Hallo nochmal
ich habe weiter unten etwas zum Bund geschrieben gehabt (kurz: ich habe einen Musterungsbefehl und mache gerade Ausbildung, die ich im September 2007 fertig habe- mehr weiter unten)
Ich hatte noch folgendes dazu geschrieben: weiss jemand was dazu??
"wie ist das denn wenn ich bei meiner Ausbildung eine ÜbernahmeGARANTIE von einem Jahr habe? Also meine Ausbildung dauert 2 Jahre (damit bin ich im September fertig) und danach könnte ich noch bis September 2008 arbeiten. Wenn ich das in Anspruch nehmen will können die mich daran hindern…?
"
Danke
Grüße
Hias
Hallo nochmal
ich habe weiter unten etwas zum Bund geschrieben gehabt (kurz:
ich habe einen Musterungsbefehl und mache gerade Ausbildung,
die ich im September 2007 fertig habe- mehr weiter unten)
Ich hatte noch folgendes dazu geschrieben: weiss jemand was
dazu??
"wie ist das denn wenn ich bei meiner Ausbildung eine
ÜbernahmeGARANTIE von einem Jahr habe? Also meine Ausbildung
dauert 2 Jahre (damit bin ich im September fertig) und danach
könnte ich noch bis September 2008 arbeiten. Wenn ich das in
Anspruch nehmen will können die mich daran hindern…?
"
Bei einer befristeten Übernahme von einem Jahr wird man auch zurückgestellt, wenn dann noch die Möglichkeit des Einzuges besteht. Bei Rückstellung verlängert sich das Einzugsalter von 23 auf 25. Wenn man also nach der Rückstellung noch nicht 25 ist und noch zu einem Quartalsbeginn gezogen werden kann, ist die Rückstellung problemlos.