Kann ich ohne bestimmte Vorausetzungen als Bundesbeamter Sonderurlaub für die Teilnahme am Katholikentag 2016 bekommen? Mein Arbeitgeber bewilligt mir das nicht mit der Begründung kein von der Gemeinde bestätigter Deligierter zu sein.
Hi,
aus welchem Grund sollte es für eine kirchliche Veranstaltung Sonderurlaub geben?
Grüßle
Frank K.
Hallo!
Ich empfehle die Lektüre der Sonderurlaubsverordnung des Bundes. Im dortigen §7 steht ziemlich genau drin, wann man für sowas Sonderurlaub bekommt und jetzt rate mal, woher Dein Dienstherr seine Auffassung hat
Gruß vom
Schnabel
Ich weiss nicht, woher meine Dienstherr diese Auffasseung hat.
Im § 7 steht doch ganz zum Schluß:
„sowie an Veranstaltungen das Deutechen Ev. Kirchentages und des Deutschen Katholikentages.“
ich sehe am Anfang des zitierten Paragraphen 7 das Wörtchen „kann“, nicht das Wörtchen „muß“…
weil es gesetzlich so vorgesehen ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__7.html
brauchst du weitere gründe oder bist du einfach neidisch und ahnungslos und für argumente nicht zugänglich?
siehe antwort von armin_diedrich,
lies den ersten satz des paragraphen:
"In folgenden Fällen kann Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen "
aber die dienstlichen gründe sollte der vorgesetzte schon nennen können.
bloß weil ich nach dem Grund frage bin ich gleich neidisch, ahnungslos und für Argumente nicht zugänglich? Du bist echt ein ziemlich armseliger Mensch.
Also kann ich mich als am Katholikentag einfach teilnehmender Bundesbeamter auf das Ende des letzten Satzes im § 7 unter 7. berufen:
„…sowie an Veranstaltungen des Deutschen Evangelischen Kirchentages und des Deutschen Katholikentages;“ ??