Moin Moin.
Am 18.09.2005 sind die deutschen Bundestagswahlen. Es ist ja so, dass man auch nur am 18.September wählen darf? Doch genau zu dieser „Wahl“ habe ich eine Frage, und zwar was ist, wenn man an dem Zeitpunkt, an dem die Wahllokale geöffnet haben, verhindert ist?
Beispiel: Wenn das Wahllokal um 9 Uhr öffnet und um 18Uhr schließt, man aber vor 9 Uhr schon ausser Landes ist und somit nicht zum Wahllokal gehen kann?
Bekommt man per Post einen Wahlzettel, den man ausfüllen und zurückschicken kann?
(Ich war mir jetzt nicht sicher, ob es in die Rubrik „Inlandspolitik“ gehört oder hier in die Rubrik „Rechtsfragen“, aber wenn dem mit dem Wahlzettel per Brief nicht so wäre, dann würde sich ja eine Rechtsfrage bezüglich Ärzten stellen, die eine 24-Stundenschicht haben und somit zur Wahl verhindert wären.)
Grüße Disap
Hi,
Du kannst mit der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen anfordern.
Gruß,
Christian
Das gehört jetzt wahrscheinlich nicht mehr in dieses Forum:
Wo kann man die denn anfordern und muss man dann diese Unterlagen auf jeden Fall wieder zurückschicken? Entstehen dann für einen (unnötige) Kosten?
Liebe Grüße Disap
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Hi!
Du wirst ja einige Wochen vor der Wahl darüber per Postkarte über ebendiese benachrichtigt.
Auf dieser Karte steht auch, wie und wo du die Briefwahlunterlagen anforderst.
Du bekommst diese dann zugesandt. Es kann dich natürlich niemand zwingen, die Unterlagen auch wieder zurückzusenden. Aber warum solltetst du sie dann angefordert haben.
Gruß.Timo
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Hi,
Es ist ja
so, dass man auch nur am 18.September wählen darf?
im Prinzip natürlich schon denn das ist der Stichtag. Wie du dir die Briefwahlunterlagen nach hause schicken lassen kannst wurde ja schon gesagt. Bei uns in Kiel kann man aber schon Wochen vor der Wahl im Rathaus ins Wahlbüro gehen, sich die Briefwahlunterlagen geben lassen und die dann gleich darauf ausgefüllt in die Wahlurne schmeißen. Frag doch mal in deinem Rathaus nach ob das bei euch auch geht.
Grüße,
J~
Hallo,
zu dem Theme ein Artikel:
http://www.n-tv.de/558827.html
Grüße
Andreas
Ergänzung
Hallo,
nachdem du inzwischen ja schon fast alles weißt, nur noch diese Ergänzung:
Die Wahlbenachrichtigung wird dir an die Adresse gesandt, an der du am 35. Tag vor Wahl einwohneramtlich gemeldet bist. Mehr findest du hier:
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/bwg/bwo.htm
Wenn das Lesen von Gesetzen aber nicht so dein Ding ist, brauchst du das nicht. Warte bis etwa 30 Tage vor der Wahl. Und wenn du dann keine Benachrichtigungskarte hast, gehst du zum Wahlamt deiner Stadt. Heißt in kleineren Städten oder Dörfern anders, frag dann im Rathaus.
Dass und wo du im Abwesenheitsfall Briefwahl beantragen kannst, steht auf der Karte drauf. Mehr dazu findest du hier:
http://www.stadt-koeln.de/wahleninkoeln/briefwahl/ar…
Der erste Link führt nach Berlin, der zweite nach Köln, aber das macht nichts. Das ist bundesweit gleich. Nur die Adressen sind anders (und im Fall Köln die Termine).
Gruß
Peter
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