Bundesadler nicht geschützt?

Hallo Mitleser,

in einem Forum deutschsprachiger Bewohner Terneriffas gibt es jemanden, der einen Bundesadler als Emblem benutzt (Screenhot anbei)

Ist der nicht als Hoheitszeichen geschützt, oder darf der von Hinz und Kunz nach Wohlgefallen benutzt werden?

Es gibt ja die „Deutsche Markenbutter“, die trägt den Bundesadler. Man kann aber in der Wikipedia nachlesen,warum sie das darf.

Kann eine x-beliebige Firma, die ein y-beliebiges Produkt herstellt, sagen wir mal z. B. Wäscheklammern, ihre Produkte „Deutsche Marken-Wäscheklammern“ nennen und den Bundesadler dazu stellen?

Wundert sich
Carsten

Sorry, hier ist der Screenshot:

Servus,

vgl. § 124 OWiG.

Zum Geltungsbereich des OWiG vgl. § 5 OWiG.

Schöne Grüße

MM