Situation: Ich mache momentan eine Ausbildung zum Erzieher. Dauer 4 Jahre. Bin momentan im 1 Lehrjahr.
Die Erzieherausbildung ist eine schulische Ausbildung.Hatte heute meine Musterung! Habe
dort auch ein Rückstellungsantrag beantragt. Hatte aber nur eine Schulbecheinigung für das 1 Jahr. Deswegen wurde ich nur bis 31.07.10 zurückgestellt:
Auf dem Schreinen heißt es:
Auf Ihren Antrag von … … 2009 stelle ich sie wegen Ihrer Berufsausbildung bis einschließlich
31.07.2010 vom Wehrdient zurück. Nach Ablauf der Zurückstellungsfrist stehen Sie für den
Wehrdient zur Verfügung. Hinweis: Eine weitere rückstellung ist auf Antrag erst möglich, wenn
der Ausbildungsplatz nachgewiesen wird.
Das Wort möglich macht mich allerdings etwas nervös ^^ möglich ist vieles. Möglich wäre auch das es morgen 30 Crad hat ( sie verstehen, was ich meine)
Die haben heute zu mir gesagt, dass ich einfach die Schulbescheinigung wenn ich sie nächstes Jahr kriegen einfach zu schicken soll und ich mir keine Sorgen machen
soll, das ich die Ausbildung unterbrechen muss. Aber da steht Ausbildungsplatz: ist eine schulische ausbildung überhaupt ein Ausbildungsplatz ? Aber die können ja viel sagen oder Was meinen sie dazu???
Zweites Problem: ich bin nur bis Juli 2010 zurückgestellt, aber ich bekomme die neue Schulbescheinigungen erst mitte, ende Sep ??? Ist das ein Problem? Die Beraterin heute meinte, falls ein Eiberufunsgssbescheid kommt soll ich einfach anrufen und sagen, dass noch eine Schulbescheinigung kommt. KANN ICH DAS NICHT EINFACH SCHRIFTLICH MACHEN
DAS IST DOCH SICHErER oder?Ich hoffe sie können mir die viele Fragen beantworten.
LG FLO
PS: Habe den Eignungstest total vermasselt. Note 4,8 wird man da überhaupt einberufen
hallo florian,
zunächst brauchst du dir keine sorgen machen. Für das erste bist du auf jedenfall bis zum 31.07.2010 zurückgestellt.
Sollte dann irgentwann wieder ein einberufungsbescheid kommen, meldest du dich bei dennen und sagst bescheid das du dich noch in einer ausbildung befindest.
Dann werden die sowieso etwas schriftliches zur bestätigung verlangen.
Eine schulbescheinigung kannst du immer und jederzeit von deiner schule verlangen! Diese müssen sie dir austellen.
Natürlich werden sie dir keine austellen für das zweite lehrjahr, solange du noch nicht im 2. Lehrjahr bist.
Aber die bundeswehr wird dich nicht einziehen, da du ja beschäftigt bist.
Wenn du dennen telefonisch/schriftlich/persönlich bescheid gibst:„befinde mich momentan noch in der ausbildung, reiche die schulbescheinigung nach“ reicht dies vollkommen aus.
Schulisch oder betrieblich spielt keine rolle, du bist schüler und solange du dies bist wirst du nicht einberufen!!!
Also der eignungstest ist nur einer von vielen faktoren die bei der musterung eine rolle spielen.
Du solltest eigentlich eine bescheinung erhalten haben, auf der ersichtlich ist für welche truppengattungen du eingesetzt werden kannst.
Leider kann man nie genau sagen, ob man mit einer schlechteren benotung ausgemustert wird oder nicht, es hängt, wie bereits erwähnt, von zu vielen faktoren ab.
Würde mich aber nicht darauf verlassen, dass du aufgrund einer schlechten note ausgemustert wirst.
wünsche dir noch viel erfolg in deiner ausbildung und mit dem bund viel glück
keine sorge, erstmal reist die Bundeswehr niemand einfach so aus seiner Ausbildung; ob schulisch oder Dual.
Das du diese Bestätigung erst so spät bekommst könnte ein Problem werden, du musst definitv vor deiner Einberufung, schriftlich darlegen das du dich immer noch in Ausbildung befindest. Am besten nochmal mit der Schule sprechen.
Da ich nicht in einem Kreiswehrersatzamt arbeite kann ich dir leider nicht sagen mit welcher Note man untauglich ist; fürgewöhnlich entscheidet das der Gesundheits-/Psychologentest.
Willst du denn überhaupt später mal in die Bundeswehr, 9 Monate oder länger?
hallo florian,
das ,mit deinem wehrdienst ist nicht so schlimm, wie du eigentlich denkst!
du kannst garnicht eingezogen werden, solange du schule oder eine ausbildungs machst
das du bis juli 2010 zurückgestellt wurdest, ist in ordnung, so ein schreiben wirst du, jedes jahr bekommen,da es evtl sein kann, dass du die ausbildung abbrechen kannst und dich dann zum wehrdienst bewegeb musst!
das mit dem anrufen, würde ich an deiner stelle nicht machen, lieber im nächten jahr dies schriftlich an deinen sachbearbeiter melden mit…""" die schulbescheinigung werde ich ihnen so schnell wie möglich zusenden"""""!!! und immer auf ein rückschreiben mit bestätigung verlangen. wenn noch fragen einfach schreiben
sorry, dass ich mich erst jetzt melde. habe meinen internetanbieter gewechselt und daher ein paar tage keinen zugang
ersteinmal vorweg: ich habe noch NIE gehört, dass jemand seine ausbildung (egal ob schulisch oder beruflich) wegen der bundeswehr abbrechen musste. im allgemeinen sind die leute im kreiswehrersatzamt recht umgänglich wenn man mit denen vernüftig spricht…
mit deiner rückstellung bis 31.7. hast du dir auf jedenfall erstmal zeit geschaffen alles weitere in ruhe zu regeln!
wir müssen erstmal zwei sachen unterscheiden:
1.: es ist natürlich möglich (rein theoretisch), dass du nach dem 31.7. nicht mehr zurück gestellt werden kannst… wer weiß wann der nächste krieg ausbricht. aber bei unveränderten rahmenbedingungen musst du wirklich nicht davon ausgehen, dass du nicht weiterhin zurückgestellt werden solltest.
2.: ich persönlich sehe es als problematisch an, dass du erst im september eine neue schulbescheinigung vorlgegen kannst. wenn die einberufung erstmal zuhause ist gibt es nur gaaanz wenige möglichkeiten daran noch vorbei zu kommen (kann ich aus eigener erfahrung sagen). an deiner stelle würde ich auf jedenfall versuchen rechtzeitig vor dem 31.07. eine entsprechende bescheinigung zu bekommen.
wenn du generell nicht zur bundeswehr möchtest (irgenwann wird diese entscheidung mal anstehen) würde ich wirklich mal die möglichkeiten des ersatzdienstes prüfen (http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrersatzdienst --> siehe „Verpflichtung im Zivil- oder Katastrophenschutz“)
ich kann mit der note 4,8 nix anfangen. bei der musterin gibt es einen tätigkeitsgrad (T1 - T7) ich glaube, dass man ab t4 nicht mehr eingezogen wird.
vielleicht konnte ich dir ein wenig helfen. ich wünsch dir auf jedenfall alles gute