Hallo,
ein bekannter hat seinen grundwehrdienst absolviert und hat einen Antrag auf verlängerung gestellt. Dieser wurde mündlich genehmigt vom spiess jedoch abgelehnt.Welche möglichkeiten hat er?
Wer hat ähnliche erfahrungen?
ein bekannter hat seinen grundwehrdienst absolviert und hat
einen Antrag auf verlängerung gestellt.
Hoffentlich schriftlich.
Dieser wurde mündlich genehmigt vom spiess jedoch abgelehnt.
Hin und wieder kann so ein kleines Komma doch Wunder wirken, denn ich stehe hier gerade vor dem Problem, dass dieser Satz so zwei Bedeutungen haben kann:
- Dieser wurde mündlich genehmigt vom spiess, jedoch abgelehnt.
- Dieser wurde mündlich genehmigt, vom spiess jedoch abgelehnt.
Ein Kompaniefeldwebel hat einen solchen Antrag weder zu genehmigen, noch abzulehnen, weder schriftlich, noch mündlich. Beides ist Aufgabe der peronalführenden Dienststelle (in diesem Fall wohl das Bataillon) unter Berücksichtigung des Disziplinarvorgesetzen (Kompaniechefs o.Ä.).
Was man nicht schriftlich hat, hat man in diesem Kontext gar nicht.
Welche möglichkeiten hat er?
Es gibt keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Wehrdienstes. Voraussetzung dafür sind Eignung, Leistung, Befähigung und eine freie Planstelle.
Wenn er das ganze schriftlich beantragt hat, war bei dem ablehnenden Bescheid auch eine Rechtsmittelbelehrung bei. Die Einlegung von Rechtsmitteln wird aber wohl nichts an den Tatsachen ändern, wenn alle entsprechenden Gesetze und Verwaltungsbestimmungen eingehalten wurden.
Gruß Andreas
weil die Frage gegen die FAQ 1129 verstößt.
Ich lösche diesen Mini-Baum nicht, weil Andreas sehr geschickt geantowrtet hat, sodaß man hier keine persönliche Rechtsberatung hineininterpretieren kann. Kompliment Andreas !
Umweniger passende antworten zu verhindern, schließe ich jetzt ab.
Nordlicht
MOD Job & Karriere