Bundeswehr vs. Job

Hallo an alle,

vorweg: Ich weiß, dass schon oft über Rückstellungen und das ganze Thema gesprochen wurde - jedoch stimmen diese Situationen nicht ganz mit der meinen überein.

Also:

Bis Januar diesen Jahres habe ich eine Ausbildung als Industriekaufmann gemacht - dies mit dem Schwerpunkt IT. (D.h., dass ich den großteil meiner Ausbildung in unserer IT-Abteilung gearbeitet habe).

Im Anschluss an meine Ausbildung wurde ich nun in der IT übernommen und bin die linke und rechte Hand unseres Administrators/seine Vertretung.

Auf Grund eines Härtefalles in seiner Familie kann er diesen Job jedoch nur noch halbtags ausführen - teilweise gar nicht. Somit ersetze ich ihn auf wahrscheinlich auf langzeit.

Der Betrieb möchte mich deswegen auf eine Schulung zum MCITP-SA schicken - unter der Bedingung, dass ich für mind. 4 Jahre bei dieser Firma arbeite.

Ich habe jedoch eine Einberufung für Oktober 2010 bekommen…!:frowning:

Jetzt ist das Problem, dass trotzdem ein Administrator benötigt wird und, für den Fall, dass ich zum Bund müsste, ein anderer eingstellt würde.
Damit wäre dieser Job weg - genauso wie die Schulung und alles weitere…

Ich bin jetzt 20 Jahre alt und werde im September 21.

Gibt es eine Möglichkeit, dass der Bund mich „entlässt“?
Denn er „zerstört“ mir ja in gewisser Weise meine Jobsituation, sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Das kann doch nicht sein oder?

Ich weiß, dass man max. 4 Jahre zurückstellen kann - jedes Jahr aufs neue… Aber trotzdem kommt mir der Bund dann irgendwann in die Quere…!!

Und falls ich wirklich zum Bund MUSS: Wann muss ich den Rückstellungsantrag spätestens einreichen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Lg

Christian

Hallo Chrispe,
davon verstehe ich leider nichts und kann Dir deshalb auch (leider)nicht weiterhelfen.
aurino

Hallo Chrispe,
Bei solchen Fragen wendest du dich am besten an deinen
Wehrdienstberater im KWEA. Versuch aber auf jeden Fall deinen
Wehrdienst so zu verschieben, das du frühstens nächstes Jahr zum
Bund gehst weil ab 2011 der Wehrdienst nur noch 6 Monate geht. Des
weiteren kannst du deinen Wehrdienst abschnittsweise ableisten
d.h.3*3 bzw dann 2*3 Monate. Außerdem hast du als
Grundwehrdienstleistender Anspruch auf Berufsförderungsmasnahmen
in deiner Wehrdienstzeit d.h. du bekommst Geld vom Bund um dich
aufs Berufsleben wieder einzustellen in form von Lehrgängen. In
wieweit das mit deiner geplanten Weiterbildung vereinbar ist kann ich
dir nicht sagen. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, das dich der
Bund vom Dienst freistellt, aufgrund von Bildungsmaßnahmen, jedoch
geht das nicht in den ersten drei Monaten Grundausbildung, die musst
du auf jeden fall ableisten. Ich selbst war zwei Jahre beim Bund und
hab 1 Monat früher aufgehört, weil mein Studium früher angefangen
hat. Also wie gesagt, frag mal deinen Wehrdienstberater und explizit
nach Berufsförderungsmaßnahmen und Freistellung vom Dienst. Hoffe
ich konnte dir weiterhelfen! Viel Erfolg weiterhin. mfg

hallo,
zum thema rückstellung kann ich leider nix sagen da ich freiwillig bei der bundeswehr bin. allerdings hab ich die erfahrungen gemacht dass anträge jeglicher art eher früher als später gestellt werden sollten.
da du schon einen einberufungstermin hast geh ich auch mal davon aus dass du schon gemustert wurdest. ansonsten hätte man vielleicht über die medizinische seite rauskommen können.

Hi,

ja ich wurde schon gemustert - T2 wg. Brille.

Danke!:wink:

Hi und danke erstmal,

das mit den Berufsförderungsmaßnamen klingt gut!

Nur schade, dass ich trotzdem anscheinend mind. den Grundwehrdienst machen muss…:frowning:

Lg

Christian

hallo chrispe,

als erstes rate ich dir, mit dem sachverhalt den du hier geschildert hast, zu deinem zuständigen wehrdienstberater zu gehen!
ist jetzt alles ein bisschen schwierig, nachdem du deine devinitive einberufung schon bekommen hast.
mir fällt da spontan nur folgendes ein:
1.
wenn du eine allergie ( z.bsp gegen bienenstiche oder so hast) könntest du dich nachträglich ausmustern lassen.
2.
Wehrdienstverweigerung ( musst du dich aber beim wehrdienstberater informieren, kenn ich mich leider nicht aus)
3.
du kannst dir von deinem chef ein Antrag - Unabkömmlichkeitserklärung -( gem. § 3 Abs. 5 Nr.1 der UK - Verordnug) schreiben lassen und zum kreiswehrersatzamt schicken, mit der begründung das du in einem bereich eine stelle belegst die er nicht ersetzen könnte, das du auf grund besonderer fähigkeiten unersetzbar bist ( er soll sich was einfallen lassen).
DIESE GILT ABER NUR 1 JAHR UND NUR EINMAL! in diesem zeitraum kann dich die bundeswehr nicht holen.
riskierst du blos darauf zurück gestellt zu werden kann es zwar klappen aber wenn es abgelehnt wird musst du hin. auf einen Antrag der abgelehn worden ist kannst du keinen einspruch erheben.

was ich sicher weis ist, wenn du einen unbefristeten arbeitsvertrag hast, und der bund beruft dich ein kannst du nicht gekündigt werden ( besonderer kündigungsschutz). er muss dich für den wehrdienst frei stellen und nach ablauf wieder zu den gleichen konditionen nehmen ( also ohne einbußungen)

auf die frage wann du spätestens dein Rückstellungsantrag abschicken müsstest: SO SCHNELL WIE MÖGLICH

aber wie gesagt, gehe zum wehrdienstberater, schildere ihm das du, wenn du zum wehrdienst gehst, keine berufliche zukunft in der firma hast.
rede auch noch mal mit deinem chef, grundwehrdienst ist mitlerweile auch nicht mehr so lange, wenn ihm was an dir liegt wird er dir auch entgegen kommen, oder zumindesten sich für dich einsetzen.

das war es erstmal von mir, falls ich meine eigene 'Unabkömmlichkeitserklärung finden sollte ( ich hab gerade keine ahnung wo sie rumliegt :smile: ) kann ich sie dir auch als muster zukommen lassen

grüßle aus dem schwabenland der Matze

Hallo Christian!

Genauere Erklärung findest du in den §§ 11 und 12 des Wehrpflichtgesetztes (WPflG). Im Internet unter www.buzer.de und oben rechts die Paragraphen eingeben.

Es ist aber nicht nur der Grundwehrdienst. Wenn du nicht zum Bund gehen möchtest, dann bist du verpflichtet (gem. Grundgesetzt) Ersatzdienst zu leisten (Zivildienst).

Leider gibt es keine Möglichkeit sich zurückstellen oder befreien zu lassen; zumindest so wie du die Lage beschrieben hast. Wenn du noch mindestens 2 Geschwister hast, die den Grundwehrdienst abgeleistet haben oder du z. B. dich beim THW oder der freiwilligen Feuerwehr vor einiger Zeit hast verpflichten lassen, dann kann die Zeit angerechnet werden. Sollte dies ebenfalls nicht der Fall sein, so wird das Eis leider immer dünner…

Entweder du versuchst das Kreiswehrersatzamt (KWEA) zu überzeugen, schriftlich mit einer guten Begründung und dein Chef fügt noch bei, dass du unentbehrlich und unersetzbar für die Firma bist oder (jetzt mal nur unter uns Gebetsbrüder) du besuchst den Arzt deines Vertrauens und schilderst ihm die Sache; vielleicht findet ihr etwas am Rücken. :wink:

Mehr kann ich leider nicht dazu beitragen, da jeder Fall individuell entschieden wird. Auch wenn es ein wenig unbefriedigend fürs erste ist, wünsche ich trotzdem alles Gute und viel Erfolg!

MFG
Dennis

Also mein Kollege hatte das gleiche, sogar im gleichen Beruf !

Diesen „Härtefall“ von deinem Admin kannst du leider nicht benutzen um da irgendwie raus zu kommen.

Mein Kollege hat angegeben das er für seine Großeltern sorgen muss, da seine Mutter tot ist. Natürlich schrieb er auch das mit dem Job.

Leider hatte er damit keinen Erfolg… finde ich persönlich auch nicht schön vom Bund !

Du kannst es dennoch versuchen, solltest es sogar ! jeder Fall kann anders aussehen. Leider kann ich dir mit den Zeiten also wann du dich da wo melden musst, nicht helfen. sorry

Hallo Christian,

wenn Du die Problematik schilderst, sehe ich keine Probleme, zurückgestellt zu werden. Solche sozialen Gründe würde sicherlich auch im Extremfall ein Gericht anerkennen, gerade in Zeiten wie heute. Irgendwann natürlich könnte der Bund wieder auf Dich zukommen.Das kann einen psychisch ganz schön belasten… Und das kann man sich ja auch ärztlich bescheinigen lassen…

Grüße
Thomas

Hallo Chrispe,
sicherlich weisst du bei Einberufung im Oktober 2010 schon definitiv Bescheid. Falls nicht, würde ich auf Grund der aktuellen politischen Situation zur Aussetzung der Wehrpflicht zumindest um jahreweisen Aufschub bitten. Vielleicht hast du dadurch die Möglichkeit, insgesamt vom Wehrdienst befreit zu werden. Helfen wird dir sicherlich auch ein Schreiben deiner Firma, in dem bestätigt wird, dass du unabkömmlich bist.
Gruß
wurm260480

Das Problem hat sich erübrigt , da der Wehrdienst nur noch 6 Monate sind wenn es der Rekrut möchte. Und die ist mit dem Arbeitsplatzschutzgesetz abgedeckt !