Büroraum zu hellhörig - Wer zahlt den Umbau?

Hallo Leute!

Wir haben vor kurzem in unserem Bürogebäude einen weiteren Raum hinzugemietet, da wir neue Mitarbeiter eingestellt haben. Nun stellte sich bereits am ersten Arbeitstag heraus, dass die Wand zum Nachbarbüro (früher gehörten beide Räume einer einzigen Firma) so dünn ist, dass aber auch wirklich JEDES Wort, dass im Meeting oder am Telefon gesprochen wird deutlich hörbar ist. Wenn der Nachbar spricht, dazu noch ein relativ lautes Russisch, ist für meine Mitarbeiter mit einem Kunden telefonieren fast unmöglich. Als ich dem Vermieter dies erzählte, antwortete er, dass ihm dann wohl kaum was anderes übrig bliebe, als eine Zwischenwand einzuziehen, die mit Dämmstoffe gefüllt ist. Dies ist nun passiert und das Problem ist behoben…

Nun habe ich eine Rechnung über ca. 650,- bekommen für die Zwischenwand. In unserem anderen Büro in Offenbach, bei dem ein ähnliches Problem vorlag, hatte der Vermieter die Kosten „selbstverständlich“ selbst getragen.

Wie ist nun die Lage? Ist das eine „ich kann’s ja mal versuchen“-Nummer seitens unseres Vermieters oder muss ich diese Wand tatsächlich zahlen?

Zur Deutlichkeit: Vorher wurde kein Wort über Kosten mir gegenüber erwähnt!

Danke schonmal!

Antal the Bold

Hallo Antal,

nach dem Gesetz ist ein Wohnung/Raum mangelhaft, wenn sie einen Mangel hat, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt.

Entdeckt der Mieter einen Mangel, muss er das dem Vermieter sofort mitteilen. Das habt ihr gemacht. Der Mieter muss dann die Wohnung/Raum auf eigene Kosten umgehend in Ordnung bringen. Wie der Vermieter dann den Schaden beseitigt, ist grundsätzlich seine Sache. Wegen der ihm entstandenen Kosten darf er weder die Miete erhöhen noch die Kosten vom Mieter verlangen. Es ist im Gegenteil so, dass ihr vom Vermieter Schadensersatz fordern könntet, weil der ordnungsgemäße Ablauf der in dem Raum ausgeführten Tätigkeiten erheblich gestört war.

Schreibt dem Vermieter einen Brief, dass die Beseitigung der Mängel zu den Aufgaben des Vermieters gehört und eine Kostenübernahme oder eine Beteiligung von euch abgelehnt wird. Der Brief ist wichtig, weil ihr im Streitfall einen schriftlichen Beweis benötigt, dass ihr die Zahlung abgelehnt habt.

Der Vermieter haftet nämlich immer, wenn der Wohnung / den Räumen eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Falls du in diesem Zusammenhang noch weitere Fragen hast, dann schreib mir. Und bitte, wenn ich dir helfen konnte, gebe mir ebenfalls eine kurze Antwort. Es ist so frustrierend, wenn ich Tipps geben und dann überhaupt nicht weiter höre.

Mit besten Grüßen
Ingrid

Hallo,

da kann ich leider nicht wirklich weiter helfen, zumal auf Gewerbemietverträge nicht das „allgemeine Mietrecht“ anwendbar ist.

Es wird wohl darauf ankommen, was im Vertrag steht, ob und was mündlich oder schriftlich zu der Dämmungsmaßnahme vereinbart wurde.

Generell würde ich in der Hellhörigkeit jedoch einen Mangel sehen, der vom Vermieter zu beseitigen ist. Da es sich aber um ein gewerbliches Mietverhältnis handelt, bin ich mir nicht sicher.

Tut mir leid!

TM

Im Unterschied zum Mietrecht für Wohnraummiete, in dem es jede Menge Regeln, Verordnungen und Gesetze gibt ist die Vermietung von Gewerberäumen ein fast rechtfreier Raum. D.h., dass wesentliche Bestandteile dieses Mietverhältnisses bereits im Mietvertrag ausgehandelt und vereinbart werden müssen.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderu…

Hallo Antal the Bold,

mein erster spontaner Eindruck, lehnen Sie sich entspannt zurück, diese Kosten gehen Sie nichts an.

Sie sollten zur Vorsicht den Mietvertrag z.B. von einem Anwalt oder Mieterbund auf eine „versteckte“ Klausel überprüfen lassen.

Mir freundlichen Grüßen
V.Weiser

Hallo Leute!

Wir haben vor kurzem in unserem Bürogebäude einen weiteren
Raum hinzugemietet, da wir neue Mitarbeiter eingestellt haben.
Nun stellte sich bereits am ersten Arbeitstag heraus, dass die
Wand zum Nachbarbüro (früher gehörten beide Räume einer
einzigen Firma) so dünn ist, dass aber auch wirklich JEDES
Wort, dass im Meeting oder am Telefon gesprochen wird deutlich
hörbar ist. Wenn der Nachbar spricht, dazu noch ein relativ
lautes Russisch, ist für meine Mitarbeiter mit einem Kunden
telefonieren fast unmöglich. Als ich dem Vermieter dies
erzählte, antwortete er, dass ihm dann wohl kaum was anderes
übrig bliebe, als eine Zwischenwand einzuziehen, die mit
Dämmstoffe gefüllt ist. Dies ist nun passiert und das Problem
ist behoben…

Nun habe ich eine Rechnung über ca. 650,- bekommen für die
Zwischenwand. In unserem anderen Büro in Offenbach, bei dem
ein ähnliches Problem vorlag, hatte der Vermieter die Kosten
„selbstverständlich“ selbst getragen.

Wie ist nun die Lage? Ist das eine „ich kann’s ja mal
versuchen“-Nummer seitens unseres Vermieters oder muss ich
diese Wand tatsächlich zahlen?

Zur Deutlichkeit: Vorher wurde kein Wort über Kosten mir
gegenüber erwähnt!

Danke schonmal!

Antal the Bold

Hallo,

da ist die Sache nicht ganz einfach.

Erstmal ist entscheidend, was im Vertrag bzgl. Umbauten steht. Wenn es dort eine Regelung gibt, gilt diese. Wenn nicht, gilt in der Regel, das in gemeinsamer Abstimmung vereinbarte.

Bzgl. der Kosten hätte man dort darüber sprechen sollen. Das nichterwähnen von Kosten ist nicht gleibedeutend damit, das der Vermieter das übernimmt. Dies ist eigentlich nachlässig von beiden Parteien, nicht darüber gesprochen zu haben.

Ich gehe mal davon aus, das der Vermieter auch nicht alles zahlen wird. Eine 50/50 Regelung ist hier wohl das wahrscheinlichste.

Am besten mal das Gespräch suchen, bevor es nach hinten losgeht.

Gruß
Staats

Als Maßstab für Hellhörigkeit gibt es einen
inoffiziellen Test: Spricht jemand auf der anderen
Wandseite, sollte man laut der DIN kein Wort verstehen,
sondern nur Sprachfetzen wahrnehmen können. Damit
bleibt die Privatsphäre gewahrt! Mangelhaft sind
hingegen Trennwände, die so wenig schallschützend sind,
dass Radio, Fernsehen und normale Gespräche aus der
Nachbarwohnung gehört werden können.
Insoweit hätte der Mieter einen Mietminderungsanspruch
gegenüber dem Vermieter von 5-20%. Die genaue Höhe
bemisst sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und
wird in der Rechtsprechung unterschiedlich bemessen.
Dahingehend ist zu berücksichtigen, in was für einem
Haus die Mieteinheit liegt (wenn das Haus etwas älter
ist - etwa 50er, 60er-70er Jahre - ist das kein
„BAUMANGEL“). Desweiteren wäre zu berücksichtigen,
welche Geräusche wahrnehmbar sind, was dahingehend
zumutbar bzw. hinnehmbar ist und ob der Mangel bei
Einzug bekannt oder grob fahrlässig unbekannt war. Die
Mietminderung ist aus der Bruttomiete zu berechnen.
Vor der Mietminderung muß der Mieter den Vermieter
auffordern, den Mangel zu beheben. Dies ist nach der
Problemdarstellung wohl schon geschehen. In einem
eventuellen Prozess hat der Mieter die Beweislast
dafür, dass er dem Vermieter den Mangel anzeigte. Das
heißt, der Mieter muß beweisen, dass er ihn
aufforderte, den Mangel zu beheben. Als Beweismittel
kommen entsprechende Briefe oder die Zeugenaussagen
Dritter in Betracht. Im Anschluss daran steht es dem
Mieter frei, die Miete entsprechend zu mindern. Das
Recht zur Minderung der Miete steht anschließend so
lange zu, bis der Mangel behoben ist.
Da der Vermieter hier auf die Reklamation des Mieters
ohne Zögern bzw. ohne weitere Rücksprache, sofort der
Hellhörigkeit der Trennwand abgeholfen hat durch
Nachsetzen einer Schallisolierung, dürfte er dem Mieter
(auch dem Gewerbemieter) keine Kosten dafür in Rechnung
stellen. Auch wenn es sich hierbei um Gewerbefläche
handelt, sind es doch Büroräume (ähnlich mit Wohnräume)
und daher nach Art und Eigenschaft nicht vergleichbar
mit Fabrik- oder Werkstatträumen.
Bei Gewerbemieter ist allerdings noch folgendes zu
achten: Wurde im Gewerbemietvertrag die Nutzung als
„Büroraum“ vereinbart? Ist im Gewerbemietvertrag
vereinbart, dass der Vermieter die „Nutzbarkeit als
Büroraum“ bereitstellt oder, dass der Mieter
verpflichtet ist, auf eigene Kosten die Nutzbarkeit
herzustellen? Insoweit bitte den Gewerbemietvertrag
genau prüfen. Eine Abwälzung von (nachträglichen)
Herstellungskosten für fehlende Schallisolierung oder
sonstigen Aufwand für Mietraumnutzbarkeit (z.B. bei
Gaststätten Abluftanlagen) wäre also nur bei konkreter
gewerbemietvertraglicher Vereinbarung möglich.
Ist im Gewerbemietvertrag darüber aber nichts
enthalten, würde ich in dem Falle der Rechnungsstellung
des Vermieters zunächst widersprechen, und zwar mit
Verweis darauf, dass es sich hier um einen versteckten
Mietmangel handelte, der bei Anmietung dergestalt nicht
erkennbar war. Denn bei normalen Büroräumen (ähnlich
wie bei den bereits vorher angemieteten Mietbüros) darf
der Mieter regulär davon ausgehen, dass eine
wohnraumähnliche Wandschallisolierung vorhanden ist,
und demnach keine wesentliche Geräuschbelästigung durch
Nachbarräume vorliegen darf. Fehlt eine solche
Schallisolierung, liegt ein Mangel vor. Damit hätte der
Mieter den o.g. Anspruch auf Mietminderung, auf welchen
ich den Vermieter auch verweisen würde.
Da der zusätzlich angemietete Büroraum nachträglich
eine „Ausfallzeit“ hatte durch Nachbesserung des
Vermieters, könnte man den Vermieter wohl eher eine
Gegenrechnung aufstellen, und zwar als Mietminderung
für die Zeit von Einzug bis Übergabe nach „Reparatur“.
Sollte sich der Vermieter aber streitbereit zeigen, ist
auf Mieterseite in jedem Falle die Beweislast zu allem
zu erbringen. Daher unbedingt allen Schriftverkehr
griffbereit halten, Zeugennamen und ggfs.
Gedächtnisprotokolle erstellen. Anschließend möglichst
einen Anwalt einschalten. Dieser könnte bei weiterem
Bestreiten der Vermieterseite ein Gutachtenerstellung
vom Gericht anfordern, was natürlich sehr teuer wäre.
Würde das Gutachten aber ergeben, dass die fehlende
Schallisolierung tatsächlich eine besonders hohe
Hellhörigkeit verursache, hätte die Vermieterseite
einen ziemlichen hohen Prozeßkostenaufwand zu tragen,
und zwar nach Obsiegensprinzip: der Verlierer zahlt
alle Kosten für beide Parteien.
Um das Mietverhältnis nicht unnötig mit
Rechtsstreitigkeiten zu belasten, zunächst das Gespräch
mit dem Vermieter suchen auf Verständigungsbasis und im
beiderseitigen Interesse von Zeit- und Kostenersparnis.
Im äußersten Falle einen außergerichtlichen Vergleich
vereinbaren und diesen schriftlich festhalten, und
ggfs. den Gewerbemietvertrag „nachverhandeln“.
Alles weitere müßte ansonsten doch über Anwalt und
Gericht laufen.

Hallo Leute!

Wir haben vor kurzem in unserem Bürogebäude einen

weiteren

Raum hinzugemietet, da wir neue Mitarbeiter

eingestellt haben.

Nun stellte sich bereits am ersten Arbeitstag heraus,

dass die

Wand zum Nachbarbüro (früher gehörten beide Räume

einer

einzigen Firma) so dünn ist, dass aber auch wirklich

JEDES

Wort, dass im Meeting oder am Telefon gesprochen wird

deutlich

hörbar ist. Wenn der Nachbar spricht, dazu noch ein

relativ

lautes Russisch, ist für meine Mitarbeiter mit einem

Kunden

telefonieren fast unmöglich. Als ich dem Vermieter

dies

erzählte, antwortete er, dass ihm dann wohl kaum was

anderes

übrig bliebe, als eine Zwischenwand einzuziehen, die

mit

Dämmstoffe gefüllt ist. Dies ist nun passiert und das

Problem

ist behoben…

Nun habe ich eine Rechnung über ca. 650,- bekommen für

die

Zwischenwand. In unserem anderen Büro in Offenbach,

bei dem

ein ähnliches Problem vorlag, hatte der Vermieter die

Kosten

„selbstverständlich“ selbst getragen.

Wie ist nun die Lage? Ist das eine „ich kann’s ja mal
versuchen“-Nummer seitens unseres Vermieters oder muss

ich

diese Wand tatsächlich zahlen?

Zur Deutlichkeit: Vorher wurde kein Wort über Kosten

mir

gegenüber erwähnt!

Danke schonmal!

Antal the Bold

Moin,

auch hier bei Expertenanfragen sind Rechtsberatungen nach dem Rechtsberatungsgesetz nur juristisch Gebildeten vorbehalten und dem Laien verboten.

Ich kann nur aus meiner Lebenserfahrung sagen:
Wer bestellt, bezahlt.
Und die Frage stellen:
Wer hat die Firma beauftragt?

mfG
vnA

Hallo Leute!

Wir haben vor kurzem in unserem Bürogebäude einen weiteren
Raum hinzugemietet,

Hallo,

ich würde empfehlen, dem Vermieter zu schreiben,
1.dass der hinzu gemietete Büroraum einen erheblichen Mangel hatte, nämlich nicht gegen Geräusche des Nachbarbüros ausreichend gedämmt war.
2. dass er dankenswerterweise diesen Mangel abgestellt hat, ohne jedoch vorher die Übernahme der Kosten zu verlangen, so dass Sie davon ausgehen konnten, dass er die Kosten übernimmt und auch den Handwerker und das Material aussucht.
3. Hätte er die Kostenübernahme vor der Baumaßnahme verlangt, hätten Sie nicht zugestimmt, sondern auf den Büroraum verzichtet.
4. Sie bitten deshalb freundlich darum, dass diese Baumaßnahme vom Vermieter übernommen wird.

Sie müssen allerdings notfalls bereit sein, den gemieteten Büroraum wieder aufzugeben. Dann sitzt der Vermieter nämlich auch auf den Kosten. Wenn er Interesse hat, Sie als langfristigen Mieter zu behalten wird er in der jetzigen wirtschaftlichen Situation vermutlich nachgeben. Sie haben als starkes Argument, dass VORHER nicht über die Umbaumaßnahme gesprochen wurde und Sie auch keine Möglichkeit hatten, z.B. durch Wahl eines geeigneten Handwerkers die Kosten zu drücken.

Genau nachsehen, was exakt im Mietvertrag über „Mängel“ steht. Ist es ein „Gewerbemietvertrag“ oder eine „Wohnungsmietvertrag“?

Viel Glück wünscht Heihei

Hallo,
für ne verbindliche Antwort bin ich nicht kompetent genug.
mir scheint das wirklich eine "ich kann’s ja mal

versuchen"-Nummer seitens des Vermieters zu sein.

ich selber hab mir angewöhnt, über Kosten eher einmal zu viel als zu wenig zu reden. Aber ich gebe zu, das ist in der Praxis dann leicht so, dass man als etwas engstirnig angesehen wird. Diese Problem hab ich für mich noch nicht gelöst, aber ich arbeite stets daran, solche Kontrollfragen, dann immer humorvoller oder eleganter zu stellen, ohne natürlich das Anliegen selber zu verharmlosen.
Aber für Deine eigentliche Frage nützt das natürlcih nichts mehr, da bin ich leider nicht ,wie gesagt kompetent genug für eine verbindliche Antwort
Viel Glück