Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich habe am Monatg meine 1 Musterung und eine Eignugsuntersuchung. Ich habe den Termin vor 4 Wochebn telefonisch verlegt. Das hat auch geklappt, meine Sacharbeiterin sagte dann aber nur am Schluss, dass ich jetzt nichts mehr schriftliches bekomme, sondern der nächste schriftliche Schreiben n der Einberufungsbescheid sein wird ??? Was bedeudet das ? Ich bin momentan in der Ausbildung???
LG FLO
Hallo ,
du wirst in wenn du Einberufen wirst das Ergebnis von
der Musterung bekommen.Wenn sie dich nehmen und du noch in der Ausbildung bist kannst du die Einberufung
bis zum Ende der Ausbildung verschieben.
Mfg Marc
Hallo Florian,
lass Dich von dieser „Sachbearbeiterin“ nicht in’s Boxhorn jagen. Ohne Musterung und Eignungstest wird Niemand zur Bundeswehr eingezogen. Du solltest aber zusehen, dass Du einen neuen schriftlichen Termin zur Musterung bekommst. Bei der Musterung kannst Du dann auch angeben das Du noch in der Ausbildung bist und auch wie lange diese voraussichtlich noch dauern wird. In dieser Zeit brauchst Du nicht mit einer Einberufung rechnen. Für die Zukunft gilt immer: „Rede mit Deinem zuständigen Kreiswehrersatzamt.“ Es lässt sich immer eine Lösung finden.
Hallo Flo,
der Einberufungsbescheid ist der Brief wann du in welcher Kaserne an welchem Ort zu erscheinen & deine Grundausbildung anzutreten hast =) Warst du denn schon bei der Musterung? Also wegen deiner Tauglichkeit usw?
Denn dass man zur Grundausbildung berufen wird ohne bei der Musterung gewesen zu sein ist mir neu ^^
Aber da du ja gerade bei der Ausbildung bist,kannst du deinen Grundwehrdienst einmal rückstellen lassen. Daher würde ich dir raten jetzt so schnell wie möglich alles klar zu stellen. Ruf deine(n) Wehrdienstberater(in) an oder geh zu deiner Sacharbeiterin und sag dass du auf Grund deiner Ausbildung deine Wehrpflicht rückstellen lassen willst.
Ich hoffe ich konnte helfen
MfG
Hallo, was meinen sie mit EINMAL zurückstellen ist möglich. Ich wurde jetzt halt forerst nur für 1 Jahr zurückgestellt weil ich die Bescheinigung für das 2 und 3 Lehrjahr noch nicht habe. Wenn ich die dann habe müssten die mich noch einmal zurückstellen. Ist das dann nicht möglich. Ich bin halt in einer schulischen ausbildung und habe daher keine Ausbildungvertrag sondern nur die jeweiligen Schulbescheinigungen für das aktuelle Jahr ) ???
Einberufen können sie dich nicht wenn du in der Ausbildung bist. Sie hat bestimmt verwechselt das du erstmal zu einer Musterung bist. Gibst du dort an das du mitten in der Ausbildung steckst wirst du eigentlich sofort ausgemustert oder „verschoben“. Es kann sein das du gemustert wirst und wenn du mit T2 oder sogar T1 ablegst wirst du sofort nach beendigung der Ausbildung einberufen. das ist immer bißchen unterschiedlich. je nach derzeitigem stands des bedarfes der bw.
Normalerweiße schon, da die Ausbildung grundsätzlich IMMER vor geht. Hast du dich schon mit einem Wehrdienstberater in Verbindung gesetzt? Oder mit deinem zuständigen Kreiswehrersatzamt?
MfG