Hallo,angenommen ein junger Mann verweigert den Dienst an der Waffe und möchte Zivildienst machen.Nach einiger Zeit bekommt er Bescheid das er sich bei der z.Bsp. Diözese melden soll da er umgehend den Zivildienst antreten soll.
Nun "fällt"dem Jungen ein das er Zivildienst nicht machen möchte und doch lieber zum Bund möchte.
Kann er immer noch den Dienst umändern oder ist das beschlossene Sache und nicht mehr widerrufbar?
danke für die Antworten…
MfG
Wodan
Wir sind nicht bei ‚Wünsch Dir was‘
Hallo,angenommen ein junger Mann verweigert den Dienst an der
Waffe und möchte Zivildienst machen.Nach einiger Zeit bekommt
er Bescheid das er sich bei der z.Bsp. Diözese melden soll da
er umgehend den Zivildienst antreten soll.
Nun "fällt"dem Jungen ein das er Zivildienst nicht machen
möchte und doch lieber zum Bund möchte.
Kann er immer noch den Dienst umändern oder ist das
beschlossene Sache und nicht mehr widerrufbar?
Zunächst ein Mal sollte sich der junge Mann vergegenwärtigen, dass es kein Wahlrecht gibt, nach den persönlichen Präferenzen das eine oder das andere zu machen.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein wertvolles Grundrecht, welches es in vielen Staaten der Welt nicht gibt. Dort kann man sich nur durch Desertieren und unter Androhung empfindlicher Strafen dem Kriegsdienst entziehen (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht). Man sollte also nicht leichtfertig damit umgehen.
Aber zur konkreten Frage: http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__43.html Absatz 1/10
Gruß
S.J.