ich habe eine wichtige Frage Betreffs: Voladung Musterung
Ich habe bald bald meine Musterung Ich mache momentan eine Ausbildung zum Erzieher.( Dauer 4 Jahre)
Bin gerade im 1 Ausbildungsjahr. Die Schulbescheinigung ist aber nur für ein Jahr ausgestellt. Nach diesem Jahr bekommt man ein Abschlusszeugnis für das 1 Jahr der Ausbildung. Das 1 Jahr ist so ein Praktikums und Orientierungsjahr und wird dann in die zweijährige Fachschule übernommen. Wenn ich jetzt zum Bund muss können die dann einfach sagen, dass ich nach dem 1 Ausbildungsjahr zum Bund muss. Das wäre wirklich dumm, weil ich möchte in meiner Klassen bleiben und möchte keine unterbrechung in meiner Ausbildung.
Hallo,
das ist in jedem Fall ein Problem. Ich würde erst einmal die Musterung abwarten und dies dort zum Thema machen. Im Regelfall wird aber keiner aus der Lehre raus zum Wehrdienst gezogen. ABER: Nicht abwarten bis es zu spät ist! Auch de Kreiswehrersatzämter MÜSSEN planen, diese Planung ist dann auch verbindlich, dafür sollte man in jedem Fall verständnis haben. Evtl. würde ich einmal Verbindung mit dem Kreiswehrersatzamt aufnehmen und Deine Ausbildungsstelle fragen ob es solch einen Fall in Deiner Ausbildunngsstelle schon gegeben hat. Ich hoffe ich konnte helfen!?
Wie letztendlich in konkreten Zurückstellungs-Anglegenheiten entschieden wird hängt denke ich immer vom jeweiligen Sachbearbeiter des Kreiswehrersatzamtes ab.
Ich würde dir empfehlen ein Schreiben an deine/n Sachbearbeiter/in aufzusetzen und mit Bezug auf $12 WPflG deine Sachlage zu erklären… Beamte sind auch nur Unmenschen wie du und ich
Etwas schriftliches macht es natürlich für beide Seiten einfacher. (Die Beamten stehen ja immerhin in einer Nachweispflicht für ihre Entscheidungen)
Wenn du schon arbeitest könnte dir dein Chef vielleicht deine Unabkömmlichkeit bescheinigen (die muss aber sorgfältig begründig sein, warum ausgerechnet du und kein anderer). Oder du bittest den Leiter der Ausbildung dir deinen weiteren Werdegang an der Schule schriftlich zu bestätigen o.Ä.
Hier nochmal exzerptiert $12 WPflG Absatz 4 Punkt 3:
"(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,
(…)
(…)
wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
a)
eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
b)
ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist,
c) (…)
d)
einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
e)
eine bereits begonnene Berufsausbildung
unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde." (Kürzungen nicht im Original)
ich bin kein Jurist, würde das aber folgendermaßen einschätzen und angehen: Lass Dir von Deinem Ausbildungsbetrieb die Situation bescheinigen. Somit hast Du Schwarz auf Weiss, dass die vier Jahre im Prinzip eine einzige Ausbildung sind und nicht nach einem Jahr einfach abgebrochen werden können. Dann kann Dich der Bund meines Erachtens auch nicht mehr so ohne Weiteres da rausholen. Wenn Dein Arbeitgeber das nicht bescheinigen kann oder will, würde ich mich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden. Irgendwer wird das schon bescheinigen.
Und mach Dir nicht allzu viele Sorgen: Heute zieht der Bund nur noch einen Bruchteil der Wehrpflichtigen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand in Deiner Situation „gewollt“ ist.
in der heutigen Zeit sollte es kein Problem sein, seinen Wehrdienstantritt auf Grund einer Ausbildung zu verschieben.
Bei der Musterung wird nur ein Vorabcheck durchgeführt um die Tauglichkeit festzustellen. Danach werden Wehrdienstzeit und Ort sowie die Verwendung festgelegt. Wenn einer unbedingt zu einem bestimmten Termin seinen Wehrdienst antreten möchte, sollte er schnellstens nach der Musterung Kontakt mit dem Kreiswehrersatzamt aufnehmen. Ansonsten solltest du zur Musterung eine Bescheinigung von der Ausbildungsstelle mitnehmen, damit dieses bei der Planung berücksichtigt werden kann.
Hallo,
in der Regel kann die Bundeswehr das machen…
Du kannst aber mit der Bescheinigung und einer (Wichtig!!) vernüftigen Erklärung auf eine Zurückstellung bis Ende Deiner Ausbildung beantragen. Dieser Zurückstellung wird in der Regel entsprochen. Ich sehe da kein Problem, da Du ja generell keine Ablehung gegenüber der Bundeswehr hast.