Eigentlich müßte er schon längst zur Musterung (Eignungsuntersuchung) aufgefordert sein, falls nicht ist es jedenfalls empfehlenswert eigenverantwortlich der Sache nachzugehen.
Zu meiner Zeit hat sich das Ergänzungskommando darum gekümmert. Dort habe ich auch meine Anträge auf Aufschub eingebracht! Es empfiehlt sich nicht auf die Einberufung zu warten. Meines Wissens ist man als männlicher Staatsbürger, der noch keinen Präsenzdienst abgeleistet hat, auch verpflichtet seine Auslandsaufenthalte zu melden … . (musste meine ERASMUS Auslandsstudienaufenthalte auch immer belegen …)
Gerade in Zeiten, wo möglicherweise die totale Abschaffung ansteht und somit viele die Stellung hinaus zögern wollen, würde ich unbedingt selbst aktiv werden!!!
lg
Bernhard
Abschaffung:
soll angeblich noch 2011 eine Volksbefragung geben??
Ich glaube eher, dass da daran sogar die Große Koalition brechen kann.
man kann übrigens auch versuchen, beim Ergänzungskommando eine bestimmte Einheit oder Verwendung für sich zu erwirken versuchen(soweit das in deren Konzept passt), ist nicht nur eine Sache von Beziehungen … .
Aber er sollte ja zumindest für 3 jahre Aufschub bekommen …
lg
Bernhard
Hallo Johann12!
Dein Schützlich bekommt sicherlich einen Bescheid zur Musterung. Bei dieser Gelegenheit kann sagen, dass er noch drei Jahre Schule vor sich hat. Selbst braucht er sich nicht zu melden. Das war jedenfalls bei meinem Sohn so (der dann Zivildienst geleistet hat).
Dein Schützlich bekommt sicherlich einen Bescheid zur
Musterung. Bei dieser Gelegenheit kann sagen, dass er noch
drei Jahre Schule vor sich hat. Selbst braucht er sich nicht
zu melden. Das war jedenfalls bei meinem Sohn so (der dann
Zivildienst geleistet hat).
Hallo Johann,
ich bin nur Fachmann für deutsches Wehrrecht. Für Deutsche ist die Wehrpflicht inzwischen ausgesetzt. Bis Ihr Schützling mit der Schule fertig ist, dürfte es in Österreich aber wohl auch keine Wehrpflicht mehr geben. So wie die Debatte dort läuft, dürfte der Wehrpflichtunsinn auch in Österreich nicht mehr lange dauern.
Peter Tobiassen
einer Schützlinge hat das 18.te Lebensjahr beendet,
und wird wohl demnächst
zur Stellung einberufen? Nun meine Frage(n)-
WIRD er einberufen? Oder muss er sich selbst melden?
ER besucht im Moment eine Schule,welche noch 3 Jahre dauert.
Muss er das dort dann sagen, bzw. wird das registriert, und
ihm 3 Jahre Aufschub gewährt?
Hat vielleicht jemand eigehende Informationen hierzu?
Ich danke Ihnen.
PS.- Er ist Österreicher.
Hallo!
Er wird angeschrieben.Sollte ER einberufen wwerden,muß Er seinen Schulbesuch melden und ntsprechenden Antrag auf Freistellung stellen.Ob die Freistellung gewährt wird,ist nicht voraus sehbar.
Gruß Chrys
Zur Stellung wird man in Österreich mittels amtlichem Schreiben aufgefordert, man muss sich nicht selbst melden. ABER: Es besteht die Pflicht auch zur Stellung zu erscheinen.
Ein nichterscheinen ist nur aus trifftigem Grund und nur wenn das zuständige Milkom. zuvor zugestimmt hat gestattet.
Allerdings hat ein Schul oder Ausbildungsbesuch aufscjiebende wirkung. (für die Einberufung NICHT für den Stellungsbefehl)
Hallihallo,
ich bin selbst kein oesterreichischer Staatsbuerger, kann ihnen deshalb leider kaum etwas ueber das Bundesheer erzaehlen. Aber probieren Sie es vielleicht einmal bei der Webseite : www.bundesheer.at