kann mir jemand sagen ob die verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz nun verboten ist?
Ich weiß, dass die Fraktionen im Januar 2013 einen entsprechenden Entwurf zum BDSG vorgestellt haben, aber ich weiß nicht ob dieser Entwurf auch schon in Kraft getreten ist (Gültigkeit besitzt).
„Um welche personenbezogenen Daten geht es denn bei einer Videoüberwachung ?“
Natürlich handelt es sich bei einer verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz in der Regel um die Erhebung personenbezogener Daten, welche in einem solchem Fall durchaus Gegenstand von z.B. § 32 (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisse) sein könnten.
Richtig ist allerdings, daß das BDSG in diesem Punkt nicht sehr eindeutig ist und man auch entsprechende Urteile z.B. des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigen sollte.
dein vorgeschlagener link ist sehr hilfreich, wenn man die aktuelle Rechtslage nachschlagen möchte! Danke!
Allerdings versuche ich heraus zu finden, ob die Fraktionen des Bundestags mit ihrem neusten Entwurf zum BDSG Erfolg hatten?. Hat der Entwurf Gültigkeit? oder liegt er wie die vorherigen Entwürfe auf Eis?
Wenn er auf Eis liegt, müsste die letzte offizielle Änderung zum BDSG im Jahr 2009 geschehen sein?!
„Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814) geändert worden ist“
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 14.1.2003 I 66;
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 14.8.2009 I 2814"
Hättest du Lust mit mir in eine Diskussion über die politischen/rechtlichen Hintergründe des versuchten „neuen“ Entwurfes einzusteigen?
Dabei möchte ich klären, welche Gründe die Fraktionsmitglieder für die Forderung eines Verbotes der verdeckten Videoüberwachung haben?
Und bei einer hypothetischen Durchsetzung des „neuen“ Entwurfes, dürfte ein allgemeines „Verbot“ der verdeckten Videoüberwachung nicht gesetzeskonform sein?