Bundespräsidentenwahl

Hallo!

Gestern is unser Präsi ja zurückgetreten. Im Rahmen der Presseberichterstattung kam zum Ausdruck, dass der neue Präsident innerhalb der nächsten 30 Tage gewählt werden muss. Was is nu, wenn das nich geschieht (warum auch immer)? Sind wir dann alle staaten- und gesetzlos? Oder was wären die Konsequenzen aus einer nicht erfolgten Wahl?

Ich geb zu, dass ich grade „Kreide holen“ war, als das vor vielen Jahren in der Schule durchgenommen wurde…

Gruss

Mutschy

Gestern is unser Präsi ja zurückgetreten. Im Rahmen der
Presseberichterstattung kam zum Ausdruck, dass der neue
Präsident innerhalb der nächsten 30 Tage gewählt werden muss.
Was is nu, wenn das nich geschieht (warum auch immer)? Sind
wir dann alle staaten- und gesetzlos? Oder was wären die
Konsequenzen aus einer nicht erfolgten Wahl?

was in der presse zu hören/lesen ist, findest du in Art.54 Abs.4 gg, http://dejure.org/gesetze/GG/54.html

zu erwähnen ist, dass die Bundesversammlung nach Art. 54 Abs. 4 Satz 1 spätestens dreißig Kalendertage nach dem Zeitpunkt der Erledigung zusammentreten muss, aber noch nicht gewählt haben muss.

eine fristversäumung ist unschädlich, da es sich um eine reine sollbestimmung handelt.

[obige ausführungen sind nicht meine ansichten/meinungen/theorien und stammen auch nicht aus der presse, sondern können in jedem kommentar zum gg nachgelesen werden]

Hallo,

dann macht es weiter der Bundesratspräsident.

http://dejure.org/gesetze/GG/57.html

VG
EK