hallo leute,
wenn jemand gestern ein musterbescheid bekommen hat… zurzeit arbeitet und ab sommer fest an der fachhochschule angemeldet ist um sein fachabi zu machen. im agust 21 wird, wie klärt er das am besten mit der bundeswehr?
da er ja aufjedenfall jetzt im sommer die schule machen will!
danach würde er ja gerne zum bund gehen, es ist nur so das er diesen sommer unbedingt zur schule will!
könnte man das klären oder ist der bund da knallhart?
er überlegt schon ob er nicht was mit offizierslaufbahn angeben könnte, dafür bräuchte er ja ein abi…
könnt ihr dem kleinen helfen 
michi
wenn jemand gestern ein musterbescheid bekommen hat…
…hat das grundsätzlich erst einmal gar nichts zu sagen, außer, dass er gemustert werden soll.
zurzeit arbeitet
Völlig egal.
und ab sommer fest an der fachhochschule angemeldet ist um sein :fachabi zu machen.
Wie soll das gehen? Im an einer Fachhochschule zu studieren muss bereits die Fachhochschulreife vorliegen. Oder ist evtl. eher gemeint, dass ab Sommer die Fachhochschulreife an einer höheren Schule erworben werden soll?
Was hat er denn bisher gemacht, dass er schon 21 ist und jetzt noch seine Fachhochschulreife erwerben will?
Fakt ist, er ist nicht mehr schulpflichtig und mutmaßlich besteht auch kein Anspruch auf Rückstellung bis zum Ende der Schule. Was er machen muss geht aus dem Wehrpflichgesetz klar hervor, da er der Wehrüberwachung unterliegt ist er sowieso verpflichtet den geplanten Schulbesuch zu melden.
Ob er dann zurückgestellt wird oder nicht wird sich dann ergeben. vielleicht ist er aber ja auch untauglich, dann hat sich das ganze eh erledigt.
Gruß Andreas
und ab sommer fest an der fachhochschule angemeldet ist um sein :fachabi zu machen.
Wie soll das gehen? Im an einer Fachhochschule zu studieren
muss bereits die Fachhochschulreife vorliegen. Oder ist evtl.
eher gemeint, dass ab Sommer die Fachhochschulreife an einer
höheren Schule erworben werden soll?
richtig! mein fehler sorry!
Was hat er denn bisher gemacht, dass er schon 21 ist und jetzt
noch seine Fachhochschulreife erwerben will?
realschule, ausbildung und dann gearbeitet.
er wollte aber diesen sommer wieder mit nem kumpel zur schule gehen, sind dort auch bereits angemeldet.
Fakt ist, er ist nicht mehr schulpflichtig und mutmaßlich
besteht auch kein Anspruch auf Rückstellung bis zum Ende der
Schule. Was er machen muss geht aus dem Wehrpflichgesetz klar
hervor, da er der Wehrüberwachung unterliegt ist er sowieso
verpflichtet den geplanten Schulbesuch zu melden.
Ob er dann zurückgestellt wird oder nicht wird sich dann
ergeben. vielleicht ist er aber ja auch untauglich, dann hat
sich das ganze eh erledigt.
er wird nicht untauglich sein
er will ja auch gerne zum bund. nur er will vorher fachabi machen!
ist das ein grund. ich meine da eröffnen sich ja dann auch ganz andere wege beim bun.
danke für deine hilfe
michi
realschule, ausbildung und dann gearbeitet.
Dann hat er keinen Anspruch mehr darauf zurückgestellt zu werden, möglich ist es aber - also zügig einen entsprechenden Antrag stellen.
er wird nicht untauglich sein 
Das kann er überhaupt nicht wissen!
ist das ein grund. ich meine da eröffnen sich ja dann auch
ganz andere wege beim bun.
Die sind nicht verschlossen, wenn er erst seinen Grundwehrdienst ableistet und dann sein Fachabi macht. Das er älter ist als Mitbewerber hat er sich mehr oder weniger wegen der wenig zielführenden Planung und Durchführung seiner schulischen und beruflichen Bildung selbst zuzuschreiben.
Gruß Andreas
Dann hat er keinen Anspruch mehr darauf zurückgestellt zu
werden, möglich ist es aber - also zügig einen entsprechenden
Antrag stellen.
oha, ähm ja wie und wo muss ich den antrag stellen…
hab gar keine ahnung 
gibt es was wichtiges zu beachten!?
danke für deine hilfe
michi
Verstehe die Frage nicht. Du schreibst (möglichst per Einschreiben mit Rückschein) an das KWEA, legst deine Lage dar und beantragst eine weitere Rückstellung vom Wehrdienst für die Dauer des Schulbesuchs.
Im Idealfall gleich eine Schulbescheinigung beilegen. Könnte auch nicht schlecht sein vorher mal im KWEA anzurufen und mit deinem Sachbearbeiter zu reden, um seine Sicht der Dinge zu hören (ersetzt aber nie den schriftlichen Antrag).
Gruß Andreas
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