Hallo,
wer gelegentlich oder immer wenn er Zeit hat Bundestagsdebatten verfolgt, wird das, was Du gesehen hast kennen. Die hinteren Bänke sind oft leer. Das bedeutet nicht, dass ein Abgeordneter nicht am Geschehen teilnimmt. Die Sitzungen werden übertragen. Der Abgeordnete kann sich also über das Medium an der „Sitzung“
beteiligen. Wenn es zur Abstimmung kommt, er wird benötigt, wird er informiert und erscheint. Deshalb gibt es oft leere Bänke und plötzlich, wenn eine Abstimmung wackelig wird, ist die „Halle“ voll.
unlängst (beim neuen Waffengesetz) zeigte man im Fernsehen die
Anzahl der anwesenden Abgeordneten. Die vorderen Sitze waren
belegt, die hinteren leer. Ich schätze so um die 100 Anwesende
(ohne Zuschauer).
Da erinnerte ich mich an eine Diskussion vor vielen Jahren.
Man wollte die Diäten erhöhen und die Anzahl der Abgeordneten
neu festsetzen.
Diese Entscheidung ist getroffen. Der Bundestag wird kleiner. Eine solche Entscheidung ist aber nicht kurzfristig vor Ende eienr Wahlperiode möglich, sodnenr musste vorbereitet werden. Die Wahlkreise mussten neu eingeteilt werden und dann gilt dies meist erst für die kommende Wahl. Im Herbst gibt es weniger staatliche Leistungsempfänger. Frage mich aber nicht, wie sich der Bundestag verringert.
Ganz besonders erinnere ich mich an Frau
Süßmuth, die die Diätenerhöhung als unbedingt nötig
bezeichnete, weil diese zusammen mit der Reduzierung der
Abgeordneten ein Paket darstelle; eine Maßnahme alleine wäre
nicht möglich.
Ich gestehe, daß ich damals annahm, Frau Süßmuth wäre eine
Lügnerin, da muß ich jetzt Abbitte tun, anscheinend hat man
das Paket doch eingeführt und die Gesamtkosten wurden
reduziert, weil trotz höherer Diäten die Anzahl der
Abgeordneten abgesenkt wurde.
Oder habe ich nicht richtig geschätzt als ich den Plänarsaal
im Fernsehen sah? Kann jemand sich an dieses „Paket“ erinnern?
Im Übrigen ist es auch so, dass sich bei bestimmten Debatten die Abgeordneten durchaus auch entschuldigen müssen. Sie können also nicht immer wegbleiben. Hier sind Maßnahmen installiert, die es nicht ermöglichen - was theoretisch möglich ist - dass jemand gewählt wird, einmal erscheint und dann erst wieder erscheint wenn die Legislaturperiode endet.
Wenn ein Abgeordneter fehlt, heisst dies nicht, dass er nichts arbeitet. Er kann nämlich zur selben Zeit in einem Ausschuss tätig sein. Auuserdem hat ein Abgeordneter Wahlkreisarbeit zu leisten. Wer was taugt und die Arbeit etwas ernst nimmt, kommt gut auf seine 80 Stunden und mehr in der Woche. Samstage und Sonntage sind leider oft auch weg, weil ja jeder Verein und jede Organisation meint, ein Wahlkreisabgeordneter müsse bei jeder Veranstaltung anwesend sein.
Gruss Günter