Bund technischer Experten - wie neutral wird ermittelt?

Versicherungsfall: A und die Versicherung kamen zu unterschiedlicher Wertermittlung eines Schadens. Nun wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet, bei dem der s.g. OB-Mann vom BTE kommen soll. Dieses der Vorschlag der beteiligten Versicherung. Wie „neutral“ ermitteln diese den tatsächlichen Schaden? Oder soll A lieber einen s.g. OB-Mann vom zuständigen Amtsgericht festlegen lassen?

Hallo,

die sogenannten Ombudsmänner sind im Versicherungswesen das,was die
Schiedsmänner bei zivilgerichtlichen Verfahren sind.

Da sie,genau wie Schiedsmänner quasi die Vorinstanz eines Gerichtsverfahrens darstellen,kann man schon von einer objektiven Verfahrensweise ausgehen.

Denn man sollte nicht vergessen,das was man persönlich für Recht empfindet
muss nicht unbedingt immer das sein,was von einem Gericht entschieden wird.

Nicht umsonst heisst es ja unter Juristen…

…auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand…

Hallo!

geht da etwas mit den Begriffen durcheinander ?

der Ombudsmann für Versicherung ( es gibt nur einen) entscheidet nach Aktenlage. Der gibt keine Gutachten in Auftrag um zu einer Entscheidung zu kommen. Er entscheidet nach den vorgelegten Unterlagen.

Üblich ist auch, man hat von seinem selbst ausgesuchten Sachverständigen ein Gutachten über den Schaden. Und die Versicherung hat selbst eines erstellt.
Die kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Dann kann der Ombudsmann schon helfen. Man muss aber vorher selbst eine Einigung mit VS versucht haben, die nicht zum Erfolg führte.

Die Versicherung wäre an seinen Schiedsspruch gebunden, der Kunde nicht. Er kann nach wie vor klagen. Dann bestellt Gericht einen (nunmehr) dritten Sachverständigen (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet).
Nach dem wird entschieden.

MfG
duck313

Hallo, danke für die Antwort, im speziellen Fall wurden von der Versicherung viele Fehler (Absicht?!) gemacht und wiederholt die Zahlung des Schadens verweigert.
Können wir nicht davon ausgehen, dass wenn der Sachverständiger der Versicherung einen Ombudsmann von dem Bund Technischer Experten vorschlägt auch dieser Partei für die Versicherung ergreift bzw des öfteren bereits mit denen Zusammengearbeitet hat .So nach dem Motto eine Hand wäscht die Andere. Der Sachverständige der Versicherung akzeptiert den Ombudsmannvorschlag unseres Sachverständigen nicht.

Hallo Grußlose®,

welchen Experten (Fachrichtung) vom BTE meinst Du denn ?

Versicherungsfall: A und die Versicherung kamen zu
unterschiedlicher Wertermittlung eines Schadens.

Auch hier die Frage, um welchen Schaden handelt es sich ?
Und auch um was für eine Versicherung ?

Nun wird ein
Sachverständigenverfahren eingeleitet, bei dem der s.g.
OB-Mann vom BTE kommen soll.

Was ist denn ein OB-Mann ?

Dieses der Vorschlag der
beteiligten Versicherung. Wie „neutral“ ermitteln diese den
tatsächlichen Schaden?

Welcher Schaden ?

Oder soll A lieber einen s.g. OB-Mann
vom zuständigen Amtsgericht festlegen lassen?

Sind wir nun auch schon bei einer Gerichtsverhandlung ?

Merger

Das ist gelinde gesagt Unsinn,

Können wir nicht davon ausgehen, dass wenn der
Sachverständiger der Versicherung einen Ombudsmann von dem
Bund Technischer Experten vorschlägt

Der Ombudsmann ist kein Mitglied vom BTM.

Den Ombudsmann findet man hier:

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
https://www.pkv-ombudsmann.de/

Auch hier die Frage, um welchen Schaden handelt es sich ?
Es handelt sich um einen Brandschaden und um eine Gebäudebrandversicherung

OB- Mann soll heisen:open_mouth:mbudsmann

Eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Wiesbaden.

OB- Mann soll heisen:open_mouth:mbudsmann

Abkürzungen sollte man vermeiden, wenn sie nicht aussagekräftig sind.

In einem Behörden-Brett liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei einem OB um einen Oberbürgermeister handelt.