Bundeserziehungsgeld und Kindesunterhalt

Hallo liebe Wissende,

tüftle gerade aus, ob Budget oder normal für mich besser wäre. Ich bin mit meinen Einkommen gaaaanz dicht an der Grenze, wo mit Budget nix mehr geht. Muss ich eigentlich den Unterhalt, den ich für meine Kinder vom Kindsvater (getrennt lebend) bekomme, als Einkommen mit einrechnen (Hab jetzt einfach mein Brutto gerechnet minus 920 Euro Werbungskosten pauschal minus 24 % Sozialversicherung pauschal und komme da gerade so noch durch…)?
Danke für eure Tipps!

Grüßle von Teddy

Hallo Teddy,

wenn Du alleine lebst und während der Elternzeit auch nicht arbeitest, gelten die Bemessungsgrenzen nicht, dann läufst Du unter „kein Einkommen“ und erhältst den vollen Anspruch.

Aber lese unter diesem Gesichtspunkt noch einmal gaaaanz genau nach.

Ich selber bin alleinerziehend und bleibe für vorerst ein Jahr daheim. Ich wurde nie auch nur gefragt nach Einkommen, Unterhalt oder sonstigem. Maßgeblich war eben nur, ob ich während der Elternzeit meinem Recht auf Teilzeittätigkeit nachkomme oder nicht.

Viele Grüße
Jana

Hallo Teddy.
Damit habe ich mich auch grade beschäftigt. Bei uns (Bayern) gabe es bei der Stadt einen Berater, der jeden Monat den überforderten Müttern hilft. Da mein Einkommen zu hoch wäre (ich gehe bald wieder arbeiten), habe ich die 450€-Variante genommen. Er konnte das bestätigen.
Das ist also mein Rat: Frag einen entsprechenden Sachbearbeiter, damit nix schief geht.