Bundesmeldegesetz - unbekannte Person meldet sich auf eine Meldeadresse

Ich bin vom Bürgeramt einer größeren süddeutschen Stadt in Kenntnis gesetzt worden, dass seit dem 8.7.18 ein Herr mit meiner Meldeadresse gemeldet ist und dieser mich als Vermieterin angegeben hat.

Trotz mehrmaliger Aufforderung seitens der Stadt, hat dieser Herr bislang die Wohnungsgeberbestätigung nicht beigebracht, deshalb hat sich die Stadt an mich gewendet.
Der Brief von der Stadt an diesen Herrn müsste eigentlich als unzustellbar zurückgegangen sein, die Stadt hat jedoch keinen Rückläufer registriert, an der Meldeadresse (ich wohne im gleichen Haus) ist ebenfalls nichts eingegangen.

Ich falle aus allen Wolken, ich kenne diesen Herrn nicht und er hat definitiv keinen Mietvertrag von mir bekommen, ferner habe ich diesen Herrn in den sozialen Medien etc gesucht, Fehlanzeige.
Ich habe eine Wohnung in diesem Haus vermietet, die Mieter kennen diese Person ebenfalls nicht.
Die Polizei meinte nur, dieser Herr existiert, ist polizeilich unauffällig und … na ja vielleicht ein Versehen, ist ja nicht so schlimm Hä? Ich denke das Bundesmeldegesetz wurde deshalb so abgefasst, dass es gerade nicht möglich ist sich auf eine x-beliebige Adresse anzumelden, ohne dass der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung etwas davon mitbekommt.

Meine Frage: Welchen Grund kann jemand haben sich auf meine Adresse anzumelden? Betrug über Pakete, die abgegriffen werden etc ist bei uns aufgrund der Umstände vor Ort praktisch unmöglich, der Name steht ja auch nirgendwo, also warum macht jemand so etwas?

Da git´s schon Möglichkeiten. Um Sozialleistungen abzugreifen braucht man z.B. eine Meldeadresse ebenso um ein Bankkonto zu eröffnen, für Personalausweis und Pass.
ich würde deswegen beim Einwohnermeldeamt vorsprechen und fragen wieso die den überhaupt angemeldet haben ohne die Vermieterbescheinigung und ebenso verlangen, dass der wieder abgemeldet wird.
Du solltest da richtig dahinter her sein, evtl. könnte das nämlich der Beginn eines Idenditätsdiebstahles sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Identitätsdiebstahl ramses90

Danke!
Ich hab erst am Samstag die Post bekommen und werd mich gleich am Montag dahinterklemmen.

Moin,

jetzt ist es wieder so, wie es schon mal war, man braucht eine Vermieterbescheinigung. Aber eine zeitlang konnte man sich ohne Mietvertrag oder Bestätigung einfach eine Adresse aus dem Telefonbuch raussuchen und sich mit dieser Adresse anmelden.

Ich weiß jetzt nicht, in welchem Zeitraum dies möglich war.

Die Gründe weshalb es interessant ist sich anzumelden wurden genannt.

Unbedingt eine Nachricht an das Einwohnermeldeamt schicken, dass Du damit absolut nichts zu tun hast, das kann Ärger ersparen.

Gruß Volker

Hallo,
die Meldeadresse koennte falsch uebermittelt worden sein, wenn es eine aehnlichlautende Adresse gibt, wie es sie bei den vielen Neustadt / Hauptstrasse geben koennte. Doch auch das waere nicht Deine Aufgabe, solchen Fehler aufzudecken.
Gruss Helmut

Die Adresse ist unverwechselbar. Das kann es definitiv nicht sein. Trotzdem danke für den Beitrag.

Vielleicht ist diese Person ja nur bislang noch nicht polizeilich aufgefallen, möchte aber aus irgendeinem Grund unauffindbar sein oder braucht eine deutsche Meldeadresse.

Mein Exfreund z. B. war in PB gemeldet, ist dann nach Essen gezogen, hat sich nie umgemeldet, sich dann aber nach Monaten im Ausland angemeldet (wo er vor Jahren mal wohnte), obwohl er dort nicht mehr wohnt, die Vermieter waren nämlich auch überrascht. Seine Motivation? Wahrscheinlich läuft er einfach nur seinen Gläubigern davon.

Es ist ja nicht nur die Adresse, sondern sie wurde ja auch als VM angegeben, so ein Irrtum ist auszuschließen.

Einfach kurzes Schreiben an das Einwohnermeldeamt, dass du dem Menschen keine Wohnung vermietet hast, und ihn auch nicht kennst, ebenso wenig deine Mieter. Dann darum bitten, den Menschen von Amts wegen wieder abzumelden. Das geht normalerweise recht schnell und einfach.