Beamte haben freiwillig auf dienstfreie Zeit verzichtet und eine wichtige Begleitung eines Schützlings ins Ausland getätigt. Fiele derartiges bereits unter die Leistungsbezahlung und könnte das schon mit einer Prämie gewürdigt werden? Oder ist es üblich, dass dafür mehr als ein einmaliges Ereignis erforderlich ist?
Ziff. 9.4 ff. spricht von hervorragenden Einzelleistungen.
Wenn man die Initiaitive und den Freizeitverzicht anerkennen will: wäre da in diesem Sinne bei einem Beanten eine Prämie drin oder ist das wegen der entsprechenden Zulagen bzw. Auslandszulagen bereits abgegolten?
Ganz allgemein, ohne diese Einzelleistung zu beurteilen:
In jedem „Unternehmen“ gibt es regelmäßig Mitarbeiter-Leistungen, welche über die Stellenbeschreibung hinausgehen. In den meisten Fällen kommt es zu keiner direkten finanziellen Anerkennung.
Vor allem aber gibt so ein Artikel einer Zeitung selten genug Details preis, dass sich eine Leistung bewerten lässt. Es geht da auch mehr oder weniger darum eine gute Leistung heroisch wirken zu lassen. Es ist halt ein Presseerzeugnis und keine Leistungsbewertung.
hast Du mal einen Blick ins BeamtStG geworfen, insbesondere die dortigen §§ 33 - 34?
Schöne Grüße
MM Sohn eines Beamten im Landesdienst Baden Württembergs, der als Stationsarzt in der Psychiatrie höchst selten unter 50 Wochenstunden leistete - die Nachtdienst- und sonstigen Bereitschaftszeiten noch nicht mitgerechnet -, und der nie auf den Gedanken gekommen wäre, dafür irgendwelche Extrabonbons zu verlangen
Naja, heroisch ist wohl etwas übertrieben. Aber statt mit der Familie und Freunden zu feiern, ein Zeitfenster für eine Rückführung eines Kriminellen nutzen zu helfen, ist schon ein kleines Opfer.
Es gibt genügend Kolleginnen und Kollegen, die lieber mal schnell auf Firmenkosten nach Marokko fliegen, statt an Silvester mit der familiären Meschpoke dumm herumsitzen und sich anöden zu müssen
Heisst es nicht dem Staate und Volke dienen? Da braucht doch ein kleines Opfer nicht gesondert gewürdigt zu werden. Alternativ kann er statt der Reise nach Marokko das nächste Jahr in Berlin im Straßenkampf ingesetzt werden.
Der Frühdienst geht von 6-14 Uhr, der Tagdienst von 14-22 Uhr und der Nachtdienst von 22-6 Uhr. Wenn die Leute im Dienst waren, als sie gefragt wurden, kann das also nur im Früh- oder Tagesdienst passiert sein. In beiden Fällen hätten sie von Silvester eh nicht viel gehabt, weil sie entweder am nächsten Morgen sowieso wieder auf der Matte hätten stehen müssen oder für eine „ordentliche“ Silvesterfeier zu spät zu Hause gewesen wären. Wahrscheinlich ist, dass es sich um Leute aus dem Tagesdienst handelte, weil es bei jenen im Frühdienst Schwierigkeiten mit der Dienstzeit gegeben hätte (6 bis mindestens 22 Uhr = mindestens 16 Stunden im Dienst).
Fazit: statt Gehetze, um noch gerade rechtzeitig vor Mitternacht zu Freunden/Familienmitgliedern zu stoßen, die den ganzen Abend schon gemütlich zusammen tagten, ein Silvester auf Staatskosten bei lauen 10 Grad in Casablanca. Es gibt schlimmeres.
Die werden den Einsatz kaum in ihrer Freizeit erledigt haben. Sie haben entweder einmalig eine andere Schicht übernommen oder aber reguläre Überstunden gemacht. Über das Arbeitszeitkonto gleicht sich das wieder aus.
Es ist richtig, dass sie das nicht hätten tun müssen und sie also mehr als ihre (Dienst-)Pflicht getan haben. Aber die meisten ihrer Kollegen tun das auch häufig. Wenn jemand ausfällt und in einer Schicht das Personal knapp ist, wird gefragt, wer freiwillig einspringt. An Werk- und Feiertagen.
Dieser eigentlich alltägliche Vorgang war (nach meiner oberflächlichen Suche) anscheinend nur BILD und Focus eine Meldung wert.
Obacht! Da muss er aber aufpassen - entweder, er verrät dabei das kulturelle Erbe seiner Väter, oder er outet sich mit „Drei im Weggla“ als gar nicht so krachledern blau-weiß, wie er gerne tut, sondern Franke, der er ist, und dazu noch evangelisch!