'Bundestrojaner' - Klage gegen CCC

Hallo

Das ganze ist nun etwas grenzwertig. Gehört es nun in den Bereich IT-Sicherheit oder hier her.

Ich habe mich für hier entschieden da mich der rechtliche Aspekt mehr interessiert als der technische.

Ich habe heute auf der Arbeit einen Artikel über eine mögliche Klage gegen den CCC auf golem.de oder wars heise.de (?) gelesen (ich find den Artikel leider grade nicht mehr…).

Nun frage ich mich: Die Behörden haben ein illegales Programm in Umlauf gebracht / verwendet. Der CCC hat diese vorgehen veröffentlicht - sprich eine Straftat öffentlich angezeigt (so verstehe ich das vorgehen).

Klar hat der CCC ggf. gegen die Lizenz des Trojaners (die sicher nicht im Programm enthalten war), durch den Dekompilervorgang verstoßen - Aber diese ist ja nur den Behörden bekannt zum anderen hat es dieses Programm ja (bis jetzt) „nie gegeben“ und verstößt unter anderem ja auch gegen das geltende Recht (der CCC könnte ja auch davon ausgegangen sein dass es ein Trojaner von XYZ ist der sich beim „decompilevorgang“ als Bundestrojaner herausgestellt hat).

Muss sich jeder, der einen (verstecken) Trojaner findet und meldet mit einer Klagewelle rechnen, oder wird ein Trojaner nun böse gesagt generell legalisiert bzw verboten herauszufinden was er überhaupt tut und wohin er funkt?

Im Prinzip versuchen die Behörden ja nichts anderes zu erreichen als das decompilieren und verfolgen von verfassungswiedrigen Programmen zu verbieten?!

Das soll jetzt kein Flamewar werden, nur frage ich mich unter welcher Rechtsgrundlage gegen den CCC geklagt werden soll.

Ich sehe hier keinen (klaren) Verstoß gegen das geltende Recht… Wie soll man auch gegen eine „nicht existierende Lizenz“ verstoßen?

Ich freu mich auf eure Antworten

Grüße

Hallo,

Nun frage ich mich: Die Behörden haben ein illegales Programm
in Umlauf gebracht / verwendet.

Inwiefern sollte das Programm illegal sein? Gegen welches Gesetz sollte das denn verstoßen?

Der CCC hat diese vorgehen
veröffentlicht - sprich eine Straftat öffentlich angezeigt (so
verstehe ich das vorgehen).

Öffentlich anzeigen ist aber was anderes als veröffentlichen.

Klar hat der CCC ggf. gegen die Lizenz des Trojaners (die
sicher nicht im Programm enthalten war), durch den
Dekompilervorgang verstoßen -

Nö. Lizenzbedingungen sind Vertragsbedingungen. Der CCC hatte aber hier gar keinen Vertrag, also konnte da auch niemand gegen die Lizenzbedingungen verstoßen.

Ich sehe hier keinen (klaren) Verstoß gegen das geltende
Recht… Wie soll man auch gegen eine „nicht existierende
Lizenz“ verstoßen?

Sehe ich ganz genauso.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Vielleicht verwechselst du da was… die Bayrische Piratenpartai will gegen den CSU Innenminister klagen…

Clown Gaddafi ist tot, es lebe Clown Friedrich!

Vielleicht verwechselst du da was… die Bayrische
Piratenpartai will gegen den CSU Innenminister klagen…

Es gibt durchaus noch üblere Knallchargen im Innenministerium als der bayerische Störfall Friedrich vermuten lässt:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=…

Gruß

Nein tu ich nicht

hier hab den Link gefunden
http://www.golem.de/1110/87179.html

Kurzes Zitat:
„Der Chaos Computer Club habe sich mit der Veröffentlichung der Binärdateien möglicherweise strafbar gemacht, heißt es in einem Gutachten“

Grüße

Hallo

Inwiefern sollte das Programm illegal sein? Gegen welches
Gesetz sollte das denn verstoßen?

Das Programm enthält Funktionen die nicht genehmigt wurden bzw klar gegen die geltenden Vorgaben zur TKÜ verstoßen (bspw Dateiupload), ob diese nun eingesetzt wurden oder nicht ist da meiner Meinung nach zweitrangig. Ich kann ja auch ne Strafe bekommen wenn ich eine Waffe ohne Waffenschein besitze (auch wenn das ein sehr schwacher vergleich ist)

Der CCC hat diese vorgehen
veröffentlicht - sprich eine Straftat öffentlich angezeigt (so
verstehe ich das vorgehen).

Öffentlich anzeigen ist aber was anderes als veröffentlichen.

OK da hast du recht

Klar hat der CCC ggf. gegen die Lizenz des Trojaners (die
sicher nicht im Programm enthalten war), durch den
Dekompilervorgang verstoßen -

Nö. Lizenzbedingungen sind Vertragsbedingungen. Der CCC hatte
aber hier gar keinen Vertrag, also konnte da auch niemand
gegen die Lizenzbedingungen verstoßen.

Ok kleine Korrektur denk dir ein „Lizenzbestimmungen und AGB’s“ dazu.

Aber trotzdem das halte ich für nicht richtig. Ich kann mir ja auch nicht von nem Kumpel die Windows CD geben lassen (auf denen sind ja die Lizenzbestimmungen und die ABG’s drauf) und darf diese dann einfach decompilieren nur weil ich das Programm nicht gekauft habe - Da wird MS richtig schnell sauer…

Ich sehe hier keinen (klaren) Verstoß gegen das geltende
Recht… Wie soll man auch gegen eine „nicht existierende
Lizenz“ verstoßen?

Sehe ich ganz genauso.

Danke für deine Antwort

Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Grüße zurück

Hi,

Nein tu ich nicht

hier hab den Link gefunden
http://www.golem.de/1110/87179.html

Kurzes Zitat:
„Der Chaos Computer Club habe sich mit der Veröffentlichung
der Binärdateien möglicherweise strafbar gemacht, heißt es in
einem Gutachten“

Da mußt Du Dich aber schon fragen lassen, ob Du den Artikel überhaupt gelesen hast. Es wird darin doch deutlich gesagt, gegen welche Strafvorschrift die Verantwortlichen verstoßen haben sollen. Mit „Lizenzverstößen“ hat das jedenfalls nichts zu tun.

Lies also erstmal den Artikel und frage dann neu, wenn noch Unklarheiten bestehen. Nach meiner Auffassung haben wir hier nur eine „Einzelmeinung“ und keinen Skandal.

Stefan

Hallo!

Die Behörden haben ein illegales Programm in Umlauf gebracht / :verwendet.

Kann gar nicht sein. Unsere Amtsträger sind ausnahmslos so freiheitsliebend, verfassungs- und gesetzestreu, reiben sich förmlich auf im Kampf um Bürgerrechte, dass jeder Verdacht von vornherein vollkommen abwegig ist.

Eine nicht verfassungskonforme Schnüffelsoftware in Auftrag zu geben oder die Absicht zu hegen, grenzwertige Software zu benutzen, setzt Dummheit und Instinktlosigkeit voraus. Kein Amtsträger würde den damit vorhersehbaren Vertrauensverlust riskieren. Unsere Amtsträger, natürlich alle Minister auf Landes- und Bundesebene eingeschlossen, sind so kluge, vorausschauende und über jeden Zweifel erhabene Denker, dass man ein unbelehrbarer Verschwörungstheoretiker sein muss, um deren Integrität in ein schlechtes Licht rücken zu wollen.

Und wer ein rechtschaffener braver Bürger ist, vertraut blind jedem Wort von Regierungsstellen. Letzte Bedenken verbieten sich schon deshalb, weil die Verantwortlichen als Mitglieder christlicher Parteien niemals lügen würden und sich als treue Diener des Gemeinwesens aufopfern. Amen.

Gruß
Wolfgang

Und weil dem so ist können wir endlich überflüssige Organisiationen wie das Bundesverfassungsgericht einstampfen. Kostet eh viel zu viel!

…und wer will schon nach KarlsRUHE um Lärm zu machen!!!

Gruss HighQ