Hallo,
Wie muss man das verstehen was im Bundesimmisionsschutzgesetz steht:
Kurzzeitige Lärmspitzen sind z.B.
Lautes Schreien zirka 12-mal und mehr in der Stunde
oder
1 -mal in der Stunde?
mfG
Somba
Hallo,
Wie muss man das verstehen was im Bundesimmisionsschutzgesetz steht:
Kurzzeitige Lärmspitzen sind z.B.
Lautes Schreien zirka 12-mal und mehr in der Stunde
oder
1 -mal in der Stunde?
mfG
Somba
Hi,
sei mal ein wenig konkreter, in welchem Paragraphen ist denn von Lärmspitzen die Rede?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Wie muss man das verstehen was im Bundesimmisionsschutzgesetz
steht:
Kurzzeitige Lärmspitzen sind z.B.
Wo soll das stehen? Das einzige, wo mir eine ähnliche Regelung in den Sinn kommt, ist die TA-Lärm, die gilt aber grundsätzlich nur für genehmigungspflichtige Anlagen nach dem BImSchG. Überhaupt gilt das BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die schädlich auf die Umwelt einwirken können.
Wenn jemand laut schreit, hat das sicherlich weder etwas mit dem BImSchG zu tun, noch mit der TA-Lärm, weil es hier nicht um die Wirkung von technischen Anlagen, sondern um das Verhalten von Menschen geht…das ist zumindest meine bescheidene Meinung.
Frank
Hi,
Überhaupt gilt das BImSchG für die Errichtung und den
Betrieb von Anlagen, die schädlich auf die Umwelt einwirken
können.
Wenn jemand laut schreit, hat das sicherlich weder etwas mit
dem BImSchG zu tun, noch mit der TA-Lärm, weil es hier nicht
um die Wirkung von technischen Anlagen, sondern um das
Verhalten von Menschen geht…das ist zumindest meine
bescheidene Meinung.
…die Dich in diesem Fall aber trügt.
Nur ein Beispiel ist ein Kindergarten. Er ist eine Anlage im Sinne des Gesetzes (§3(5)Nr.1), für dessen Errichtung und Betrieb das BImSchG Anwendung findet (§2(1)Nr.1). Der während seines Betriebs emmitierte Lärm wird von Menschen verursacht (Kindergeschrei).
Ein weiteres Beispiel könnte eine Sportanlage sein, eine Schule, eine Disco … Die Liste läßt sich endlos weiterführen.
Aber Somba scheint ja wenig Interesse an der Beantwortung seiner Frage zu haben.
GRuß Stefan
Hallo,
// sei mal ein wenig konkreter, in welchem Paragraphen ist denn
// :von Lärmspitzen die Rede?
//Aber Somba scheint ja wenig Interesse an der
// Beantwortung seiner Frage zu haben.
kann leider nicht immer Antworten habe kein Internet zuhause.
mfG
Somba
Hi,
// sei mal ein wenig konkreter, in welchem Paragraphen ist
denn
// :von Lärmspitzen die Rede?
- BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung
//Aber Somba scheint ja wenig Interesse an der
// Beantwortung seiner Frage zu haben.kann leider nicht immer Antworten habe kein Internet zuhause.
Aber ein wenig Mühe beim stellen der Frage kann man sich trotzdem geben. BImSchG und BImSchV sind nun mal verschiedene Dinge und zum BImSchG gibt es über 30 Verordnungen. Und hätte die 18. BImSchV mehr als die sieben Paragraphen gehabt, hätte ich meine Suche nach einer Antwort auch nicht fortgesetzt.
Zu Deiner Frage: Konkret kann ich sie nicht beantworten, da ich mich dazu in die Normen einarbeiten müßte, die die Messverfahren beschreiben (DIN IEC 651; DIN 45641; DIN EC 804). Aber eine pauschale Antwort kann ich geben: kurzzeitige Lärmspitzen liegen dann vor, wenn diese durch die im Anhang zur 18 BImSchV genannten Meßverfahren zur Ermittlung des Mittelungspegel nicht erfasst werden. Sie werden dann gesondert betrachtet und beurteilt.
GRuß Stefan