Bundesfinanzhof: Kindergeld 265 Euro

Der Bundesfinanzhof prüft eine Erhöhung des Kindergeldes von derzeit 154 auf 265 Euro pro Kind und Monat.
http://www.focus.de/finanzen/recht/kindergeld_aid_50…

In dem Artikel steht auch:
„Wer von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren will, sollte bei der Familienkasse die Neufestsetzung des Kindergelds in Höhe von 265 Euro beantragen. Wenn die Familienkasse dies ablehnt, können Eltern binnen einem Monat Einspruch mit Hinweis auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof erheben (BFH, Az. III B 176/06).“

Frage: Wie sinnvoll mag dieser Antrag sein? Haben Kindergeldempfänger dadurch eine relle Chance auf mehr Kindergeld?

Gruß JoKu

Hallo,
Ein solcher Antrag ist nicht erfolgversprechend. Denn die Hoehe des Kindergeldes ist gesetzlich festgelegt. Der BFH kann daran nichts aendern. Dass koennte allenfalls das BVerfG, das vermutlich - wenn die Regelung verfassungswidrig ist - den Gesetzgeber zu einer Neuregelung auffordern wird, die dann nur fuer die Zukunft gilt, also nicht rueckwirkend.
Gruss
Christoph

Hallo,

da wird mal wieder „vorgeprescht“ ohne Ahnung zu haben. Hier ist eine
Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, weil das Finanzgericht keine
Revision zugelassen haben will. Also muss der BFH erstmal darüber
entscheiden, ob das Verfahren überhaupt in die Akten des BFH eingehen
wird. Insoweit bedarf es hier 5facher Glaskugel : Zulassung,
positiver Entscheid BFH, Zulassung BVerfG, positiver Entscheid BVerfG,
positiver Entscheid mit Wirkung für Vergangenheit des BVerfG. Erst dann
lohnt sich das Vorgehen. Gut, es ist rechtstaatlich alles möglich, aber
da würde ich eher auf Schnee im Juli hoffen :wink:

der showbee