Ich bin vom Bürgeramt einer größeren süddeutschen Stadt in Kenntnis gesetzt worden, dass seit dem 8.7.18 ein Herr mit meiner Meldeadresse gemeldet ist und dieser mich als Vermieterin angegeben hat.
Trotz mehrmaliger Aufforderung seitens der Stadt, hat dieser Herr bislang die Wohnungsgeberbestätigung nicht beigebracht, deshalb hat sich die Stadt an mich gewendet.
Der Brief von der Stadt an diesen Herrn müsste eigentlich als unzustellbar zurückgegangen sein, die Stadt hat jedoch keinen Rückläufer registriert, an der Meldeadresse (ich wohne im gleichen Haus) ist ebenfalls nichts eingegangen.
Ich falle aus allen Wolken, ich kenne diesen Herrn nicht und er hat definitiv keinen Mietvertrag von mir bekommen, ferner habe ich diesen Herrn in den sozialen Medien etc gesucht, Fehlanzeige.
Ich habe eine Wohnung in diesem Haus vermietet, die Mieter kennen diese Person ebenfalls nicht.
Die Polizei meinte nur, dieser Herr existiert, ist polizeilich unauffällig und … na ja vielleicht ein Versehen, ist ja nicht so schlimm Hä? Ich denke das Bundesmeldegesetz wurde deshalb so abgefasst, dass es gerade nicht möglich ist sich auf eine x-beliebige Adresse anzumelden, ohne dass der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung etwas davon mitbekommt.
Meine Frage: Welchen Grund kann jemand haben sich auf meine Adresse anzumelden? Betrug über Pakete, die abgegriffen werden etc ist bei uns aufgrund der Umstände vor Ort praktisch unmöglich, der Name steht ja auch nirgendwo, also warum macht jemand so etwas?