Bundes-/Landtagswahlen

Hi!

Wem gehören die Urheberrechte bzw. gehört das Copyright an den Ergebnissen der Bundes- und Landtagswahlen in Deutschland?

Sind diese Daten geistiges Eigentum
a) der jeweiligen Bundes-/Landesregierung
b) der zuständigen Wahlkommission oder des Bundes-/Landeswahlleiters
c) der Wahlberechtigten
d) der deutschen Bevölkerung ganz generell
oder
e) sind diese Zahlen „public domain“

???

Grüße
Heinrich

Hi!

Wem gehören die Urheberrechte bzw. gehört das Copyright an den
Ergebnissen der Bundes- und Landtagswahlen in Deutschland?

Sind diese Daten geistiges Eigentum
a) der jeweiligen Bundes-/Landesregierung
b) der zuständigen Wahlkommission oder des
Bundes-/Landeswahlleiters
c) der Wahlberechtigten
d) der deutschen Bevölkerung ganz generell
oder
e) sind diese Zahlen „public domain“

???

Daran dürften keine Urheberrechte bestehen, weil sie kein geistiges Werk darstellen.

Grüße
Heinrich

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

ok, der Hinweis ist nicht schlecht. Gewisse weitere Paragraphen müssen noch eruiert werden, lässt sich sicherlich irgendwie einrichten mit einem Laien-Jura-Studium.
Verstößt man eigentlich in irgend einer Form in diesem Brett gegen FAQ1129, wenn man angesichts der Erkenntnis der Antwort ohne Zynismus mit einem „schlichten Ja oder Nein“ antwortet ?
Kopfschüttelnde Grüße
BW
Nichtjurist

Huhu!

ok, der Hinweis ist nicht schlecht.

Nicht wahr?

Gewisse weitere
Paragraphen müssen noch eruiert werden,

Welche denn?

Verstößt man eigentlich in irgend einer Form in diesem Brett
gegen FAQ1129, wenn man angesichts der Erkenntnis der Antwort
ohne Zynismus mit einem „schlichten Ja oder Nein“ antwortet ?

Kannst Du diese Frage bitte nochmal stellen, gerne auch in deutsch?

Kannst Du diese Frage bitte nochmal stellen, gerne auch in
deutsch?

http://de.wikipedia.org/wiki/Zynismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Moderator
http://de.wikipedia.org/wiki/Arroganz

Hi!

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Okay, da steht so was drin:

_(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind._

In der Print-Veröffentlichung des Bundeswahlleiters „Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 - Heft 3 - Endgültige Ergebnisse nach Wahlkreisen“ finde ich aber folgendes Impressum:

Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

Auf der Homepage des Bundeswahlleiters findet sich folgendes Impressum:

_Copyright

Sämtliche Daten sowie alle Teile der Dokumentation unterliegen dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt.

Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung, ganz oder teilweise, bedarf der vorherigen Zustimmung._

Ehrlich gesagt bin ich jetzt so schlau wie vorher - trotz deines Links zum Gesetzestext. Was nun?

Grüße
Heinrich

Ehrlich gesagt bin ich jetzt so schlau wie vorher - trotz
deines Links zum Gesetzestext. Was nun?

Ok, Beispiel:

In § 211 StGB steht, dass man niemanden ermorden darf.

Hans Mustermann hält sich nicht dran und behauptet, Mord sei trotz § 211 StGB nicht strafbar.

Alles klar?

Levay

Hallo

In der Print-Veröffentlichung des Bundeswahlleiters „Wahl zum
16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 - Heft 3 -
Endgültige Ergebnisse nach Wahlkreisen“ finde ich aber
folgendes Impressum:

Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und
unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit
Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise,
über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen
Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

Hier geht es um die „Präsentation“. Der geschrieben Text zu irgendwelchen Ergebnissen ist halt geschützt. Bei Tabellen hört es aber wahrscheinlich schon auf, da sehe ich keine besondere Arbeit bezüglich Datenbanken und zusammenführen von Daten drin.

Copyright

Sämtliche Daten sowie alle Teile der Dokumentation unterliegen
dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt.

Und das ist falsch, Daten als solche sind in den wenigsten Fällen schützenswürdig. Da hat der Hr. Webmaster wohl geschlampt…

Gruß, DW.

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Kannst Du diese Frage bitte nochmal stellen, gerne auch in
deutsch?

http://de.wikipedia.org/wiki/Zynismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Moderator
http://de.wikipedia.org/wiki/Arroganz

Hm, offensichtlich nicht, schade.