Bürotüre verschließen

Hallo und Guten Tag,

in einem Bürogebäude, in dem Rauchverbot herrscht, gibt es Zimmer für jeweils 2 Angestellte. In meinem Beispiel handelt es sich um ein großes Büro.

Nehmen wir an, einer der dort Beschäftigten, Person A, raucht trotz Rauchverbot in seinem Zimmer, man kann es ihm allerdings nicht nachweisen. Der Grund dafür wäre, dass er sich zum Rauchen schlicht und ergreifend in seinem Zimmer einschließt und den Schlüssel von innen stecken lässt.

Also Folge stehen Kollegen häufig vor einer verschlossenen Zimmertüre, die sie auch mit ihren eigenen Schlüsseln nicht öffnen können. Besonders ärgerlich wäre soetwas für die Kollegin (Person B) aus dem Botendienst, die zu bearbeitende Vorgänge zutragen möchte, aber ständig vor verschlossener Tür steht.

Nehmen weiter an, dass sich B bereits an A gewendet hat mit der bitte, sein Verhalten zu ändern. A sieht dies nicht ein und ist seit dem unhöflich zu B.
Nach Eskalation wird mein Beispiel dann zur Posse. Die Vorgesetzten von sowohl A als auch B sind nicht in der Lage hier durchzugreifen und A, der abenteuerliche Ausreden für das Einschließen erfindet, fährt mit seinem Verhalten fort.

Gibt es im Arbeitsrecht einen schlichten klaren Text, der besagt, dass man seine Bürotüre nicht verrammeln darf und anderen Kollegen, die dienstlich Zutritt haben müssen, diesen verwehren.

Wie gut, daß dies nur ein theoretisches Beispiel ist - sonst würde ich mich für meinen Arbeiotsplatz und was um mich herum passiert in Grund und Boden schämen ;o)

Würde mich über Ratschläge freuen.

Gruß,
DuD

Hallo

Gibt es im Arbeitsrecht einen schlichten klaren Text, der
besagt, dass man seine Bürotüre nicht verrammeln darf und
anderen Kollegen, die dienstlich Zutritt haben müssen, diesen
verwehren.

Nein. Es gibt aber ausreichend rechtliche Grundlagen, die den AG zum Handeln befähigen. Nur, wenn der tatenlos bleibt, dann sieht es erst mal duster aus.

Vielleicht kann man die Situation deutlich anschärfen, indem man sich auf das Beschwerderecht des § 13 AGG zurückzieht und den AG hier deutlich mehr in die Pflicht nimmt, aktiv zu werden. http://www.gesetze-im-internet.de/agg/index.html

Gruß,
LeoLo

Hallo

Vielleicht kann man die Situation deutlich anschärfen, indem
man sich auf das Beschwerderecht des § 13 AGG zurückzieht und
den AG hier deutlich mehr in die Pflicht nimmt, aktiv zu
werden. http://www.gesetze-im-internet.de/agg/index.html

Ich komm grad nicht drauf, wo genau in diesem Fall gegen § 1 AGG verstoßen worden sein könnte.
Eine Benachteiligung hinsichtlich der Arbeitsbedinungen kann ich mir hier vorstellen, aber den passenden (geschützten) Grund finde ich nicht?

Gruß,
Markus

Hallo

Vermutlich war das AGG einen Schritt zu weit aus dem Fenster gelehnt. Bleiben wir lieber „nur“ bei Mobbing, Fürsorgepflicht, Schadensersatz, aber ohne AGG.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

danke, dann komm ich auch wieder mit :smile:

Gruß,
Markus

Rauchmelder installieren?
Hallo,

ist zwar kein Rechtstipp, könnte aber vielleicht helfen :smile:.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Jule,
ein Rauchmelder springt aber nicht bei einer Zigarette an.
Grüße
Almut

Hallo Almut,

manche doch. Das hab’ ich neulich auf einer Bühne experimentell nachgewiesen.

Schöne Grüße,
Jule

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Hi!

Ich würde lieber darauf verzichten, im Gebäude meines Arbeitgebers Veränderungen dieser Art vorzunehmen…

Gruß
Guido

Hi,

ein Rauchmelder hat sicherlich keine 1,5 kg:
http://www.tesa.de/consumer/products/tesa_powerstrip…

Grüße
miamei

Hi,

wie fändest Du es, wenn irgendein gast in Deiner Wohnung mal eben ein Gerät, was Dich in Deinem täglichen Leben stören könnte, irgendwo an die Decke pappt?

Will sagen: Das könnte eine Abmahnung rechtfertigen.

Gruß
Guido

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Hallo,

nachdem es sich um ein Büro mit Rauchverbot handelt, würde ich den Arbeitgeber einfach fragen. Das sollte ja auch in seinem Interesse liegen. Erscheint mir jedenfalls weniger kompliziert als auf anderem Weg das Abschließen der Tür zu verhindern.

Schöne Grüße,
Jule

Genau
Hi!

nachdem es sich um ein Büro mit Rauchverbot handelt, würde ich
den Arbeitgeber einfach fragen.

Genau darauf wollte ich hinaus. :smile:

Gruß
Guido