Bundeswehr

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe ja morgen jetzt meine Musterung. Von Freunden bzw im Web lese ich die ganze Zeit aussagen wie:

Der Antrag auf Zurückstellung soll frühestens bei Meldung zur Erfassung bei der Erfassungsbehörde, spätestens bei der Musterung beim Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Tritt der Zurückstellungsgrund später ein oder wird später bekannt, kann der Antrag noch innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eintreten/Bekannt werden des Grundes gestellt werden.

ODER

Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Fristen: Sie müssen diesen formlosen Antrag auf Zurückstellung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie Kenntnis von dem Zurückstellungsgrund erlangt haben bzw 2 Wochen vor ihrer Muserung , bei der zuständigen Behörde einreichen.

ICH VERSTEHE DASS ALLES NICHT: Momentan weiß ich doch noch gar nicht ob ich überhaupt Wehrdientfähig bin ?
Gehe da morgen ja zum 1 mal hin.

Ein Freund von mir meinte, dass ich MORGEN schon eine Zurückstellungsantrag einreichen muss? Stimmt das ? Ich hab voll Angst das ich da morgen hingehe und was schief geht, schlielich bin ich gerade in eienr schulischen Ausbildung.

Noch einmal danke für eine Antwort

LG

Hallo Florian,

Du hast mich zu einem Thema angesprochen, in dem ich nicht 100% sattelfest bin, da meine Musterung so an die 15 Jahre her ist.

Dennoch ein paar Anmerkungen:
Vom Vorgehen her wird man erst erfasst (quasi als Datenbestand aufgenommen), gemustert (Überprüfung der Wehrdienstfähigkeit) und letztendlich eingeplant (Heranziehen bei entsprechender Eignung zum Wehrdienst).
Solltest Du Dich allerdings in einer Ausbildung befinden, kannst Du Dich aber auch zurückstellen / befreien lassen. Das ist sicherlich in Form eines Antrages einzureichen. Ich kann nun nicht sagen, ob dieser als Vordruck bei der Musterung verfügbar ist. Sicherheitshalber würde ich zur Musterung einen formlosen Antrag (sollte Deine Anschrift beinhalten und einen kurzen Text wie bspw. „Ich möchte mich aufgrund meiner derzeitigen Ausbildung zum xyz zurückstellen lassen…“) UND eine Bescheinigung über Deine Ausbildung (Ausbildungsvertrag o.ä.) mitführen.

Wie aber bereits oben erwähnt: ich kenne die heutige Vorgehensweise nicht mehr genau…

Hoffe, dennoch geholfen zu haben.