Guten Tag,
Mal angenommen: Jemand ist seit 3 Jahren in einem kleinen Betrieb in Teilzeit angestellt und hat zum 01.08.09 gekündigt.
In der Kündigung berief er sich auf das Bundesurlaubgesetz § 4 bezüglich seines Resturlaubes und seiner Überstunden.
Die Aussage von Chef dazu: Das gilt nicht für ihn, da er weniger als 5 Angestellte hat, d.h. er müsse weder zahlen noch Resturlaub gewähren!
Hat das seine Richtigkeit? Jeder hat doch das Recht auf Urlaub, oder?
P.s.: Er wird danach selbständig sein, wird also keinen Anspruch auf Urlaub bei einem neuen AG brauchen.
Schon mal Danke, die Sauerländerin
Guten Tag.
Die Aussage von Chef dazu: Das gilt nicht für ihn, da er
weniger als 5 Angestellte hat, d.h. er müsse weder zahlen noch
Resturlaub gewähren!
Das ist vollständiger Blödsinn und erfordert gar keine Diskussion. Vor dem Arbeitsgericht gibt so ein Schwachsinn einen riesigen Lacherfolg. Und genau da sollte der Betroffene sich hinwenden, denn mit dieser Hohlfrucht lohnt sich das Debattieren nicht.
GEK
Mal angenommen: Jemand ist seit 3 Jahren in einem kleinen
Betrieb in Teilzeit angestellt und hat zum 01.08.09 gekündigt.
In der Kündigung berief er sich auf das Bundesurlaubgesetz § 4
bezüglich seines Resturlaubes und seiner Überstunden.
Die Aussage von Chef dazu: Das gilt nicht für ihn, da er
weniger als 5 Angestellte hat, d.h. er müsse weder zahlen noch
Resturlaub gewähren!
Hat das seine Richtigkeit? Jeder hat doch das Recht auf
Urlaub, oder?
P.s.: Er wird danach selbständig sein, wird also keinen
Anspruch auf Urlaub bei einem neuen AG brauchen.
Schon mal Danke, die Sauerländerin
das verwechselt der „chef“ mit 23 KSchG ( http://dejure.org/gesetze/KSchG/23.html ), also der frage, ob auch in einem kleinbetrieb die vorschriften des KSchG vorliegen müssen (etwa sozial rechtfertigung des § 1 KSchG)
das BurlG gilt für alle arbeitnehmer isd § 2 BurlG ( http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__1.html ); § 23 KSchG findet darauf keine anwendung.
ich würde es zuerst einmal mit aufklärung versuchen, bevor man gerichtlich vorgeht.
gruß
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich werde das so weitergeben und auf eine friedliche
Einigung hoffen!
MfG, die Sauerländerin