Bundesland einem anderen LAND nicht Bundesland zuschlagen? Geht das?

Es ist sicherlich eine rein hypothetische Frage.
Angenommen, die Bewohner eines Bundeslandes Deutschlands, hätten die Nase voll und würden einem Nachbarland angegliedert werden. Frage ginge dies prinzipiell und wenn ja, wie?
Hat Deutschland hier sozusagen einen Knebel, der dies verhindern würde?
Volksbefragungen gibt es ja bei uns nicht.
(Wohl aus gutem Grund)

Moin!

Bundesländer können nicht einem Nachbarland „angegliedert“ werden, weil sie zu Deutschland gehören, du kannst auch sagen: Weil sie Deutschland gehören.

Der „Knebel“, von dem du hier sprichst, sind die „Staatsgrenzen“, und zwar sowohl diejenigen Deutschlands als auch diejenigen der angrenzenden Länder.

Wovon genau träumst du denn?

Gruß, F0

Na ja, Schleswig Holstein hat schon Tradition, zu Dänemark zu gehören.
Viele SHler sind von der Mentalität dichter bei Dänemark, als bei dem Rest von Deutschland.
Geografisch wäre es eh sinnvoll. Daher die Frage, ob es denn ginge, sofern sich eine Mehrheit finden würde, die das wollte. Unabhängig davon, ob DK es überhaupt akzeptieren würde. Aber spannend finde ich die Frage schon.

Aber die Frage ist, gibt es eine verlässliche gesetzliche Quelle, aus der dies hervorgehen würde?

Es wäre mal spannend zu erfahren, ob es prinzipiell einen Ausweg hier gäbe. In anderen Ländern wurde es ja auch akzeptiert (zugegeben, meist nur nach Kriegen oder ähnlichen Auseinandersetzungen, aber dennoch)

Naja, es ist wohl so wie derzeit mit Katalonien in Spanien, das sich selbständig machen will. So etwas ist in den Gesetzen nicht vorgesehen und man müsste einen (friedlichen) Weg finden.

Am Beispiel SH müsste der SSW zunächst die Landesregierung übernehmen und entsprechende Landesgesetze beschließen - viele davon zumindest mit absolute Mehrheit oder sogar noch höher (2/3, 3/4).. Dann müsste Berlin beschließen SH aus der Bundesrepublik zu entlassen, was sicher auch sehr hoher Mehrheiten bedürfte. Und das dänische Parlament müsste beschließen SH aufzunehmen.

Theoretisch ginge das vermutlich, aber wozu? Wir leben in Europa und wachen hoffentlich immer weiter zusammen, sodass so etwas eigentlich obsolet sein sollte.

Hallo,
A
die Frage lautet, ob sich zB das Saarland an Frankreich angliedern kann? Kaum moeglich, und wozu. Dafuer muessten sich D und F einig werden.
B
Einige Teile der BRD sind Freistaaten. Ob diese sich abspalten duerfen? koennen? Wenn dann eher als einzelne Staaten, nicht als Angliederung an ein anderes Land, damit waeren sie anschliessend nicht mehr frei.
Gruss Helmut

Hier ist das einschlägige Stichwort „Bundeszwang“:

Servus,

Ja, das Grundgesetz. Einer der seltenen Fälle, wo ein Schluss ex nihilo erlaubt ist: Weil es früher den Artikel 23 GG gab, der den Beitritt von Ländern vorsah (u.a. ist das Saarland erst 1957 der BRD beigetreten), aber nie seit Bestehen der BRD einen Verfassungsartikel, der den Austritt vorsähe, darf gefolgert werden, dass ein solcher nicht möglich ist, wenn keine entsprechende Änderung der Verfassung erfolgt.

Schöne Grüße

MM

Persönliche Meinung von mir ist eher dahin gehend, dass ein echtes Zusammenwachsen kaum gegeben ist. Siehe aktuelle Entwicklung. Unbenommen dessen stimmt, an den SSW habe ich gar nicht mehr gedacht. Aber ja…

Wie kommst du auf den Rückschluss „ex nihilo“? Irgendwie komme ich da nicht hin.

Hallo,

Die Bezeichnung Freistaat ist nichts anderes als Folklore. Und wenn sie nur deswegen nicht mehr frei wären, weil sie sich an ein anderes Land angliedern, dann sind sie es doch auch jetzt schon nicht, wo sie an Deutschland angegliedert sind.
Eine solche Abspaltung ist rechtlich nicht vorgesehen. Es müssten also erst die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Oder man ruft Putin zu Hilfe. Dann ist es zwar noch nicht rechtlich in Ordnung, aber immerhin faktisch.

Grüße

Servus,

solange Länder der BRD beitreten konnten, war der Beitritt im GG explizit geregelt.

Somit ist der heutigen Abwesenheit von Regeln sowohl zum Beitritt als auch zum Austritt im GG zu entnehmen, dass weder dieses noch jenes im Einklang mit der Verfassung in ihrer bestehenden Form möglich ist.

Der von Armin zitierte Art. 37 GG bezieht sich auf die Bundespflichten, die in der Verfassung oder Bundesgesetzen festgelegt sind; ein Verbleiben der Bundesländer in der Bundesrepublik D ist aber nicht explizit festgelegt, somit keine Bundespflicht im Sinn des Art. 37 GG.

Schöne Grüße

MM

Servus,

theoretisch ginge das jedenfalls nicht so, wie Du schreibst, weil Du so tust, als wäre der entscheidende Schritt dafür nicht nötig.

Schöne Grüße

MM