Bundeswehr-Fotos veröffentlichen?

Hallo,

darf man auf einer Homepage Fotos veröffentlichen die einen soldaten mit ausrüstung (auch Waffe) zeigen, aba sonst nur irrelevante Sachen (z.B. die Stube, Bett, etc) oder ist das nicht erlaubt. Eigentlich bekommt man ja nichts besonderes zu sehen, also meiner meinung nach.

über einen antwort wäre ich sehr dankbar.

mfg

Um dazu etwas sagen zu können müsste man erst mal die Fragen klären unter welchen Umständen die Fotos von wem gemacht wurden und wen die Bilder zeigen und ob die Rechte dieser Person am eigenen Bild gewahrt werden.

Gruß Andreas

ja die rechte bleiben gewahrt, also die Person will das bild selbst veröffentlichen! geht eig. nur darum dass man ja bundeswehreigentum nicht fotografieren und veröffentlichen soll, aber die daten, baugruppen, etc. des gewehres bekommt man ja überall, auch vom hersteller, problemlos

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Ich wiederhole mich ungern:

Um dazu etwas sagen zu können müsste man erst mal die Fragen
klären unter welchen Umständen die Fotos von wem gemacht
wurden und wen die Bilder zeigen und ob die Rechte dieser
Person am eigenen Bild gewahrt werden.

HAllo,
Lass mich raten: sassen zwei Bundis auffer Stube und haben in Montur posiert und wollen dies nun auf eigener Webseite veröffentlichen weil „Juppi, der Wehrdienst ist um“ oder „Liebe Mutti, schöne Grüße aus Afghanistan, wie du siehst ist noch alles dran.“
Jedenfalls hab ich es so verstanden, dass es hier um eigene Schnappschüsse von eingrüsteten Soldaten geht, die auf die eigene Webseite sollen.
Obige Beispiele gehen vermutlich in Ordnung

Wobei aber die Bundeswehr vermutlich etwas gegen martialische Pseudo-Rambos hat, die sich auf zwielichtige Weise brüsten, womöglich das Posieren mit der Dienstwaffe noch in VErbindung mit privaten Gotcha-Fotos oder dem Satz „Am liebsten Spiel ich Egoshooter, aber weil man wegen Urheberrecht ja keine Bilder seiner Lieblingsspiele reinsetzen darf, dafür mal ein Bundibild von mir, seh ich nich cool aus“.
Also ist vermutlich eher auch die Frage, ob die Bundeswehr mit dem Inhalt der Webseite, auf die das Bild soll einverstanden wär.

Für sowas kann man bei denen vermutlich nachfragen, wenn es sich nicht selbst erklärt. Zumindest für die „Juppi der Wehrdienst ist um“- Version sollte man sich nicht scheuen nachzufragen.

Gruß Susanne

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Wenn es Soldaten waren, die die Fotos gemacht haben kann es durchaus sein, dass sie ein Dienstvergehen begangen haben, wenn sie die Bilder aufgenommen haben, da in vielen militärischen Liegenschaften Fotografierverbot besteht. An eine Veröffentlichung wäre dann an sich nicht zu denken, das wäre sonst direkt das nächste Dienstvergehen.
Deswegen muss man zur Beantwortung der Frage wissen wer, wo unter welchen Umständen die Bilder aufgenommen hat.

Gruß Andreas