Bundesschatz.at

Hallo liebe Gemeinde,

folgendes: der Freibetrag sinkt und ich schau mich nach Alternativen um.
Dabei bin ich auf bundesschatz.at gestoßen. Die „verchecken“ Aussi-
Staatsanleihen. Zur Zeit beträgt bei denen die EU-Quellensteuer 20%.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass diese Steuer analog zu
„unseren“ 30% auf Zinsen aus Kapitalanlagen ist. Also kommt’s bei den
Österreichern günstiger.

Frage: wenn ich dort ein Konto eröffne und mein Geld dorthin überweise und es bei Bedarf wieder zurückzuhole - muss ich dann, neben den Österreichischen 20%, hier noch was versteuern/zahlen?

Ist’s also am End’ gar nicht so günstig?

Vielen Dank für konstruktive Antworten,
Holger

die Quellensteuer ist nur eine Vorabsteuer,
man kriegt sie zurück, oder zahlt nach,
nach Steuererklärung, je nach dem.
Langfristig ist die rasche wiederanlage der Zinsen
sehr wichtig. Da ist eine niedrigere Quellensteuer
besser.
Ob man nun die Quellensteuer angerechnet kriegt,
die man schon in Österreich gezahlt hat,
ist eine frage eines biliteralen Abkommens.
Es sollte eigentlich der Falls sein, aber das Verfahren ist
mitunter aufwendig.

Hallo Hannes,

du führst fast alles richtig aus.
Ein Punkt wäre noch die eventuelle Rückforderbarkeit bei Staat der die Quellensteuer kassiert + eventuelle Vorabbefreiungsmöglichkeiten (Relief at Source).

Der wichtigste Satz von dir aber nochmal - weil das wohl die Hauptfrage war:
Es ist nach der persönlichen Einkommenssteuer zu versteuern. Quellensteuern sind hierfür irrelevant.

Gruss Ivo

Hallo,

ich versuche es nochmal ganz einfach zu sagen:

Wenn Du in D wohnst, bist Du i.d.R. auch in D Steuerpflichtig.
Das bedeutet, dass Du grundsätzlich alle (Zins)einnahmen auch hier versteuern mußt. Egal, wo Dein Geld diese Zinsen verdient.
Das gilt auch für die Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein …usw.

Wie das mit der Quellensteuer funktioniert wieß ich leider nicht.
Gruß Schorsch

Hallo Holger,

wenn ich das DBA zwischen DE-AT richtig deute, so gibt es bei Zinsen keinen Sockelsteuerbetrag.

Das bedeutet, dass die Zinsen in voller Höhe in Deutschland zu verteuern sind. Das fehlen des Sockelsteuerbetrags bedeutet dass auch keine Anrechnung der gezahlten Quellensteuer möglich ist, sondern dass diese von den Österreichischen Steuerbehörden auf Antrag zurückerstattet wird.

Gruss Ivo