Wenn die Bundeswehr eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchführt, wird dann auch die Polizeiakte angefordert?
Und was steht in der Polizeiakte alles drin? Nur Verurteilungen oder was noch?
Danke für die Hilfe,
Apfeljoe
Wenn die Bundeswehr eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchführt, wird dann auch die Polizeiakte angefordert?
Und was steht in der Polizeiakte alles drin? Nur Verurteilungen oder was noch?
Danke für die Hilfe,
Apfeljoe
Hallo Apfeljoe,
die folgende Seite sollte eigentlich alle Fragen beantworten:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis
LG Bollfried
PS:Kann man ganz einfach bei Tante Google erfragen.
Hallo Bollfried,
das von dir angesprochene Führungszeugnis ist für die Sicherheitsüberprüfungen in der öffentlichen Verwaltung nicht besonders relevant, da dort ganz andere Kriterien angelegt werden, als bei dem simplen Führungszeugnis. So ist z.B. die Ermächtigung zum Umgang mit VS-Sachen nicht von einem Führungszeugnis, sondern u. A. von einer tiefgehenden Sicherheitsüberprüfung abhängig.
Ich habe den UP nicht beantwortet, da ich nicht weiss, wie tief bei der einfachen Sicherheitsüberprüpfung bei der BW gegangen wird; ich weiss aber, dass das FZ bei weitem nicht tief genug geht.
Gruss
Iru
Hallo Bollfried,
das von dir angesprochene Führungszeugnis ist für die
Sicherheitsüberprüfungen in der öffentlichen Verwaltung nicht
besonders relevant, da dort ganz andere Kriterien angelegt
werden, als bei dem simplen Führungszeugnis. So ist z.B. die
Ermächtigung zum Umgang mit VS-Sachen nicht von einem
Führungszeugnis, sondern u. A. von einer tiefgehenden
Sicherheitsüberprüfung abhängig.Ich habe den UP nicht beantwortet, da ich nicht weiss, wie
tief bei der einfachen Sicherheitsüberprüpfung bei der BW
gegangen wird; ich weiss aber, dass das FZ bei weitem nicht
tief genug geht.
Was heißt „tief“?
Was heißt „tief“?
Jedenfalls tiefer als der bloße Auszug aus dem Strafregister, der das Führungszeugnis nunmal ist.
Das hilft vielleicht weiter:
Hallo!
Jedenfalls tiefer als der bloße Auszug aus dem Strafregister,
der das Führungszeugnis nunmal ist.
Das hilft vielleicht weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheits%C3%BCberpr%…
„Tiefer“ trifft den Kern der Sache nicht. Eine Sicherheitsüberprüfung, die für den Umgang mit Verschlusssachen fällig wird, ist etwas ganz anderes als ein Führungszeugnis, in dem möglicherweise vermerkt ist, ob jemand wegen Sachbeschädigung o. ä. auffällig wurde. Vor beinahe genau 40 Jahren erhielt ich davon eine Kostprobe, als ich nämlich als Entwickler meine Kreativität für so Sachen wie das Mehrzweckkampfflugzeug MRCA und Nachtsichteinrichtungen für den Leo verschwendete. Man interessierte sich mit Fragebögen vorzugsweise für das private Umfeld. Meine Frau war DDR-Flüchtling und in ihrem sowie im Umfeld ihres Vaters wurde herumgefragt und regelrecht geschnüffelt. Keinen der Schnüffler bekam ich jemals bewusst zu Gesicht.
Auslandsreisen mussten vorher angezeigt und genehmigt werden, Reisen in Ostblockländer bedurften einer besonderen Genehmigung und dabei entstehende private Kontakte waren grundsätzlich meldepflichtig. Außerdem geisterte ein wirklich omnipräsenter ehemaliger Fregattenkapitän durch die Entwicklungsabteilung, der absolut nichts zu tun hatte, außer eben das private Umfeld und Gespräche der Mitarbeiter zu registrieren.
Es war die Zeit des kollektiven Hirnrisses, den man Kalten Krieg nannte. Nach meinem Kenntnisstand haben sich die Ziele der Schnüffelei verschoben, sie betreffen aber nach wie vor in der Hauptsache die Privatsphäre des Überprüften. Spiel- und Wettleidenschaft, finanzielle Engpässe, Eheprobleme, außereheliche Kontakte o. ä. machen Menschen anfällig, manchmal sogar erpressbar. Davon steht im Führungszeugnis kein Wort, aber solche Sachen sind Teil der Sicherheitsüberprüfung. Bis zu einem gewissen Grad ist das alles nachvollziehbar, lässt sich rechtfertigen. Jede Zeit bringt aber ihre eigenen Absurditäten zutage. So waren früher alle möglichen Entgleisungen irgendwie verzeihlich, nur der Verdacht womöglich Kummunist zu sein … nee, ging gar nicht. Dann womöglich noch geschieden oder schwul - der Umgang mit VS-Sachen ist dann nicht möglich. Wird doch wohl jeder verstehen. Nicht? Wer es nicht versteht, muss Kommunist sein. Das ist keine Übertreibung, die Zeit war so verrückt.
Die Phobie hat sich verlagert. Kritik an den Verhältnissen in Palästina/Israel - klar, ist ein Antisemit. Hat eine marokkanische Freundin (weltoffen, mit Doktorgrad, aber Muslima), unterhält Kontakte zu deren Familie und ist selbst Mitglied keiner Kirche - schon als islamistischer Schläfer enttarnt. Zugegeben, das ist (nur ein bisschen) überzeichnet, aber auch heute pflegen wir Phobien, die sich in Sicherheitsüberprüfungen wiederfinden.
Soll heißen: Polizeiliche Führungszeugnisse werden nach klaren, transparenten Kriterien ausgestellt. Gerichtsurteile bilden die Basis. Sicherheitsüberprüfungen beruhen zum beträchtlichen Teil auf Hörensagen und Einschätzungen.
Gruß
Wolfgang
Wenn die Bundeswehr eine einfache Sicherheitsüberprüfung
durchführt, wird dann auch die Polizeiakte angefordert?
Das kann passieren, wenn es entsprechende Anhaltspunkte bei ser SÜ gibt, die diesen Schritt sinnvoll machen.
Eine „Polizeiakte“ in dem Sinne gibt es aber nicht, sondern eher eine InPol Datenbank.
Und was steht in der Polizeiakte alles drin? Nur
Verurteilungen oder was noch?
Berührungspunkte mit der Polizei. Verurteilungen von bzw. Ermittlungen gegen Soldaten bekommt der Dienstherr über die „Mitteilung in Strafsachen“ von Staatsanwaltschaft und Justiz selbst. Und bei Einstellung bzw. Sicherheitsüberprüfungen über das „Behördenführungszeugnis“, was umfassender ist als das einfache Führungszeugnis.
Kurz: Im Umgang mit militärischer Sicherheit gibt es nur einen Leitsatz und der heißt: Offenbare dich!
Der Militärische Abschirmdienst interessiert sich meist weniger für die Dinge, die man offenbart, als für die Dinge, die man geheimhält.
Und mit Dingen, die der Dienstherr weiß, kann der Soldat nicht erpresst oder gefügig gemacht werden.
Gruß Andreas
Übrigens danke…
…für die Information, dass deine Person mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden soll.
Da freut sich doch jeder Nachrichtendienst oder auch Kollegen der OK drüber.
Da gibt es nämlich noch so einen Leitsatz im Umgang mit sicherheitsrelevanten Informationen: Kenntnis nur, wenn nötig!
Gruß Andreas
InPol Datenbank
Das kann passieren, wenn es entsprechende Anhaltspunkte bei
ser SÜ gibt, die diesen Schritt sinnvoll machen.
Eine „Polizeiakte“ in dem Sinne gibt es aber nicht, sondern
eher eine InPol Datenbank.
Was ist denn die InPol Datenbank?
Danke
Danke Kumpel.
Da steht je ne Menge drin. Gibt es da Vorschriften, ob und wann das gelöscht wird?
MfG
Löschung
Hallo,
die Löschfristen richten sich nach unterschiedlichen Rechtsvorschriften, wie z.B. den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes und können unterschiedlich sein.
Gruss
Iru