Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe ja morgen jetzt meine Musterung. Von Freunden bzw im Web lese ich die ganze Zeit aussagen wie:
Der Antrag auf Zurückstellung soll frühestens bei Meldung zur Erfassung bei der Erfassungsbehörde, spätestens bei der Musterung beim Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Tritt der Zurückstellungsgrund später ein oder wird später bekannt, kann der Antrag noch innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eintreten/Bekannt werden des Grundes gestellt werden.
ODER
Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Fristen: Sie müssen diesen formlosen Antrag auf Zurückstellung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie Kenntnis von dem Zurückstellungsgrund erlangt haben bzw 2 Wochen vor ihrer Muserung , bei der zuständigen Behörde einreichen.
ICH VERSTEHE DASS ALLES NICHT: Momentan weiß ich doch noch gar nicht ob ich überhaupt Wehrdientfähig bin ?
Gehe da morgen ja zum 1 mal hin.
Ein Freund von mir meinte, dass ich MORGEN schon eine Zurückstellungsantrag einreichen muss? Stimmt das ? Ich hab voll Angst das ich da morgen hingehe und was schief geht, schlielich bin ich gerade in eienr schulischen Ausbildung.
Noch einmal danke für eine Antwort
LG