Hi,
Im 80 qm² großen, 1. OG wohnt Goofy mit seinem Sohn; dass EG
(mit 110 qm²) nutzen Mickey und Mini Mouse.
Die Bauweise des Hauses enstpricht dem 1-FMH: Kommt man durch
die Eingangstür rein, steht man direkt im Flur. Von diesem aus
geht eine Treppe hoch zu Goofy Im OG gibt es keine weitere
Haustür.
Eine zusätzliche Wohnungseingangstür würde ja auch reichen 
Wäre immerhin ein Loch weniger in der Aussenmauer 
Die Stufen erklommen, steht man wieder in einem
kleinen Flur, von dem aus, man die einzelnen Zimmer erreicht.
alles typisch
Die Türen von Goofy sind meist geöffnet und somit heizt er
seinen oberen Flur, die Treppe und den unteren Flur.
Meist steigt die Wärme nach oben. Also von oben nach unten heizen erfordert imho besondere technische Massnahmen. (Deckenventilator)
Ein
Heizkörper, der im unteren Flur angebracht ist, wird von Goofy
immer auf Stufe 5 gestellt. Nachvollziebar - schließlich soll
der obere Flur ja auch warm sein.
Das macht für Goofys Kind auch Sinn, weil die Wärme den Treppenaufgng auf den Weg nach oben mitheizt.
Doch da, wie gesagt, dort immer die Türen offen sind, heizt er
mit der Heizung aus dem unteren Flur seinen Flur und teils
seine Wohnung.
Weil sich die Wärme vom unteren Heizkörper auf den Weg nach oben abkühlt, kommt oben in den Räumen eine kühlere Luft an, als in den Raumheizkörpern erzeugte Warmluft, wenn alle auf Stufe 5 stehen. Ein Mitheizen steht also der Abkühlung durch das Treppenhaus gegenüber.
Die Heizkostenabrechnung wird ja nur auf die Mietfläche
umgelegt.
Eine schlechte Regelung für einen Minderverbraucher.
Ist das Treppenhaus mitvermietet? Üblcherweise ist das nicht der Fall. Wenn nun Heizköper im Gemeinschaftraum betrieben werden, werden diese Heizkosten üblicherweisen auf die Allgemeinheit umgelegt.
Somit tragen Mickey und Mini die Heizkosten des
Flures mit - nur damit er es oben warm hat.
nicht ganz, s. o.
Allerdings spart Goofy die Warmluft aus seinen Räumen für das Treppenahus.
Vermutlich wird das Treppemhaus wird von allen genutzt.
Abgesehen davon,
dass er den ganzen Tag im Hause ist und ein Fan des
Dauerheizens auf Stufe 5 ist.
Bei Kindern ist oft die Sorge groß vor Krankheiten etc.
Mickey und Mini sind widerum tagsüber außer aus und drehen die
Heizregler runter.
M&M sind eben energiebewuster, während Goofy mit Kind längere Zeit zuhause es lieber warm haben wollen.
Was können die beiden Mäuse machen?
Anscheinend ist im Mietvertrag dieser Umstand nicht geregelt. Da es aber ein allgemeiner Treppenaufgang (ggf Treppenhaus) mit Heizkosten gibt sollten diese für die Abrechnung erfassbar gemacht werden. Wenn aber dieser Heizköprer an der allgeneinen Heizanlage angeschossen ist, kann dieser Heizkostenverbrauch nur ermittelt werden, wenn alle übrigen Heizkörper auch erfasst werden, zB mit Heizkostenverteiler (HKV).
Der Vermieter (Hier ist wohl Dagobert
)
hätte die Anbringung der HKV und den Abrechnungsmodus zu erledigen, wobei die Kosten zu 11% jährlich als Modernisierungsmietsteigerung von Goofy und Mickey zu akzeptieren wäre, wenn er die Maßnahme drei Moante vorher ankündigt. Micky und Goofy könnten nun entscheiden, ob sie vorher ausziehen möchten… usw.
Kann der Vermieter
verpflichtet werden, nachträglich im OG eine Haustür
einzubauen?
noch eine Haustüre??? s. o.
In der Tat wäre dies Dagoberts Sache. Da aber beide Mieterparteien die Wohnungen wie besehen gemietet haben, besteht nun kein Anpruch mehr darauf.
Vielleicht übernimmt Dagobert die Kosten, oder er erlaubt den Einbau auf Kosten von M oder G oder beíden, wie auch immer. Goofy dürfte sind einer Modernisierung als Wäremeinsparung (hier Türe) dulden.
Können zuzüglich, nachträglich „Röhrchen“ an die Heizkörper im
gesamten Haus angebracht werden lassen, damit eine gerechte
Verteilung des Verbrauches gewährleistet ist?
s. o.
Ob Röhrchen, oder digitale HKV kann Dagobert entscheiden.
-> Geht das eigentlich mit alten „Rippenheizkörpern“
klar
(solche:
http://www.olaf-jungbauer.de/resources/jungbauer+004…)?
Wie teuer ist so etwas wohl und … wen muss man da
handwerkerseitig ansprechen?
Fällt als an Dagobert. HKV`s sind käuflich zu erwerben und anbauen oder über eine Ablesefirma zu leasen, leihen etc. Ach ja, die Kosten für die Abrechnung, Ablesung trägt nach Heizkostenverordnung die M, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Der Verschwendung muss eine gerechte Verteilung folgen.

Auch eine mögliche Verschwendungseindämmung gibt es nicht umsonst.
Am billigsten wäre es den Heizkörper im Treppenaufgang zu entfernen, dann entfällt diese Kostenaufteilung. Ist dann eben ein wenig kälter…auch für Goofys Kind. Stufe 5 würde bei offenen Türe eine geringe Raumtemperatur erzielen.
Vielen Dank vorab für sachdienliche Hinweise.
…die zur Ergreifung…???..führen. 
Viele Grüße,
Sandra
aaah, Micky und Mini ;-D
vlg MC