Hallo,
wir wollen diverse Büsche an die Grundstücksgrenze pflanzen, die maximal 2 Meter hoch werden sollen.
Ist es richtig, dass da 0.5 Meter Grenzabstand ausreichend sind?
Danke und Grüße
Hallo,
wir wollen diverse Büsche an die Grundstücksgrenze pflanzen, die maximal 2 Meter hoch werden sollen.
Ist es richtig, dass da 0.5 Meter Grenzabstand ausreichend sind?
Danke und Grüße
Grenzbestimmungen für Hessen
Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks haben beim Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrundstücken – vorbehaltlich des § 40 – folgende Abstände einzuhalten:
sehr stark wachsenden Allee- und Parkbäumen 4,00 m
stark wachsenden Allee- und Parkbäumen 2,00 m
allen übrigen Allee- und Parkbäumen 1,50 m
stark wachsenden Ziersträuchern 1,00 m
sonstige Ziersträuchern 0,50 m
Brombeersträuchern 1,00 m,
Brombeeren würde ich erst garnicht pflanzen weil die Dein und Nachbars Grundstück zuwuchern.
50 cm ist eine saublöde Regelung, wie willste die Büsche da denn wenn nötig schneiden können, erst recht wenn noch ´n Zaun da stehen sollte, Nachbarn dauernd mit Hammerschlag und Leiterrecht belästigen?
Hessen definiert auch genau was bei denen unter stark wachsend fällt
https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/nachbarrecht.pdf ramses90
Danke!
Der Nachbar macht es genauso, also kein Problem
Viele Grüße
Was wird sein Erbe tun, sein nachfolgender Grundstueckskaeufer?
Das weißt du so gut wie ich