Liebe/-r Experte/-in,
ich weiß nicht ob ich sie schon einmal angeschrieben habe, aber ich habe jetzt genauere Infos über meine Ausbildung bekommen und schildere ihnen
meinen Fall noch einmal.
Ich mache momentan eine Erzieherausbildung. Bin im 1 Jahr. Dauer: 4 Jahre. Habe momentan nur
eine Schulbescheinigung. Die für das 2 und 3 Jahr bekomme ich erst nach bestehen des 1 JAhres.
Das Berufskolleg für PraktikantInnen stellt die erste Stufe der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin dar. Es ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule für Sozialpädagogik.Der Ausbildungsgang gliedert sich in folgende Abschnitte:
1 Jahr Berufskolleg für Praktikanten/Praktikantinnen
(2 x 7 Wochen Praktikum, der rest Schule )
Endet mit einen Abschlusszeugnis. Man hat dann die Zulassung für die Aufnahme für_
2 Jahre Fachschule (Berufskolleg) für Sozialpädagogik
1 Jahr Berufspraktikum
Während der 3 Jahren Schule hat man immer die selben Lehrer und die selbe Klassekameraden.
Jetzt habe ich total Angst das mich die Bundeswehr einerufen wird. . Habe am Montag meine 1. Musterun und eine Eignunsuntersuchung. Können die das machen ? Bin ja eihentlich in der Ausbildung, aber ich weiß nicht wie das bei der Ausbildung zum Erzieher ist? Ich möchte keine
Unterbrechung in meiner Ausbildung und ich möchte auch in meiner Klasse bleiben.
LG Flo
Hallo Flo,
denke, daß Deine Anfrage zu ‚kompliziert‘ ist, um sie hier nebenbei übers Forum beantworten zu können, die anderen BW-Experten werden sicher zum Teil ähnlich antworten.
Wenn du in der ausbildung bist, dann gilt erst mal, dass du diese nicht ‚ab- oder unterbrechen‘ musst. Wozu auch, denn das wäre ja kontraprodutiv. Daher ist die Musterung auch nicht gleich der endgültige Einberufungsbescheid in die Kaserne, sondern nur der körperliche Tauglichkeitstest - und die Eignungsprüfung der Test, für welche Gebiete Du geeignet sein könntest.
Ruf beim Kreiswehrersatzamt an und frage dort nach, wo eine Stelle ist, die Dir bei Deiner Sache sagen kann, wie es weitergeht bzw. wo du Einspruch gegen Deine eventuell Einberufung anmelden kannst, alles andere ist kalter Kaffee.
Gruss,
Stefan
Moin Florian.
Zu Deiner Frage, ist folgendes anzuzeigen.
Es werden derzeitig nur Wehrpflichtige eingezogen, die derzeit keine Ausbildung haben und auf eigenen Wunsch Ihren Wehrdienst vorziehen.
Nun zu Dir, solange Du die o.g Schule besuchst, kann Dir nichts passieren, ( Einberufung )
Sollte, was wir nicht hoffen wollen, Du das erste Schuljahr nicht bestehen, somit keine weitere Ausbildung für Dich, kann es möglich werden, das Du eine Einberufung erhalten kannst.
Ich hoffe, das Du dieses, bei Deiner Musterung angezeigt hast.
Du unterliegst, seit Deiner Wehrerfassung der Wehrüberwachung und bist gegen schriftlichem Nachweis, belehrt worden, berufliche oder persönliche Änderungen dem zuständigem KWEA anzuzeigen.
Gruß Kuddel
Hallo Flo,
ungefähr die gleiche Situation hat es bei meinem Sohn gegeben und auch er wurde weder aus seiner schulischen Ausbildung (mit Nachweis) und auch bei der derzeit laufenden Lehre (mit Nachweis), trotz Musterung und Eignungstest, jeweils problemlos zurückgestellt. Wir haben sogar einmal direkt an die musternde Stelle per Mail angeschrieben (Addy müsste auf der Musterungsaufforderung stehen), dass eine Ausbildung gerade läuft und da musste er noch nich einmal dahin, sondern er bekam einen Bescheid (per Mail und auch per Post), dass er auch nicht zu diesem Zeitpunkt zur Musterung erscheinen muss. Es ist glaube ich heute generell nicht mehr so, dass man aus einer Ausbildung herausgerissen wird. Du solltest vielleicht einfach mal Kontakt aufnehmen (per Mail, wenn die Musterungsstelle sehr weit entfernt ist) oder einfach mit deinen Nachweisen über die Ausbildung zur Musterung gehen und deine Wünsche äußern. Das sollte dann schon klappen.
Gruß
Ralf
Guten Tag Flo,
damit Sie solchen Umständen aus dem Weg gehen können, hätten Sie besser „einen Antrag auf spätere Musterung“ stellen sollen. Sie sollten sich mit diesem Anliegen auf jeden Fall mit Ihrem Wehrdienstberater in Verbindung setzen. Eventuell haben Sie diesen schon im Kreiswehrersatzamt getroffen, das ist auch der Ort an dem die Musterung statt finden sollte. Im Normalfall ist das kein großes Problem.
So wie ich das sehe, könnten Sie ja auch Zivildienst machen, in richtung Pädagogik und Erziehung gibt es meines Wissens auch einige Wege.
Keinesfalls sollten Sie warten und hoffen, dass die Bundeswehr Sie vergisst, diese Zeiten sind vorbei.
Nocheinmal in Kurzfassung:
Gehen Sie zu Ihrem Wehrdienstberater - oder rufen Sie ihn an - der kennt sich mit sowas am allerbesten aus, das ist schließlich auch sein Posten.
Ich bin zuversichtlich, dass Sie da einen Weg finden werden, die Bundeswehr hat kein Anliegen daran, Ihre Ausbildung zu nichte zu machen,
Beste Grüße NomenNescio
Ich hoffe, das Du dieses, bei Deiner Musterung angezeigt hast.Du unterliegst, seit Deiner Wehrerfassung der Wehrüberwachung und bist gegen schriftlichem Nachweis, belehrt worden berufliche oder persönliche Änderungen dem zuständigem KWEA anzuzeigen.
WIE MEINEN SIE DASS?? Ich habe meine Musterung erst am Monatg. Habe vor 1,5 Jahren einmal ein Breif bekommen, bei dem ich angeben musste was ich momentan mache und nach der Schule wahrscheinlich machen werden. Habe dort Ausbildung angekreuzt. HAb das da aber noch nicht genau gewusst, weil ich ja noch kein Abschluss hatte.
Mache seit Sep die Ausbildung. Habe das aber bisher noch nicht gemeldet. Hat mir auch keiner gesgat, dass ich das muss. Ich kam ehrlich gesagt gar nicht auf den Gedanken das zu tun … habe mich so über den Schulz bzw Ausbildungsplatz gefreut.
Wenn Deine Musterung erst bevor steht, schildere dann bitte Deine Situation ( Ausbildungsgang ) dem Wehrdienstberater, er wird Dir dann Deinen Weg / Möglichkeiten aufzeigen.
Kuddel
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