Bundestag ausgeschaltet - was dann?

Hallo,

ich hoffe ich schreibe hier am richtigen Brett…

Im Grundgesetzt der BRD werden viele Kompetenzen nur dem Bundestag zugesprochen. Zum Beispiel ist er zur Feststellung des Verteidigungsfalls unabdingbar. Werden diese Kompetenzen in dem Fall, dass der Bundestag ausgeschaltet ist an irgendjemanden übertragen; falls ja, an wen?

Die Frage entstand an folgendem Gedankenspiel: Wenn nun der Bundestag beispielsweise während einer Sitzung durch ein Sprengstoff-Attentat oder ein abstürzendes (entführtes) Flugzeug in die Luft gesprengt wird und es keine Überlebenden gibt und kurz darauf ein Land sich anschickt gegen Deutschland mobil zu machen, ist die Verteidigung Deutschlands von der Bundeswehr dann verfassungswidrig, weil kein Verteidigungsfall festgestellt wurde oder kann irgend ein anderes Organ diesen dann feststellen?

Die Frage stellt sich nur, da in anderen Verfassungen, z.B. der der Weimarer Republik, der Oberbefehl über das Heer im Todesfall des Präsidenten einfach an die OHL weitergegeben worden wäre.

Ist die BRD in der Konsequenz besonders angreifbar? (Vermutlich würde sich die Generalität sowieso über die Verfassungswidrigkeit ihrer Verteidigung hinwegsetzen, was die letzte Frage obsolet macht.)

Danke im Vorraus für das Einlassen auf ein solch unwünschenswertes/ grausames Gedankenspiel.
Nix_schlecht

Hallo,

Im Grundgesetzt der BRD

ist auch das Notstandsgesetzt enthalten.

Beim Suchen im Internet musst Du aber das letzte „t“ weglassen…

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Die Frage entstand an folgendem Gedankenspiel: Wenn nun der
Bundestag beispielsweise während einer Sitzung durch ein
Sprengstoff-Attentat oder ein abstürzendes (entführtes)
Flugzeug in die Luft gesprengt wird und es keine Überlebenden
gibt

Jörg hat schon das Notstandsgesetz angeführt, aber ich möchte kurz anmerken, dass es für alle oder zumindest die meisten Mandatsträger Nachrücker gibt, die in so einem Fall einen neuen Bundestag konstituieren würden.

Gruß

Anwar

Im Grundgesetzt der BRD

ist auch das Notstandsgesetzt enthalten.

Beim Suchen im Internet musst Du aber das letzte „t“
weglassen…

War das Selbstironie vom Feinsten? Oder wurde hier der ewige Vorwurf: „erst Suchen, dann Fragen“ geschickt versteckt und ihm so der Stachel der Belehrung genommen?

Matthias

Dankeschön für den zusätzlichen Hinweis. Die Notstandsverordnungen sehen nämlich im Falle einer Handlungsunfähigkeit des Bundestages die Übernahme seiner Kompetenzen durch den Gemeinsamen Ausschuss vor. Dieser setzt sich ebenfalls aus 2/3 Bundestagsmitgliedern (und einem Drittel Bundesratsmitgliedern) zusammen, was in meinem Katastrophenszenario ja nicht mehr möglich gewesen wäre…

Matthias

Hallo,

War das Selbstironie vom Feinsten?

Aber nein, natürlich nicht.

Oder wurde hier der ewige
Vorwurf: „erst Suchen, dann Fragen“ geschickt versteckt und
ihm so der Stachel der Belehrung genommen?

Die Sache ist etwas anders. Ich lese „Gesetzt“ immer wieder hier (und auch anderswo). Und gerade wenn es von einem 19-20jährigen Schüler kommt, dann muß ich unterstellen, daß diese Schreibweise selbstredend richtig ist.
Nur die dummen Suchmaschinen scheinen diese neue Schreibweise (noch) nicht zu kennen. Allein aus diesem Grund habe ich mir den Hinweis erlaubt.

Gruß
Jörg Zabel

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Art. 115a GG

Ist die BRD in der Konsequenz besonders angreifbar?

Nein. Artikel 115a GG fingiert in einem solchen Fall ohne viel Federlesens die Zustimmung des Bundestages.

(Vermutlich würde sich die Generalität sowieso über die
Verfassungswidrigkeit ihrer Verteidigung hinwegsetzen, was die
letzte Frage obsolet macht.)

Die Verfassungswidrigkeit der Verteidigung besteht sowieso nie, es ist lediglich verboten, einen _Angriffs_krieg zu führen. Auf Heimatboden darf jeder MG-Schütze seinen Finger notfalls auch ohne Befehl krumm machen, Art. 20 Abs. 4 GG gibt ihm als Staatsbürger das unmittelbare Recht, Verfassungsfeinde (auch angreifende feindliche Soldaten sind also solche anzusehen) mit den zur Abwehr nötigen Mitteln zu bekämpfen.

Gruß
smalbop