Liebe/-r Experte/-in,
Situation: Ich mache momentan eine Ausbildung zum Erzieher. Dauer 4 Jahre. Bin momentan im 1 Lehrjahr.
Die Erzieherausbildung ist eine schulische Ausbildung.Hatte heute meine Musterung! Habe
dort auch ein Rückstellungsantrag beantragt. Hatte aber nur eine Schulbecheinigung für das 1 Jahr. Deswegen wurde ich nur bis 31.07.10 zurückgestellt:
Auf dem Schreinen heißt es:
Auf Ihren Antrag von … … 2009 stelle ich sie wegen Ihrer Berufsausbildung bis einschließlich
31.07.2010 vom Wehrdient zurück. Nach Ablauf der Zurückstellungsfrist stehen Sie für den
Wehrdient zur Verfügung. Hinweis: Eine weitere rückstellung ist auf Antrag erst möglich, wenn
der Ausbildungsplatz nachgewiesen wird.
Das Wort möglich macht mich allerdings etwas nervös ^^ möglich ist vieles. Möglich wäre auch das es morgen 30 Crad hat ( sie verstehen, was ich meine)
Die haben heute zu mir gesagt, dass ich einfach die Schulbescheinigung wenn ich sie nächstes Jahr kriegen einfach zu schicken soll und ich mir keine Sorgen machen
soll, das ich die Ausbildung unterbrechen muss. Aber da steht Ausbildungsplatz: ist eine schulische ausbildung überhaupt ein Ausbildungsplatz ? Aber die können ja viel sagen oder Was meinen sie dazu???
Zweites Problem: ich bin nur bis Juli 2010 zurückgestellt, aber ich bekomme die neue Schulbescheinigungen erst mitte, ende Sep ??? Ist das ein Problem? Die Beraterin heute meinte, falls ein Eiberufunsgssbescheid kommt soll ich einfach anrufen und sagen, dass noch eine Schulbescheinigung kommt. KANN ICH DAS NICHT EINFACH SCHRIFTLICH MACHEN
DAS IST DOCH SICHErER oder?Ich hoffe sie können mir die viele Fragen beantworten.
LG FLO
PS: Habe den Eignungstest total vermasselt. Note 4,8 wird man da überhaupt einberufen
Sollte gar kein Problem sein,eine Schulbescheinigung sollte jederzeit mit dem Hinweis der drohenden Einberufung zu bekommen sein.
Damit beim zuständigen Sachbearbeiter vom Kreiswehr-Ersatzamt melden und fertig.
Das Kreiswehrersatzamt (KWEA) stellt natürlich zunächst nur für den bescheinigten Zeitraum zurück. Sie könnten die Ausbildung ja auch abbrechen. Aber Ihre Ausbildung ist geschützt!!!
Sie werden nicht einberufen zum 1.10.2010, bevor nicht geklärt ist, ob Ihre Ausbildung fortgesetzt wird/wurde.
Die Leute dort machen sich doch nicht unnötig Arbeit! Erst einen Einberufungsbescheid erstellen, um ihn dann doch wieder zurück zu nehmen.
Sobald Sie Ihre Folgebescheinigung in den Händen haben, ab ans KWEA und eine Woche später nachfragen, ob sie eingegangen ist.
Zum Eignungstest: Die Note allein ist nichtmaßgeblich. Was glauben Sie, wie viel Leute „sich dumm stellen“?
Ob Sie einberufen werden ist höchst fraglich. Die Bundeswehr hat nicht so viele Stellen/Plätze wie sie haben müsste, um alle Wehrdiensttaugliche einzuberufen.
Könnte gut sein, dass der Kelch vorüberzieht.
Ihr
Ad Sny
Also das sind schon alles sehr spezielle Fragen. Ich würde mir persönlich nicht so sehr Sorgen machen, wenn das KWEA schon sagt, dass Du die Bescheinigung einfach einreichen kannst. Natürlich müssen die sagen, dass es „möglich“ ist, die Zurückstellung zu verlängern. Es gibt ja nun mal auch genug Leute, die versuchen, das KWEA an der Nase herumzuführen.
Ausbildung hin oder her - ob nun schulisch oder klassisch. Meiner Meinung nach dürfte da kein Unterschied gemacht werden dürfen. Aber das entscheidet halt das KWEA und ich bin kein Wehrdienstberater - sorry.
Bezüglich des Eignungstests kann ich auch keine Aussage treffen, wann wer genommen wird und wer nicht. Ist bei mir halt 10 Jahre her!
Trotzdem viel Erfolg beim weiteren Werdegang und Gruß
Max