Wie es fiktiv ablaufen könnte:
Man kann ja mal Vermutungen anstellen:
Nachdem M erfahren hat, dass G mit angeknackster Rippe im Krankenhaus war, sucht er einen Rechtsanwalt auf. Dieser sichtet den Halsbereich des Mandanten und empfiehlt süffisant (aber mit ernsthafter Tonlage), wegen des „Schüttelns“ ebenfalls eine Klinik aufzusuchen und sich ein Schleudertrauma attestieren zu lassen. Gleichzeitig bereitet er die Schadensersatzklage schon mal vor. M bemerkt erst jetzt, dass er schon seit einigen Tagen so ein Ziepen im Halsbereich hat und findet die Idee vom Anwalt gar nicht so abwegig.
Jetzt tritt Veranstaltungsort-Inhaber „V“ auf den Plan. Die beschupst Wand weist ein kopfgroßes Loch auf!
Der Firma „F“ von G und M ist das inzwischen alles zu doof. Man entlässt M und G fristlos, hilfsweise ordentlich. Der Betriebsrat widerspricht beiden Kündigungen, weil er das eigentlich gar nicht entscheiden will.
Jetzt geht es Schlag auf Schlag:
Jede Partei stellt Schadensersatzforderungen. G klagt gegen M und M gegen G. G klagt noch gegen F und M klagt natürlich auch gegen F. V klagt gegen F auf Schadensersatz und F behält von G und M erst mal die Hälfte des Schadens vom letzten Lohn ein. G und M klagen jetzt noch gegen den unrechtmäßigen Schadenseinbehalt, so dass F seine Ansprüche gegen G und M auch noch gerichtlich durchzusetzen versucht. V hat Langeweile und klagt gleich noch zur Sicherheit gegen M und G.
Am Tag des Gütetermins kommen F und V vorbei, um sich über den Ausgang dieses komplizierten Falles schnellstmöglich zu informieren. Sie setzen sich weit ab voneinander auf die unbequemen Stühle des Gerichts.
Der Gütetermin beginnt: Der Richter hat den Kaffee schon auf, als er den Saal betritt. Er weiß, wenn er hier ein Urteil schreiben muß, kann er sich erst mal eine Woche auf dem Stuhl festketten, wenn das halbwegs plausibel klingen soll. Da sein Diktiergerät aber schwache Batterien hat und seine Frau heute morgen kategorisch abgelehnt hat, neue zu holen, müsste er nach der Arbeit extra zum Xmarkt fahren und dazu hat er mindestens so wenig Bock, wie auf das Urteilschreiben. Seine ganz private Hölle ist also über ihn hereingebrochen. G und M sitzen sich – böse Blicke werfend – siegesgewiss gegenüber und warten auf die ersten Worte des Richters.
Obgleich er seinen Frust schon direkt an seinen Schöffen abgelassen hat (die unüblicherweise seitdem zerrissene Roben tragen…) bringt den Richter das schleimende Grinsen der Anwälte zum Explodieren. Beide Fachanwälte starren fassungslos zum Richtertisch, als der Richter statt eines „Guten Morgen“ lauthals nur „Scheisse! So eine verdammte Scheisse!“ schreit. Cholerische Flecken übersäen sein Gesicht. Dann sammelt er sich so schnell wie er explodierte wieder und lässt ratlose Blicke im Raume zurück.
Gerade als er ein wenig zum Fall sagen will, klingelt das Handy von Zuschauer F. Noch bevor der erste Pieps verklungen ist, prasselt eine Kaskade von Verwünschungen des Richters auf F ein. Vor allem „Ihr Gesicht merk ich mir!“ ist ein Satz, der sich sehr unangenehm im Hinterstübchen einbrennt. F fingert nach seinem Telefon. Als er es in der Hektik nicht ausgeschaltet kriegt und der Richter schon seinen Hammer probeweise von rechts nach links schwingt, schmeißt F das Ding in seiner Verzweiflung zu Boden und stampft wie ein Irrer darauf rum bis ein leises Heulen verklingt, welches den letzten Atemzug vom Handy verkündet. Stille macht sich breit.
Nach dem Zwischenfall entscheidet sich der Richter für eine Abkürzung. Im scheinbaren Smalltalk spricht er erst mal beide Fachanwälte auf noch zu entscheidende Fälle an und suggeriert unauffällig, dass seine Tendenz in den Fällen stark vom heutigen Tage abhängt. Als ob das nicht schon reichte, zieht der Richter nun seinen größten Joker. Sein Schäferhund „S“ wird aus dem Hinterzimmer gerufen und postiert sich böse knurrend zwischen den Parteien. Nachdem der Richter jetzt auch zufällig darauf hinweist, dass er mit Schäferhund S manchmal ohne Maulkorb das Haus verlässt und in den Wohngebieten aller Beteiligten spazieren geht, bitten beide RA um eine Besprechungspause.
10 Minuten später einigt man sich auf einen Vergleich. Keiner kriegt nix. G und M sind froh, mit dem Leben davon gekommen zu sein und feiern gemeinsam in der Gerichtskantine den Vergleich wie einen Sieg.
F und V als Zuhörer in diesem Fall schwanken derweil mit wackeligen Beinen aus dem Saal. F nutzt zwangsläufig die erste öffentliche Telefonzelle und veranlasst seinen RA, einen vorgerichtlichen Vergleich auszuarbeiten. Danach beauftragt er seine Sekretärin, ein neues Handy zu bestellen. V fällt derweil auf, dass das Loch in der Wand gar nicht „so groß“ ist und eigentlich sieht man das ja auch überhaupt nicht. Nein, eigentlich gefällt ihm das bei erneuter Betrachtung sogar! Klagen? Quatsch!
Der Richter sitzt inzwischen an seinem Schreibtisch. Er krault S hinter den Ohren und nickt sich selbst zu. Das Leben ist schön.
Gruß,
LeoLo