Bundesurlaubsgesetz

Hallo zusammen,

da werden den Mitarbeitern eines Ing.- Büros neue Arbeitsverträge vorgelegt die u.a. die Passage enthalten, das fortan der Urlaub nach den ges. Regelungen des Bundesurlaubsgesetz geregelt wird. Somit erhält jeder MA statt (24 ges. UT & 6 freiwillige UT des AG ) 30 Arbeitstage nunmehr 30 Werktage Urlaub. Das bedeutet ja, dass auch der Samstag als UT zu zählen ist. Wenn die An dann 2 Wochen Urlaub nehmen wollen, müssen sie dann den enthaltenen Samstag auch als UT nehmen, oder können sie wie bisher Mo-Fr. Urlaub nehmen. Da in dem Ing.-Büro Samstags/Sonntags nicht gearbeitet wird wäre es doch unsinnig den Samstag als UT mit einzuplanen, oder ? Theoretisch kann der AN für den Samstag somit seine Arbeitskraft anbieten, oder ?

Gruß in die Runde
makhl

Hallo

Wenn Werktage vereinbart ist, muß der Samstag ebenfalls genommen werden. Das ist korrekt. Neue Arbeitsverträge werden aber nicht einseitig verabschiedet, sondern bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners. Ansonsten bliebe nur die (fristgerechte) Änderungskündigung, mit für den AN unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten (abhängig von Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße).

Gruß,
LeoLo