Hallo,
mein Mann möchte den begrenzten Praxisaufstieg machen. Wie läuft die Ausbildung ab? Wie lange dauert Theorie und Praxis? Wo findet die praktische Ausbildung statt? Leider kann mir mein Mann nichts genaues sagen.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Christel
Hallo!
Wo ist der denn jetzt? Im mittleren Dienst? Und er möchte in den gehobenen Dienst? Habe ich das richtig verstanden?
Gruß
Chris
Hallo Christel,
da Dein Mann bereits bei der Bundespolizei ist kann er sich am besten über die Infothek informieren. Dort sollten alle Eure Fragen beantwortet werden.
Gruß
Hallo,
ich kann dir zum Thema begrenzter Praxisaufstieg leider nichts sagen, da ich mich damit noch nicht beschäftigt habe bei der Bundespolizei.
Grüße
Ich muss mich doch sehr wundern, dass dein Mann darüber nicht bescheid weiß. Wenn er so etwas schon nicht weiß, wie will er dann in der neuen Laufbahn klarkommen?
Der „begrenzte Praxisaufstieg“ ist in § 30 Absatz 5 folgende der Bundespolizei-Laufbahnverordnung geregelt. Der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst dauert 6 Monate und vom gehobenen in den höheren Dienst, 1 Jahr und 3 Monate.
Ich denke mal, wir reden hier vom Aufstieg in den gehobenen Dienst. Die „Ausbildung“ läuft so ab, dass dein Mann auf einen Dienstposten des gehobenen Dienstes eingewiesen wird. D.h. er macht im Rahmen von Praktika die Arbeit eines Beamten im gehobenen Dienst. Die Praktika werden bewertet. Zwischen den Praktika finden Lehrgänge statt. Die Lehrgänge dauern insgesamt 8 Wochen und werden jeweils mit einer Prüfungsarbeit abgeschlossen. Diese schriftlichen Prüfungen müssen bestanden werden. Zum Schluss findet ein Feststellungsgespräch statt. Das ist keine richtige Prüfung sondern nur eine Art Abschlussgespräch wo man sich die erbrachten Leistungen des Beamten anschaut.
Die Lehrgänge finden an irgendeinem Aus- und Fortbildungszentrum statt. Die Praktika finden in der Dienststelle statt, in der dein Mann seinen neuen Dienstposten antreten soll. In der Regel wird das die Heimatdienststelle sein.
Wenn dein Mann also Polizeihauptmeister (PHM) und mindestens 40 Jahre alt ist (aber noch nicht 55) kann er sich auf den „begrenten Praxisaufstieg“ bewerben. Dazu wird vorher ein Auswahltest gemacht, um zu gucken ob der Beamte überhaupt geeignet ist.
Im Endeffekt halte ich den „begrenzte Praxisaufstieg“ für ziemlich einfach.