Hallo
und zwar hätte ich gerne gewusst, ob es rechtlich korrekt ist, dass das Jobcenter (JC), wenn man
- Alg II bekommt,
- den Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit einem Taschengeld i.H.v. 200 €/Mon. absolviert und
- noch einen Nebenjob (40 €/Mon.) ausübt,
das gesamte Taschengeld vom Alg II abzieht mit der Begründung, der Leistungsempfänger hätte ein „Mischeinkommen“?
Hier http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arb… steht, dass Taschengeld bis zu einer Höhe von 175 Euro nicht angerechnet wird.
Woanders steht, dass Arbeitseinkommen bis zur Höhe von 100,– Euro nicht angerechnet wird.
Und wenn man sowohl Taschengeld als auch Arbeitseinkommen hat, hat man nur noch 40,– Euro frei??? Das kann doch nicht stimmen. Dagegen würde ich auf jeden Fall schon mal Widerspruch einlegen, und ansonsten – falls nicht noch eine wirklich kundige Antwort kommt, was übrigens durchaus passieren kann – dem Jobcenter mitteilen, dass unter diesen Umständen der Nebenjob gekündigt wird, weil man ja so viel besser dasteht. (Aber noch nicht wirklich kündigen! Vielleicht bewegt sich ja dadurch was.)
Viele Grüße