Hallo zusammen,
da werden den Mitarbeitern eines Ing.- Büros neue Arbeitsverträge vorgelegt die u.a. die Passage enthalten, das fortan der Urlaub nach den ges. Regelungen des Bundesurlaubsgesetz geregelt wird. Somit erhält jeder MA statt (24 ges. UT & 6 freiwillige UT des AG ) 30 Arbeitstage nunmehr 30 Werktage Urlaub. Das bedeutet ja, dass auch der Samstag als UT zu zählen ist. Wenn die An dann 2 Wochen Urlaub nehmen wollen, müssen sie dann den enthaltenen Samstag auch als UT nehmen, oder können sie wie bisher Mo-Fr. Urlaub nehmen. Da in dem Ing.-Büro Samstags/Sonntags nicht gearbeitet wird wäre es doch unsinnig den Samstag als UT mit einzuplanen, oder ? Theoretisch kann der AN für den Samstag somit seine Arbeitskraft anbieten, oder ?
Gruß in die Runde
makhl