Das kann ich Dir leider nicht sagen und das wird auch kein anderer Teilnehmer hier machen können, wäre alles rein spekulativ.
Wenn der Zivil-Arzt das sagt, kann es trotzdem sein, daß für die BW ein Restrisiko besteht, denn die müssen sich auch absichern, falls ihm wider Erwarten trotzdem was passieren sollte. Fallschirmspringen geht gehörig auf die Knochen und Gelenke - es kann daher trotzdem was am Sprunggelenk kommen, Garantien habt Ihr leider keine.
Ich würde mal sagen, die Chancen stehen 50 zu 50, denn angeben muss es Dein Sohn, wenn er gemustert wird. Tut er es nicht, dann kann das zu Problemen führen, falls später etwas sein sollte.
Er soll sich zur Musterung melden und auf sich zukommen lassen, was eben kommt. Falls es nicht geht, bietet die BW genug andere Möglichkeiten zur Anstellung, dann muss er selber entscheiden, was davon außerdem noch zu ihm passen könnte.