Hallo Zusammen,
ein Arbeitnehmer lässt in seinem Eigenheim das Bürozimmer umbauen (Gaube). Wie lässt sich das von der Steuer absetzen?
Vielen dank im Vorraus!
Hallo Zusammen,
ein Arbeitnehmer lässt in seinem Eigenheim das Bürozimmer umbauen (Gaube). Wie lässt sich das von der Steuer absetzen?
Vielen dank im Vorraus!
Wie immer im Steuerrecht - das kommt darauf an.
Steht diesem Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung, z.B. ein eigenes Büro? Dann wohl gar nicht.
Steht diesem Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung (z.B. viele Arbeitnehmer in Beratungsunternehmen, Aussendienstler, …), sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nach jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung (Juli oder August 2010) wiederum als Werbungskosten ansetzbar. Übliche Regelungen müssten beim Eigenheim sein, die anteiligen Anschaffungs-/Herstellungskosten zu nehmen. Wird durch die Gaube aus einem fensterlosen Raum erst ein nutzbares Arbeitszimmer, dürfte das funktionieren. Handelt es sich um eine reine Schönheitsarbeit, sind die zusätzlichen AK/HK auf das gesamte Haus umzulegen und die anteiligen Kosten erhöhen die Werbungskosten für das Arbeitszimmer.
Vielen Dank für die Antwort.
Durch die Gaube würde der Raum vergrößert werden. Wahrscheinlich würden nur die HK steigen. Aber man könnte es ja mal versuchen. Rein theoretisch natürlich.