Bundeswehr

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, ich habe eine wichtige Frage.

Ich habe vor 1,5 Jahren ein Brief von der Bundeswehr bekommen, wo ich angeben musste was ich momentan mache. Ich habe dann angegeben, dass ich noch 1 Jahr zur Schule gehe. Ich glaube auch angekreuzt zu haben, das ich danach eine Ausbildung anfange ( damals dachte ich noch zum Kaufmann )

Vor einen halben Jahr kam nun ein Brief wegen dem Eigungsttest und Musterung . Ich habe im Sep eine Ausbildung zum Erzieher angefangen. ( Schulische Ausbildung) Hätte ich das dem Bund melden sollen ? Das habe ich damals ja noch nicht gewusst. Ich habe nicht daran gedacht. Nun ende Oktober habe ich diesen Termin.
Bessser gesagt am Montag.

Ein Ausbildungsvertrag habe ich nicht, weil es eine schulische Ausbildung ist. Ich habe nur eine Schulbeshceinigung für das 1 Ausbildungsjahr. Die Bescheinigung für das 2 und 3 Jahr bekomme ich erst wenn ich das 1 Jahr erfolgreich abgeschlossen habe . Man bekommt dann ein Abschlusszeugnis für das 1 Jahr und wird für die nächsten zwei Jahre angenommen.

Ich habe jetzt totale Panik das die mich einziehen und mich aus meiner Ausbildung und meiener Klasse reisen.

Schon einmal danke für die Antwort

LG FLO

Hi,

auf jeden Fall zur Musterung gehen, Schreiben der Schule vorlegen und Zurückstellung beantragen. Im schlimmsten Fall musst du den Wehrdienst antreten und danach deine Ausbildung beenden, ein Beinbruch ist das vermutlich auch nict.

Viel Erfolg!

Hallo Flo,

Wenn du eine Bescheinigung hast das du eine Schulische Ausbildung machst, dann können sie dich nicht einfach aus der Ausbildung holen, denn die geht vor.
Du legst ihnen die Bescheiningung vor und dann wirst du normalerweise zurückgestellt für die Zeit und danach nochmal geprüft. Wenn du die weiteren Bescheinigungen dann nächstes Jahr erhälst schickst du diese als Kopie ans KWEA und das kommt zu deinen Unterlagen.

Du kann also „beruhigt“ am Montag dahin gehen. Deine Ausbildung machst du in jedem Fall erst fertig.

LG Julia

Keine Panik,

wer eine Ausbildung macht wird während der Ausbildungszeit oder Schulzeit nicht eingezogen.
Studenten können ja auch nicht x-beliebig eingezogen werden, und die haben ja auch keinen Ausbildungsvertrag.
Wichtig ist nur die Bescheinigung, dass du in einer schulischen Ausbildung bist und eine Angabe über den vorrausichtlichen Ablauf und die Dauer!

mfg

Hallo,

ich muss dir leider sagen, dass mein Wissen da recht begrenzt ist.
Habe ich das richtig verstanden, dass du erst zur Musterung geladen wurdest? Wenn ja, ist das kein Problem. Da wird erstmal nur festgestellt, ob du überhaupt geeignet wärst, Wehrdienst zu leisten. wenn die dich ausmustern (was heutzutage häufig vorkommt, weil die ihre Statistiken füllen müssen), ist das Thema Bund für dich sowieso gegessen. Sollten sie dich tauglich mustern, heißt das aber immernoch nichts. Wie bei grundsätzlich jedem Verwaltungsakt musst du auch bei der verkündung deines Musterungsergebnisses angehört werden. Das bedeutet, im Anschluss an die Tests setzt sich ein Mitarbeiter des Kreiswehrersatzamtes mit dir zusammen und erläutert dir das Ergebnis der Musterung. Da kannst du dann auch sagen, dass du dich in der ausbildung befindest. Eine Ausbildung ist grundsätzlich ein zurückstellungs grund. Ob sich daran etwas ändert, weil es eine schulische Ausbildung ist, weiß ich offengestanden nicht. Aber das kannst du die dann fragen. Aus einem Studium kann man herausgeholt werden, aus einer Ausbildung wie gesagt eigentlich nicht.
Nimm die Schulbescheinigung am besten auch gleich mit.

Jedenfalls solltest du jetzt keine Panik haben. Da reißt dir keiner den Kopf ab. Und dass du Montag gemustert wirst, heißt ja nun nicht, dass du auch bald danach gezogen wirst. Viele werden heute auch garnicht mehr zum Bund eingezogen, weil denen die Kapazitäten fehlen.

LG
Andreas

Hallo Florian,

also grundsätzlich ist es so, dass einem die Bundeswehr (oder in Deinem Fall vielmehr das Kreiswehrersatzamt = andere Baustelle) nicht aus einem laufenden Ausbildungsverhältnis herausreißen darf. Das gilt in jedem Fall für eine Berufsausbildung. Wie das in Deinem Fall mit einer Schulausbildung bzw. Deiner Meldepflicht gegenüber dem KWEA aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber unser Vaterland lässt im allgemeinen Fürsorge und Milde walten, wenn es um die Einziehung von neuen Rekruten geht, d.h. Studenten werden im allgemeinen direkt nach dem Abi vor Studienbeginn eingezogen, Azubis nach der Ausbildung usw. Ich an Deiner Stelle würde ganz normal mit dem Sachbearbeiter reden, die Umstände so schildern, wie Du es hier getan hast und fragen, ob Sie die Einberufung zurückstellen können, bis Deine Ausbildung fertig ist, das dürfte normalerweise kein Problem sein, weil es genug Wehrpflichtige gibt. (Unter uns: Infoffizielle Grenze für Einberufungen liegt bei 23, aber sag das keinem bei der Musterung!). Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß
Daniel

Hallo Florian,
erst einmal: hinter dem Wort BUND steckt kein Monster, sondern eine Person in Uniform, der die Probleme der jungen Leute kennt und denen auch helfen möchte. Er hat sein Büro im Kreiswehrersatzamt und würde sich sicherlich freuen, wenn Du ihn mal anrufen würdest. Beim nächstens Mal vielleicht ein bißchen früher bzw. rechtzeitig. Wichtig: keine Tricks, sag ehrlich was Sache ist, dann kann der BUND auch auf Deine persönliche Situation reagieren.
Tip: die Nummer der Nachwuchsgewinnung findest Du auf dem Einladungsschreiben.
Gruß
Peter

Hallo Florian,

da ja am Montag erst einmal die Musterung ansteht, kannst Du ja dort erstmal Deine momentane Situation erklären und abwarten was die sagen. Normalerweise wird man nicht mehr aus einer Ausbildung rausgezogen, wenn die bereits ein Drittel vorbei ist. Die Regelung war aber früher so, ob sich das bis heute geändert hat weiß ich nicht.
Für Azubis mit einem Arbeitsplatz gilt die Regel, dass man unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fällt, dann muss Dich der Arbeitgeber für die Zeit des Wehrdienstes zurückstellen. Wie das aber in Deinem speziellen Fall aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber da sitzen ja die richtigen Experten im KWEA.

Ich hoffe, dass ich Dir zumindest ein wenig helfen konnte und wünsche Dir für Deinen geplanten Weg viel Erfolg!

Gruß
Max

Hallo Flo,

ich konnte leider erst heute antworten.

also erstmal kannst du ganz entspannt sein. ich hab noch nie gehört, dass jemand seine ausbildung (ob nun schulisch oder beruflich) wegen der bundeswehr abbrechen musste.

ich würde dir empfehlen so schnell wie möglich dem kreiswehrersatzamt deine derzeitige situaiton mitzuteilen. ich würde darauf wetten, dass du dann erstmal zurück gestellt wirst.

kümmer dich allerdings schnell darum. wenn erst die einberufung vorliegt ist alles etwas problematischer…
und die einberufung kommt in der regel recht schnell nach der musterung.

wenn du generell nicht zur bundeswehr möchtest, würde ich dir empfehlen ersatzdienst (z.b. beim roten kreuz oder dem technischen hilfswerk) zu leisten. dort leistest du derzeit 6 jahre lang jew. 120 stunden dienst und musst dafür nicht zu bundeswehr… die zeit wird demnächst auch verkürzt wenn die grundwehrdienstzeit verringert wird.

wie gesagt: melde dich schnellstmöglich beim Kreiswehrersatzamt (schriftlich) und informiere dich über alternativen zum wehrdienst (z.b. katastrophenschutzverpflichtung beim thw)

wenn du das machst wird es sicher keine probleme geben!

ich wünsch dir alles gute

frank

Hallo Florian.

Die werden dich nicht einziehen, auch bei einer schulischen Ausbildung nicht. Das war damals bei mir genauso. :wink:

Wenn du schon fest angestellt wärst, dann wäre es für die BW leichter dich einzuziehen. Der Arbeitsplatz bleibt aber weiter bestehen.

Weitere Infos und Tipps kann dir aber auch dein Sachbearbeiter im KWEA geben.

Und wenn du dich doch für die BW entscheiden solltest, dann geh zur Marine. :wink:

Sry, wegen der späten Antwort aber ich war zwei Wochen ohne Internet.

Gruß,
Daniel

hi
flo
alles halb so wild
du musst dem kreiswehrersatzamt nichts melden die kommen ja auf dich zu
die schulbescheinigung nimmst du mit zur musterung
und dann versuch mal eine bestätigung zu bekommen von der schule bzw ausbildungsstätte wie lange die ausbildung voraussichtlich dauern wird
die bundeswehr darf dich nicht einziehen wenn du dich in einer ausbildung befindest