zu dieser Frage kann ich Dir leider nicht sehr viel weiter helfen.
DU ist ein ziemlich zweischnieidiges Schwert und es spielt eine große Rolle, warum das DU-Verfahren eingeleitet wurde.
Steht die DU in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Wehrdienstbeschädigung, ist es zu Deinem Vorteil.
Wenn ich mich nicht täusche war es bei Beamten (außerhalb der BW) so, das der Abfindungsanspruch bei vorzeitiger Entlassung wegen (selbst verschuldeter DU) erlischt.
Hallo, aufgrund der strukturpläne der bw würde ich mich noch ein wenig gedulden. Unter Umständen wird aufgrund der geplanten Truppenreduzierung sicher wieder das Angebot an bestimmte Soldaten gemacht vorzeitig in Pension zu gehen. Alles andere ist nicht zu empfehlen, erst recht kein du Verfahren! Die finanziellen Sinussen wären viel zu groß. Hier gilt es auch die Verantwortung gegenüber den Kindern im Auge zu behalten! Eine Beratung durch den Bundeswehrverband ist dringend zu empfehlen!
Hallo,
habe eine wichtige Frage:
Ich bin BS und seit 23 Jahren bei der Bw.
Ich möchte vorzeitig in Pension bzw. ausscheiden.
Derzeit läuft es wohl auf ein DU-Verfahren hinaus.
Habe 3 Kinder und bin verheiratet.
Ich weiß, dass ich ca. 1,8% pro Dienstjahr Anspruch habe.
Allerdings kommen wohl bei einer DU noch 2/3 hinzu…
Gibt es eine Art Abfindung?
Werden die % auch auf Familienzuschlag etc. angerechnet?
leider kann ich Ihnen dazu keine Antwort geben. Soweit reicht mein Wissen dann leider nicht. Allerdings würde ich mich an Ihrer Stelle an den Sozialdienst der Bundeswehr wenden. Dort sollte man Ihnen eigentlich eine Auskunft geben können.