Hallo,
eine gute Kollegin von mir hat einen israelischen und einen deutschen Pass. Ist die Doppelstaatsangehörigkeit nicht eigentlich vom Beamtengesetz untersagt ? Oder ist das eine Art „Wiedergutmachung“?
Wenn ich hier falsch bin, bitte umposten.
Gruß
rakete
2 Stimmen, 2Pässe, 2 Renten?
Guten Tage, Rakete
Liebe Staatsbürgerinnen und - bürger
Es ist stossend, dass manche Leute zwei Staatsbürgerschaften
beanspruchen und ihnen dies auch gestattet wird. Es geht zum Beispiel
nicht, dass jemand mit zwei Pässen reist und in zwei Ländern stimm-
und wahlberechtigt ist. Erhält er auch zwei Renten? Zahlt sie ihre
Steuern in beiden Staaten? Leistet er Militärdienst in zwei Armeen?
Wer eine neue Staatsbürgerschaft erhält, sollte die bisherige
aufgeben müssen - unter der Zusicherung, dass er jederzeit die
bisherige Staatsbürgerschaft wieder bekommt.
Wer sich im Land A für eine Stellung als Beamter bewirbt, sollte
vorher auf die Bürgerschaft im Land B verzichten.
Ist jemand von euch EU-Staatsbürger/in? Ist das eine zweite
Staatsbürgerschaft zur bisherigen?
Gruss
Rolf
Populistischer Blödsinn
Es ist stossend, dass manche Leute zwei Staatsbürgerschaften
beanspruchen und ihnen dies auch gestattet wird. Es geht zum
Beispiel
nicht, dass jemand mit zwei Pässen reist und in zwei Ländern
stimm-
und wahlberechtigt ist. Erhält er auch zwei Renten? Zahlt sie
ihre
Steuern in beiden Staaten? Leistet er Militärdienst in zwei
Armeen?Wer eine neue Staatsbürgerschaft erhält, sollte die bisherige
aufgeben müssen - unter der Zusicherung, dass er jederzeit die
bisherige Staatsbürgerschaft wieder bekommt.
um mir Schreibarbeit zu ersparen:
Ist jemand von euch EU-Staatsbürger/in? Ist das eine zweite
Staatsbürgerschaft zur bisherigen?
Ich persönlich nicht. Aber ich bin mir sicher das ich nach der Papstwahl gehört habe das Benedikt XVI auch zwei Staatsbürgerschaften hat. Einmal in Deutschland und einmal im Vatikan.
Das Gesetz lässt auch Sonderregelungen zu. Wie in diesem Fall.
Es ist stossend, dass manche Leute zwei Staatsbürgerschaften
beanspruchen und ihnen dies auch gestattet wird.
Stossend? Was ist denn das?
Ich habe auch zwei und finde das absolut in Ordnung. Ich lebe in einem Land und komme aus einem anderen. Zu beiden habe ich eine persoenliche Beziehung, die ich durch meine Staatsbuergerschaft ausdruecken darf. Ich moechte waehlen wo ich lebe, aber auch die Zukunft des Landes bestimmen, in dem meine Familie lebt.
Es geht zum
Beispiel
nicht, dass jemand mit zwei Pässen reist und in zwei Ländern
stimm-
und wahlberechtigt ist.
Doch das geht - ich tue es
Erhält er auch zwei Renten?
Nein.
Zahlt sie ihre Steuern in beiden Staaten?
Nein. Man zahlt dort Steuern wo man lebt. Das mit der Staatsbuergerschaft aber nichts zu tun!
Leistet er Militärdienst in zwei Armeen?
Ich glaube, dass das moeglich ist, wenn beide Staaten die Wehrpflicht haben. Den Pflichtdienst darf man also ableisten, aber wenn man sich freiwillig verpflichtet, verliert man die Staatsbuergerschaft (bei mir waere es so, wenn ich zur Armee ginge.)
Wer eine neue Staatsbürgerschaft erhält, sollte die bisherige
aufgeben müssen
Warum?
Wer sich im Land A für eine Stellung als Beamter bewirbt,
sollte
vorher auf die Bürgerschaft im Land B verzichten.
Das ist bei mir der Fall. Ich darf nicht Beamtin werden, sonst wuerde ich meine oesterreiche Staatsbuergerschaft verlieren.
Ist jemand von euch EU-Staatsbürger/in? Ist das eine zweite
Staatsbürgerschaft zur bisherigen?
Ich bin EU-Staatsbuergerin und habe eine weitere, nicht-Eu, angenommen.
Und jetzt wwuerde ich gerne wissen, was dich an Leuten wie mir so aufregt. Warum stoert dich das, dass ich zwei Paesse habe?
Gruss
datafox
Ist die Doppelstaatsangehörigkeit nicht
eigentlich vom Beamtengesetz untersagt ?
Ich habe nichts ergoogeln können, aber vermute, daß dieses Gesetz nur solche betrifft, die in Deutschland eingebürgert wurden und in Deutschland Beamte werden, oder jene, die als Deutsche woanders eingebürgert wurden und dort Beamte werden wollen - und nicht umgekehrt.
Oder ist das eine Art Wiedergutmachung?
Bis vor ca. 2 Jahren war es so, daß jemand der nach Israel auswanderte und Deutscher war, Deutscher bleiben durfte. Jetzt wird einem der Paß weggenommen - das gilt auch 5 Jahre rückwirkend. Wenn die Kollegin vorher Israelin wurde, ist sie nicht betroffen und darf den Paß behalten.
Gruß
datafox
deutschen Pass. Ist die Doppelstaatsangehörigkeit nicht
eigentlich vom Beamtengesetz untersagt ? Oder ist das eine Art
Beamtengesetz ? Wenn das so wäre, wäre es eine Diskreminierung und das kann teuer werden.
[http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Co…](http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte Staatsangehoerigkeit Mehrstaatigkeit.html)
danach ist es ja erlaubt.
Gruss
Hallo,
Bis vor ca. 2 Jahren war es so, daß jemand der nach Israel
auswanderte und Deutscher war, Deutscher bleiben durfte. Jetzt
wird einem der Paß weggenommen - das gilt auch 5 Jahre
rückwirkend. Wenn die Kollegin vorher Israelin wurde, ist sie
nicht betroffen und darf den Paß behalten.
„Nur wegen Auswanderung“ in ein anderes Land wurde der Pass weggenommen?? - die deutsche Staatsangehörigkeit wurde verloren??? Verstehe ich das richtig??
Im Staatsangehörigkeitsgesetz stehen alle Möglichkeiten für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit - aber die Möglichkeit des Verlustes wegen „Auswanderung“ hab ich da nicht gefunden.
Gruß
Sid
„Nur wegen Auswanderung“ in ein anderes Land wurde der Pass
weggenommen?? - die deutsche Staatsangehörigkeit wurde
verloren??? Verstehe ich das richtig??
Ja, wer eine andere SB annimmt, verliert den deutschen Paß. Aber ich glaube, man kann ansuchen auf eine Ausnahmehenehmigung. Bis vor Jahren gab es bei Israel eine Ausnahme - da brauchte es keine Genehmigung.
Im Staatsangehörigkeitsgesetz stehen alle Möglichkeiten für
den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit - aber die
Möglichkeit des Verlustes wegen „Auswanderung“ hab ich da
nicht gefunden.
Die Doppelstaatsbürgerschaft wird in Deutschland nicht erlaubt.
Gruß
datafox
Hallo,
Ja, wer eine andere SB annimmt, verliert den deutschen Paß.
Nicht jeder der auswandert, nimmt ne andere Staatsbürgerschaft an!!!
Bei mir gings nur ums „Auswandern“ und das man nur alleine dadurch die deutsche Staatsbürgerschaft verliert steht im Staatsangehörigkeitsgesetz ganz und gar nicht drin.
Nichterlauben einer doppelten Staatsangehörigkeit und alle möglichen anderen Verlustgründe sind mir bekannt (hab ich mir schon oft durchgelesen, da ich selbst im Meldeamt arbeite).
Gruss
Sid
P.S. Wer richtig lesen und verstehen kann, ist im Vorteil )!
Nicht jeder der auswandert, nimmt ne andere Staatsbürgerschaft
an!!
Achso entschuldige, dann war das einfach ein Mißverständnis. Mit „Auswandern“ habe ich in diesem speziellen Fall Israel gemeint, und da bedeutet es, daß man Staatsbürger wird (automatisch).
Gruß
datafox