Hallo zusammen!
Ich habe da eine Frage zum Bundesverfassungsgericht. Kann dort jeder Bürger Beschwerden einreichen, die zwingend verhandelt werden müssen? Und ist dieser Service kostenlos? Dies würde mich wirklich brennend interessieren.
LG
Hallo!
Ja,das kann jeder Bürger machen.
Man braucht nicht einmal einen Anwalt (theoretisch nicht,sollte es dann eine mündliche Verhandlung geben,besteht Anwaltszwang).
Und Anwälte muss man gewöhnlich bezahlen. Das Gericht selbst nicht.
Aber es gibt neuerdings eine Art „Strafzahlung“ für offensichtlich unbegründete Anträge.
Und es kommt natürlich nicht immer zu einem Verfahren,es kann auch abgelehnt werden.
Und nicht alle Beschwerden,Gericht ist kein Kummerkasten und bietet auch keinen „Service“,es ist kein Dienstleister.
Beschwerden, die Verfassungsrechte betreffen,bei denen sich der Bürger in seinen Grundrechten beeinträchtigt fühlt.
mfG
duck313
Hallo!
Ich habe da eine Frage zum Bundesverfassungsgericht. Kann dort
jeder Bürger Beschwerden einreichen,
Ja, § 13 Nr. 8a BVerfGG i. V. m. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG. Man muss noch nicht einmal Bürger sein.
die zwingend verhandelt
werden müssen?
Um Himmels Willen, das wäre schrecklich. Dann wären wir jetzt ungefähr bei den 1973 eingereichten Verfassungsbeschwerden angekommen. Im Gegenteil ist es so, dass die allermeisten Beschwerden in einem Vorverfahren geprüft und zurückgewiesen werden, bevor die Senate sich damit beschäftigen.
Und ist dieser Service kostenlos?
Ja, wenn man nicht missbräuchlich handelt.
Im Prinzip
ja, aber…
Kann dort
jeder Bürger Beschwerden einreichen, die zwingend verhandelt
werden müssen?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/…
Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Beschwerdefrist
Die Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Gerichte und Behörden ist nur innerhalb eines Monats zulässig (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Auch die vollständige Begründung muss innerhalb dieser Frist eingereicht werden (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG); werden Informationen, die zu den Mindestanforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde (s. oben II.) gehören, erst nach Fristablauf unterbreitet, so ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig. Eine Verlängerung der Frist durch das Gericht ist ausgeschlossen - Erschöpfung des Rechtswegs
a) Allgemeines
Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und soweit eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde#2…
Und ist dieser Service kostenlos?
Ja.