wie war das noch mal: ich kann mich an etwas erinnern, dass der Bundesrat 2 mal ablehnen kann. Beim dríttenmal muss der Beschluss des Bundestages angenommen werden.
Also:
BTbeschluss-> BR lehnt ab-> BT verändert und legt erneut vor-> BR lehnt ab->BT ändert und legt erneut vor -> jetzt muss der BR annehmen.
Habe ich das so richtig in Erinnerung?
Da könnte ich mir eine böse Strategie vorstellen: BT beschießt etwas, das für den BR (von der Opposition beherrscht) mit Sicherheit nicht angenommen wird. Also ganz bewusst unvverdaulich. Nun geht das ganze zurück. Nochmal eine Änderung, die ´ne dicke Kröte ist. wieder Ablehnung… und jetzt kommt das eigentliche Gesetz, das die Regierung eigentlich durchsetzen will.
Ich gestehe, ein fieser Gedankengang. Doch hier geht es um Politiker und bei denen…
grüße
Raimund
Moin Raimund,
das funktioniert nicht. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz. Im ersten Fall muss der Bundesrat zustimmen, sonst ist das Gesetz gescheitert. Daher kommen hier eh nur Einspruchsgesetze in Frage.
Da hat der Bundesrat zwei Möglichkeiten: Erstens zustimmen bzw. nichts tun - dann ist das Gesetz durch oder zweitens - nein, nicht ablehnen, das darf er nicht - den Vermittlungsausschuss anrufen.
Dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten: erstens der Vermittlungsausschuss macht einen Änderungsvorschlag. Dann geht dieser an den Bundestag. Stimmt der Bundestag den Änderungen zu, geht es zurück in den Bundesrat (ansonsten ist das Gesetz gescheitert). Nun kann der Bundesrat Einspruch erheben. Dann geht es wieder zum Bundestag. Stimmt der dem Gesetz in der Regel mit Kanzlermehrheit wieder zu, ist das Gesetz durch. Der Bundesrat wird nicht mehr gefragt.
Oder aber zweitens es kommt zu keinem Änderungsvorschlag. Dann ergibt sich prinzipiell der gleiche Weg mit Ausnahme, dass natürlich der Bundestag nicht vorher wegen der Änderungen gefragt werden muss.
Fazit: die Möglichkeit, dass der Bundesrat das letzte Wort hat und zustimmen muss, gibt es nicht. Wäre ja auch Blödsinn.
Ciao
Ralf
hallo Ralf,
danke!
Wie gesagt, ich hatte mich dunkel an so etwas erinnert. Drum meine Frage.
Oder hat das mit dem Bundespräsidenten zu tun?
Wie gesagt, irgend wo habe ich das mal mitbekommen.
Grüße und ein erfolgreiches Jahr 2003
Raimund
Moin Raimund,
danke!
Wie gesagt, ich hatte mich dunkel an so etwas erinnert. Drum
meine Frage.
Oder hat das mit dem Bundespräsidenten zu tun?
Nein, der Bundespräsident hat damit nichts zu tun. Er kommt erst ins Spiel, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben (bzw. Bundestag den Bundesrat überstimmt hat). Dann unterzeichnet der Bundespräsident oder eben nicht - siehe Zuwanderungsgesetz.
Ansonsten hat der Bundespräsident keine Chance in irgendeiner Form einzugreifen.
Ciao
Ralf