Bundesfreiwilligendienst

Hallo,
leider konnte ich noch keine Details finden, wie der Bundesfreiwilligendienst bei der Rente berücksichtigt werden soll. Gibt es die noch nicht oder liegt es daran, daß die Funde bei der DRV (da ging es um einen Sozialausgleich) nicht mit der Rente in Verbindung bringen kann?
Und zur KV - was wird als Einkommen z.B. für die Zuzahlungen angenommen. Wenn es das Taschengeld ist, kommt man ja schon mit dem Eintrittsgeld beim Arzt und Zahnarzt an die 2% ran.

Cu Rene

Ist dies das neue Unwort des Jahres?

Oder was versteht man unter dem Wort - Bundesfreiwilligendienst?

Moinsen

Ist dies das neue Unwort des Jahres?
Oder was versteht man unter dem Wort -
Bundesfreiwilligendienst?

…das ist der „Nachfolger“ des ausgesetzten Zivildienstes…

Guggst Du hier: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/

Zur Fragestellung des UP:
auf der gelinkten Seite des BFD ist auch das dazugehörige Gesetz -man glaubt es kaum: das BFDG- abzurufen…es tritt zum 1.7.11 in Kraft.

Im § 13 (2) heisst es:
„Soweit keine ausdrückliche sozialversicherungsrechtliche Regelung vorhanden ist, finden auf den Bundesfreiwilligendienst die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende Anwendung, die für die Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz gelten“

Kurz gefasst: Man ist kranken- und pflegeversichert und die Zeit wird in der Rentenversicherung berücksichtigt…

Gruß
MG

1 Like

Hallo,

Jugendfreiwilligendienstegesetz

Ohne das jetzt von vorne bis hinten gelesen zu haben, steht da das Wort Rentenversicherung nur, was die Höhe des Taschengelds angeht und in §9 in Zusammenhang mit „§ 5 Abs.2 Satz 3, § 48 Abs.4 Satz 1 Nr.2 Buchstabe b und c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenversicherung)“. Da steht aber auch nichts, was meine Frage beantworten würde. Wenn ich jetzt noch selbst alle Bücher des SGB durchsuchen soll, bräuchte ich kein Forum mehr.

Rentenversicherung berücksichtigt…

Das war nicht die Frage, sondern wie.

Auf Umwegen habe ich dann doch

In der Sozialversicherung sind die Geld- und Sachbezüge eine beitragspflichtige :Einnahme. Die Sachbezüge werden nach der Sachbezugstabelle der :Sozialversicherungsentgeltverordnung in einen Euro-Betrag umgerechnet. Im Jahr :2011 wird für die Unterkunft ein monatlicher Betrag von 206 Euro und für die :Verpflegung ein monatlicher Betrag von 217 Euro herangezogen.

gefunden.
Bei 330 Euro Taschengeld und ohne sonstige Sachleistungen wären das für 2011 dann 753 Euro, also knapp 30% der Bezugsgröße.

Cu Rene