Hallo, eine kurze Frage zum Planfeststellungsverfahren. Werden Planfeststellungsverfahren mit ihrem Planfeststellungsbeschluss im Bereich des Personenverkehrs vor oder nach dem Bundesverkehrswegeplan durch geführt? ich habe bis jetzt sehr widersprüchliche Aussagen diesbezüglich gefunden…
Hallo,
zu einem Planfeststellungsbeschluss bedarf es keinen Bundesverkehrswegeplan. Wenn ein Projekt im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen ist, hat das jedoch auf die Abwägung zum Planfeststellungsbeschluss Auswirkungen (Bedarf wird unterstellt). Eine zwingende zeitliche Reihenfolge ist also nicht gegeben.
Grüße
Ulf