Hallo an alle Experten ich hoffe ihr könnt mir helfen! Ich studiere zurzeit Jura und befinde mich im 2. Semester. Ich habe vor mein Jura-Studium abzubrechen und etwas anderes zu studieren und zwar im Wintersemster also im September! Habe nun einen Bescheid vom Kreiswehrersatzamt bekommen und zwar Fragen bezüglich Körperlicher Krankheiten. Habe nun einige Fragen und zwar muss man zum Bund? Kann ich es verweigern und Zividienst ableisten ohne Komplikationen? Aber ich will eigentlich studieren und kein Dienst ableisten haben die das Recht mich vom Studium zu entziehn? Habe ich besondere Rechte? Was kann ich nun machen? Am liebsten würde ich ausgemustert werden!
Habe
nun einen Bescheid vom Kreiswehrersatzamt bekommen und zwar
Fragen bezüglich Körperlicher Krankheiten. Habe nun einige
Fragen und zwar muss man zum Bund?
Nein. Man kann Ersatzdienst/Zivildienst ableisten. Einer meiner Söhne hat auch seinen Einberufungsbefehl oder wie das heißt bekommen. Die Frage war auch, ob er va banque spielt und seine Krabnkheiten einbringt, aber er sagte gleich, er will Zivildienst machen.
Kann ich es verweigern und
Zividienst ableisten ohne Komplikationen?
Ja, wiegesagt.
Aber ich will
eigentlich studieren und kein Dienst ableisten haben die das
Recht mich vom Studium zu entziehn?
Mitten im Studium wohl eher nicht, aber Du hast ja gerade vor, dein Jurastudium zu beenden und etwas anderes zu studieren. Da könnte ich mir vorstellen (wenn der Bund es merkt), dass es komlizierter wird.
Habe ich besondere Rechte?
Na, hast wohl nicht lange genug Jura studiert, um das zu wissen, heh?
Was kann ich nun machen? Am liebsten würde ich ausgemustert
werden!
Kann ich mir lebhaft vorstellen. Aber ich denke mal, das Kriegsspielen wird dir zumindest erlassen, wenn du dich für den Zivildienst entscheidest.
Gruß,
Branden
wenn du keinen Wehrdienst leisten willst wirst du Zivildienst machen müssen. Und das mit dem ausgemustert werden kann schwer oder einfach sein. Hängt davon ab was du für Krankheiten hast, zu welchem Arzt sie dich schicken und zu guter letzt auch von den Leuten des KWEA die dann die Entscheidung treffen. Heute dürfte das mit dem ausmustern eh nicht so einfach sein, da Leute mit T5-T7 ja auch noch eingezogen werden können.
Und hier mal was zum Thema aus dem Jahr 1994: Jung Michael wurde einberufen, ging zum Bund und 3 Tage später bei der Nachmusterung stellte sich dann heraus das einer meiner Kameraden mit einem angeborenen und schwer zu operierenden Herzfehler vom KWEA mit T2 für tauglich befunden wurde. Wäre auch nur ein Mitarbeiter des damals zuständigen KWEA an dem Tag in der nähe gewesen hätte unser Stabsarzt den bestimmt freudestrahlend erwürgt.
Du siehst also, selbst wenn du wirklich nicht tauglich bist kann es passieren das die netten Leute vom KWEA dich dennoch für tauglich erklären. Nicht umsonst wird man in der ersten Woche beim Bund zur Nachmusterung geschickt. Nun, zumindest war das damals so. Keine Ahnung ob es heute noch so ist, aber ich gehe mal davon aus.
Ansonsten: Ja, sie können dich einberufen. Und wenn du jetzt dein Jurastudium abbrichst um ein neues anzufangen werden sie das wohl auch tun. Wie es heute ist weiß ich nicht, aber zu meiner Zeit beim Bund konnten studierende nach ihrem Studium gezogen werden solange sie die 30 nicht überschritten hatten.
Nicht umsonst wird man in der ersten
Woche beim Bund zur Nachmusterung geschickt. Nun, zumindest
war das damals so. Keine Ahnung ob es heute noch so ist, aber
ich gehe mal davon aus.
Das ist die Einstellungsuntersuchung und diese ist selbstverständlich nach wie vor Pflicht.